„Nach der Zustimmung seitens Bundesministerin Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz müssen wir uns nun mit weitreichenden Konsequenzen auseinandersetzen. Niemand stellt den Stellenwert des Naturschutzes und der Artenvielfalt infrage. Aber die bereits bestehende Vielzahl an EU-Naturschutzgesetzen bleibt in Geltung, was die Berichtspflichten dramatisch erhöht und eine große Belastung darstellt“, hält Alexander Bernhuber, Umwelt- und Agrarsprecher der ÖVP-Delegation im EU-Parlament, fest.
„Bereits die ‚allgemeinen‘ Wiederherstellungsziele werden mangels anderer ‚freier‘, nicht bereits anderweitig in Anspruch genommener Flächen, die Land- und Forstwirtschaft wohl als Erstes treffen. Die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen werden gemeinsam betrachtet mögliche Beschränkungen der bisherigen Nutzung sowie eine Reduktion an bewirtschafteten Flächen für die Produktion von Lebensmitteln, erneuerbaren Rohstoffen, Holz etc. zur Folge haben. Dadurch wird die Versorgungssicherheit, aber auch die Lebens- und Arbeitsgrundlage unserer Land- und Forstwirte gefährdet. Auch hängen viele Arbeitsplätze in der Wertschöpfungskette Lebensmittel und Holz von der Bewirtschaftung und zum Beispiel der Holzernte ab“, erklärt Bernhuber.
Bernhuber unterstreicht: „Wenn man den Inhalt der Verordnung analysiert, fällt weiters die fehlende Sicherstellung der Finanzierung gravierend ins Auge. Bisher verwies die EU-Kommission nur auf die bereits bestehenden europäischen und nationalen Mittel. Das verkennt die angespannte Haushaltslage, die wenig Flexibilität für die erforderlichen extremen Ausgaben zulässt.“
„Wir sehen uns auch mit einer massiven Rechtsunsicherheit konfrontiert. Die EU-Kommission hat sich das Recht abgesichert, wesentliche Aspekte der Verordnung noch abändern oder erweitern zu können. Das ist das Gegenteil von Rechts- und auch Planungssicherheit, die aber gerade bei so weitreichenden Interventionen unbedingt notwendig ist. Und wir dürfen nicht vergessen: Bei Nicht-Einhaltung drohen kostspielige Vertragsverletzungsverfahren“, schließt Alexander Bernhuber.
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