Häufung illegaler Züchter im Bezirk Braunau: Pfotenhilfe erstattet Anzeigen

Nachdem in Gilgenberg (Bez. Braunau) am 7.2.2023 bei einem Großeinsatz 55 Hunde und Katzen von einer „Hobby“-Züchterin mit Tierhaltungsverbot behördlich beschlagnahmt und vom Tierschutzhof Pfotenhilfe aufgenommen wurden, erreichen diesen immer wieder Meldungen über dubiose Züchter im Bezirk Braunau, die zumeist illegal agieren und über soziale Medien ihre lebende „Ware“ verkaufen wollen. Es besteht erfahrungsgemäß der Verdacht, dass solche „Hobby“-Zuchten nicht nur den Tierschutzbehörden sondern auch dem Finanzamt nicht bekannt sind.  

Aktuell wurden von der Pfotenhilfe vier Züchter von Hunden und Katzen in Uttendorf, Braunau und Mattighofen bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Oft werden illegal importierte Hunde hierzulande vermehrt, um schnelles Geld zu machen. Das Tierschutzgesetz wird von den Tätern ignoriert oder ist diesen gar nicht bekannt. Wenn die Welpen etwa wegen Krankheiten nicht verkaufbar sind, die Zucht die Urlaubspläne durchkreuzt oder es Nachbarschaftsprobleme gibt, werden sie einfach abgeschoben, wie kürzlich passiert: Eine Frau aus Mattighofen hat bei der Pfotenhilfe angerufen, dass sie ihre Malteser-Elterntiere samt Welpen abgeben will. Grund: Die Nachbarn hätten sich beschwert.

Routinekontrollen können bei nicht gemeldeten Zuchten nicht stattfinden, weshalb Tierschutzvereine und Behörden auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen sind, um solche Missstände abstellen zu können.  „Diese Tiere sind meist vernachlässigt, ungeimpft, nicht gechippt und oft krank, weil es um möglichst hohen Profit bei möglichst wenig Kosten geht“, so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. „Abgesehen davon konterkariert Zucht die Bemühungen von Tierschutzvereinen, da wir ohnehin oft schon nicht wissen, wo wir den nächsten freien Platz für abgegebene, gefundene oder beschlagnahmte Tiere hernehmen sollen!“

In der Tierschutzgesetznovelle, auf die sich die Koalition letzte Woche doch noch im letzten Moment vor der Sommerpause geeinigt hat, werden solche Hobbyzuchten leider wieder nicht streng genug geregelt. Die Grenze zur Bewilligungspflicht wird nur an der Zahl der Würfe, nicht jedoch an der Zahl der Zuchttiere festgemacht. Wie das kontrolliert werden soll, bleibt eine von vielen unbeantworteten Fragen in den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Verein Pfotenhilfe

BundesregierungKriminalitätOberösterreichTiere
Comments (0)
Add Comment