Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für neue Podcast-Förderung

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für eine neue Podcast-Förderung gegeben. Mit jährlich 500.000 € werden regelmäßig erscheinende Podcasts zu den Themenbereichen Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung künftig gefördert. Zudem sieht das von ÖVP und Grünen beantragte Medienpaket vor, die Fördertöpfe für private TV- und Radiosender sowie für nicht-kommerziellen Rundfunk um 5 Mio. € bzw. 1,25 Mio. € aufzustocken. Der Beschluss im Ausschuss fiel einstimmig, auch die Opposition begrüßte die neue Förderschiene.

Ebenfalls den Ausschuss passiert hat eine Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes. Derzeit ist es ausgeschlossen, dass Zeitungen und Zeitschriften, die von einer anderen Gebietskörperschaft Fördermittel erhalten, Publizistikförderung bekommen. Dieser Passus soll nun gestrichen werden. Auch über den aktuellen Volksgruppenbericht wird das Plenum beraten. Erneut keine Mehrheit erhielt hingegen ein Antrag der FPÖ auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe: Die Beratungen darüber wurden wie über zwei weitere Initiativen der Opposition vertagt.

Podcast-Förderung soll zu Belebung der heimischen Medienlandschaft beitragen

Verankert wird die Podcast-Förderung im KommAustria-Gesetz (4098/A). Mit der neuen Förderschiene sollen Anreize zur Erstellung hochwertiger und innovativer Audio-Podcast-Formate österreichischer und europäischer Prägung geschaffen werden, wie es in den Erläuterungen heißt. Außerdem erhoffen sich ÖVP und Grüne davon eine Belebung der heimischen Medienlandschaft.

Fördervoraussetzungen und Förderhöhe werden nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern sollen in Richtlinien festgelegt werden, wobei die beiden Antragsteller:innen Kurt Egger (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) in den Erläuterungen bereits einige Eckpunkte nennen. Demnach ist geplant, „daily“- und „weekly“-Podcasts mit maximal 50.000 € pro Jahr und abgeschlossene Serien mit höchstens 25.000 € zu fördern. Debei sollen mindestens 10.000 Downloads pro Monat für regelmäßig erscheinende Podcasts und mindestens 12.000 Downloads für abgeschlossene Serien zu den Fördervoraussetzungen zählen. Zudem haben Förderwerber:innen glaubhaft zu machen, dass es sich um einen auf Dauer angelegten Podcast-Betrieb handelt. Für tägliche Podcasts sind pro Jahr 210 Episoden mit jeweils mindestens 10 Minuten und für wöchentliche Podcasts 42 Episoden mit jeweils mindestens 30 Minuten Dauer als Untergrenze vorgesehen. In sich abgeschlossene Reportage-Podcasts („Features“) werden aus mindestens sechs Episoden bestehen müssen.

Abgewickelt werden soll die Förderung innerhalb der bestehenden Förderstrukturen durch die RTR, wobei ihr die ersten 500.000 € bereits heuer zugewiesen werden sollen. Zu beachten ist laut Erläuterungen, dass es sich dabei um sogenannte De-minimis-Beihilfen handelt: also einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe innerhalb von drei Jahren in Summe nicht mehr als 300.000 € – unter Einrechnung anderer De-minimis-Beihilfen – gewährt werden dürfen.

Mehr Fördermittel für private TV-Sender und Privatradios

Der Koalitionsantrag sieht darüber hinaus vor, die jährlichen Fördermittel für private TV-Sender und Privatradios beginnend mit heurigem Jahr um 5 Mio. € auf 25 Mio. € zu erhöhen, sofern die EU-Kommission keine Einwände geltend macht. Gleichzeitig wird der Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. € aufgestockt. Die zusätzlichen Mittel sind der RTR per 1. August aus dem Bundeshaushalt zu überweisen.

Mehr Geld wird es schließlich auch für die Förderung digitaler Übertragungstechniken geben. Die RTR wird zu diesem Zweck in den Jahren 2024 bis 2029 jeweils 1,5 Mio. € erhalten. Begründet wird das damit, dass die derzeit zur Verfügung gestellten 500.000 € nicht ausreichen, um digitale Rundfunkprogramme und innovative Projekte auch in den nächsten Jahren adäquat zu fördern und den Testbetrieb von 5G-Broadcast fortzusetzen, zumal das Bundeskanzleramt gemäß den Erläuterungen ab Juli 2024 mit 30 neuen DAB+-Programmen rechnet. Auch bei dieser Förderung handelt es sich um sogenannte De-minimis-Beihilfen.

Einhellige Zustimmung der Opposition

Seitens der Opposition bekundeten Muna Duzdar (SPÖ), Susanne Fürst (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) ihre Zustimmung zur neuen Förderschiene für Podcasts und zur Aufstockung der beiden Rundfunkfonds. In Zeiten, wo es den Medien sehr schlecht gehe, seien zusätzliche Förderungen grundsätzlich zu begrüßen, sagte Duzdar. Sie bedauerte aber, dass die Förderkriterien für Podcasts – anders als etwa die Kriterien für Qualitätsjournalismusförderung – nicht im Gesetz selbst verankert sind, sondern in Form von Richtlinien geregelt werden sollen. Das sei „demokratiepolitisch nicht in Ordnung“, meinte sie. Scherak plädierte insgesamt dafür, alle Medienförderungen in einem einheitlichen Medienförderungsgesetz zu vereinen.

Medienministerin Susanne Raab hob hervor, dass die Regierung in den letzten Jahren im Medienbereich sehr viel getan habe. So seien etwa die Fördermittel für den Printbereich, der nicht zuletzt mit steigenden Papierpreisen, dem Abfluss von Werbegeldern ins Ausland und einem Rückgang der Print-Abonnements kämpfe, versechsfacht worden. Mit der Podcast-Förderung wolle man innovative Medienprodukte fördern, betonte sie. Was einheitliche Förderkriterien betrifft, gab Raab zu bedenken, dass die Voraussetzungen und Herausforderungen für einzelne Mediensparten sehr unterschiedlich seien.

Aus für Doppelförderungsverbot bei Publizistikförderung

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS hat die von der Koalition beantragte Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes (4097/A) den Verfassungsausschuss passiert. Sie freue sich, dass es gelungen sei, das Doppelförderungsverbot im Bereich der Publizistikförderung aufzuheben, betonte Eva Blimlinger (Grüne), zumal es um sehr kleine Zeitungen gehe. Ihr zufolge ist die Publizistikförderung außerdem die einzige Medienförderung, wo es ein Doppelförderungsverbot gebe. Dass künftig Doppelförderungen möglich sind, nannte die FPÖ demgegenüber als Grund für ihre Ablehnung des Antrags.

FPÖ pocht auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe

Neuerlich vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag der FPÖ (3663/A) auf Aufhebung des ORF-Beitrags-Gesetzes, auf dessen Grundlage die Haushaltsabgabe eingehoben wird. Die Haushaltsabgabe habe für die meisten Haushalte eine Entlastung gebracht, sieht Eva Blimlinger (Grüne) keine Notwendigkeit, am ORF-Beitrag zu rütteln. Was zigtausende fehlende Haushalte gegenüber der ursprünglichen Einnahmenplanung betrifft, dürfte es sich laut Blimlinger um eine Problematik des Melderegisters handeln. Hier sei man gerade mit dem Innenminister in Abklärung. Für Blimlinger ist jedenfalls klar, dass der ORF nicht „von heute auf morgen“ 30 Mio. € einsparen könne, zumal er bereits in den letzten Jahren viel gespart habe.

Demgegenüber forderte FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst neuerlich die Abschaffung „der ORF-Zwangssteuer“. Diese widerspreche dem grundlegenden Prinzip, dass man nur für das bezahlen solle, was man konsumiere, sagte sie. Vor allem für junge Leute, die noch nicht so viel verdienten, sei das sehr belastend. Die Haushaltsabgabe sei überdies kein Anreiz für Sparsamkeit auf Seiten des ORF.

Veröffentlichung von Ergebnissen ORF-interner Untersuchungen

Auch ein Entschließungsantrag der FPÖ (4071/A(E)) zur „Causa Ziegler“ wird nicht im Plenum diskutiert werden. FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker hatte die Vorwürfe gegen den früheren niederösterreichischen ORF-Landesdirektor Robert Ziegler bezüglich parteipolitischer Einflussnahmen zugunsten der ÖVP zum Anlass genommen, um eine gesetzliche Pflicht des ORF zur Veröffentlichung von „Untersuchungskommissionsberichten“ zu fordern. Laut seinem Fraktionskollegen Werner Herbert haben sich die Vorwürfe, wonach es zu Verstößen gegen das Redaktionsstatut und gegen das ORF-Gesetz gekommen sei, im Kernbereich bestätigt. Auch ortet er ein großes öffentliches Interesse am Untersuchungsbericht.

„Ein bisschen verwundert“ über den FPÖ-Antrag zeigte sich ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger. Schließlich hätten die Freiheitlichen gegen das Informationsfreiheitsgesetz gestimmt. Wenn es um „ORF-Bashing“ gehe, sei man offenbar aber plötzlich für Veröffentlichungen, hielt er fest.

„Sehr gut nachvollziehen“ kann hingegen NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak den FPÖ-Antrag. Für ihn ist es schleierhaft, warum man Einflussnahmen nicht transparent machen solle. Es wäre sinnvoll, darüber öffentlich zu diskutieren. Scherak plädierte außerdem dafür, den ORF insgesamt „zu entpolitisieren“ und künftig unabhängige Expert:innen in den Stiftungsrat zu entsenden.

7,87 Mio. € für Volksgruppenförderung

Ebenfalls im Verfassungsausschuss zur Diskussion standen zwei Berichte der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung in den Jahren 2021 und 2022 (III-916 d.B, III-1129 d.B.) und ein Antrag der NEOS zur Selbstverwaltung von Volksgruppen (2693/A(E)). Die Debatte darüber fiel allerdings kurz aus, da beide Berichte gemäß einem einhelligen Beschluss der Abgeordneten auch im Plenum beraten werden sollen. Gemäß dem jüngsten Bericht standen dem Bundeskanzleramt im Jahr 2022 Fördermittel in der Höhe von 7,87 Mio. € zur Verfügung, wobei die slowenische Volksgruppe mit rund 2,77 Mio. € bzw. 35 % der Gesamtfördermittel sowie die kroatische Volksgruppe mit rund 2,13 Mio. € bzw. 27 % die meisten Fördermittel erhielten. An die ungarische Minderheit flossen 937.800 €, 788.100 € gingen an die Roma, 720.825 € an die tschechische Volksgruppe und 140.775 € an die slowakische Volksgruppe. Volksgruppenübergreifende Projekte wurden mit 348.000 € gefördert. Erstmals wurde 2022 eine wirkungsorientierte Steuerung der Mittelverwendung umgesetzt.

NEOS vermissen Reformen im Volksgruppenbereich

Im Ausschuss zeigte sich NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak darüber erfreut, dass zum Ende der Legislaturperiode noch einmal Bilanz über die Volksgruppenpolitik der letzten Jahre gezogen werden könne. Deshalb habe er auch den Antrag der NEOS auf die Tagesordnung setzen lassen, wiewohl er wisse, dass sich eine breite Diskussion über die Reformvorschläge nicht mehr ausgehen werde, sagte er. Seiner Meinung nach ist im Volksgruppenbereich „doch einiges liegen geblieben“, das Regierungsprogramm sei viel ambitionierter gewesen, als das, was zum Schluss herausgekommen sei. Die vorgenommene Verdoppelung der Fördermittel hält er nicht für ausreichend, um die Volksgruppen zu stärken, es brauche auch eine Modernisierung der Volksgruppenvertretung.

In ihrem Antrag schlagen die NEOS vor, den Volksgruppen die Möglichkeit der Selbstverwaltung in Form körperschaftsrechtlicher Organisationen einzuräumen. Moderne und repräsentative Organe könnten die eigenen Angelegenheiten dezentral besorgen, ihre Mitglieder beraten und vertreten sowie den Willen der Volksgruppe nach außen artikulieren, argumentiert Antragsteller Michael Bernhard. Dazu brauche es ein entsprechendes Wahlsystem. Zudem müssten ausreichende finanzielle Zuwendungen für die Vertretungskörperschaften gewährleistet sein. Auch eine Neukodifikation der verfassungsrechtlichen Volksgruppenrechte zur Sicherung des Bestands der Volksgruppen und zur Förderung ihrer Sprache und ihrer Kultur sind ihm ein Anliegen. Für jene Volksgruppen, die keine „körperschaftliche Organisation“ wünschen, sollen laut NEOS beim Bundeskanzleramt weiterhin Volksgruppenbeiräte eingerichtet werden.

Grüne sehen österreichische Volksgruppen gut abgesichert

Eva Blimlinger betonte, dass die österreichischen Volksgruppen durch den Staatsvertrag sehr gut abgesichert seien. Auch gebe es – wie im Antrag gefordert – bereits jetzt eine spezifische Medienförderung für Publikationsorgane. Was die Neuorganisation des Volksgruppenbeirats betrifft, hat es Blimlinger zufolge viele Gespräche gegeben. Allerdings herrsche innerhalb der Volksgruppen „eine große Uneinigkeit“ darüber, wie sie sich organisieren wollen. Für die Zukunft angestrebt wird von Blimlinger eine Änderung des Minderheitenschulgesetzes, um nicht nur die Komensky-Schule in Wien, die Unterricht in tschechischer und slowakischer Sprache anbietet, besser abzusichern, sondern auch um der slowenischen und kroatischen Minderheit in Wien eine Schulbildung in ihrer Muttersprache zu ermöglichen.

Die erfolgte Verdoppelung der Volksgruppenförderung wurde von Christian Drobits (SPÖ) ausdrücklich begrüßt. Auf die Verteilung der Fördermittel werde er im Plenum näher eingehen, meinte er.

Raab: Regierung hat viel für Volksgruppen gemacht

Von Seiten der Regierung hielt die zuständige Ministerin Susanne Raab fest, die mit der Verdoppelung der Fördermittel eingeführte Wirkungsorientierung habe das Ziel, die Wirkung von Volksgruppenaktivitäten zu beleuchten. Zusätzlich zum „Output“ schaue man sich nun auch den „Outcome“ an, meinte sie, wobei es ihr zufolge für die Volksgruppen durchaus herausfordernd gewesen sei, „diesen Weg mitzugehen“.

Generell betonten Raab und ÖVP-Abgeordneter Christoph Zarits, dass in dieser Legislaturperiode viel für Volksgruppen gemacht worden sei. Neben der Verdoppelung der Volksgruppenförderung verwies Raab unter anderem auf verschiedene Jugend- und Nachwuchsprojekte. Zudem habe man die ORF-Gesetz-Novelle genutzt, um die Sichtbarkeit von Volksgruppen zu fördern.

Die Fördermittel für die Volksgruppe der Roma sind Raab zufolge in den letzten Jahren sukzessive gestiegen, wie sie SPÖ-Abgeordneten Drobits informierte: Und zwar von 550.000 € im Jahr 2021, auf 788.100 € im Jahr 2022 und 954.100 € im Jahr 2023. Die Komensky-Schule werde aus drei Töpfen des Bundes gefördert.

Beide Volksgruppenberichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Verfassungsausschuss) gs


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