Reform des Genossenschaftsrechts soll kooperatives Wirtschaften und Sharing Economy fördern

Der Justizausschuss des Nationalrats hat in seiner heutigen Sitzung auch grünes Licht für eine Modernisierung des Genossenschaftsrechts gegeben. Die Fraktionen stimmten einhellig für eine entsprechende Gesetzesnovelle, die von den Koalitionsparteien erst vergangene Woche im Parlament eingebracht wurde. Ziel des Pakets ist es, die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver zu gestalten und damit nicht zuletzt lokale und nationale Initiativen im Bereich des kooperativen Wirtschaftens und der Sharing Economy zu fördern. Damit werde auch ein Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umgesetzt, betonte Justizministerin Alma Zadić.

Ebenfalls ans Plenum weitergeleitet wurde eine Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (4131/A), die vorerst jedoch nur eine redaktionelle Korrektur enthält. Laut Grün-Abgeordneter Astrid Rössler planen die Koalitionsparteien rechtliche Erleichterungen für Wohnungseigentümer:innen bei der Installierung sogenannter Balkonkraftwerke, was die Zustimmung der Miteigentümer:innen einer Wohnanlage betrifft. Die finale Formulierung des Antrags soll demnach bis zur Plenarsitzung fertig sein, wobei Ausschussvorsitzende Michaela Steinacker (ÖVP) die Verzögerungen bei den finalen Verhandlungen mit einer Erkrankung begründete. Geschlossen Kritik an der Vorgangsweise kam von der Opposition.

Weiterhin kein Konsens ist dagegen in Bezug auf die zwischen den Koalitionsparteien grundsätzlich vereinbarte Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft in Sicht. Dass eine konkrete politische Lösung weiter auf sich warten lässt, hat Grün-Abgeordnetem Georg Bürstmayr zufolge auch mit sehr unterschiedlichen Erwartungshaltungen von Seiten der Bevölkerung und von Verfassungsexpert:innen zu tun. ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger hinterfragte generell, inwieweit eine doch sehr kleine Zahl betroffener Verfahren tatsächlich einen tiefgreifenden Umbau der Verfassung rechtfertigt. Druck in Richtung unabhängiger Weisungsspitze im Bereich der Staatsanwaltschaft machten hingegen SPÖ und NEOS. Ein entsprechender Entschließungsantrag der SPÖ wurde jedoch neuerlich in die Warteschleife geschickt. Auch die weiteren Oppositionsanträge – etwa zur Ausweitung des Spionage-Paragraphen im StGB und zu Strafdrohungen für „Dickpics“ und „Deepfakes“ – hat der Justizausschuss mit ÖVP-Grünen-Mehrheit vertagt.

Letzter Justizausschuss für Obfrau Michaela Steinacker

Großes Lob von allen Fraktionen gab es für Ausschussobfrau Michaela Steinacker (ÖVP), die voraussichtlich das letzte Mal einen Justizausschuss leitete, nachdem sie bei den kommenden Nationalratswahlen nicht mehr kandidieren wird. Steinacker habe den Vorsitz unparteiisch und sehr umsichtig geführt, waren sich unter anderem die Abgeordneten Harald Stefan (FPÖ), Selma Yildirim (SPÖ), Johannes Margreiter (NEOS), Georg Bürstmayr (Grüne) und Johanna Jachs (ÖVP) einig. Auch Steinacker bedankte sich für elf Jahre gute Zusammenarbeit. Sie habe die Justizpolitik in verschiedensten Konstellationen mitgestalten können, hielt sie mit Verweis auf drei verschiedene Koalitionen seit ihrer Übernahme des Vorsitzes im Justizausschuss im Jahr 2013 fest.

Möglichkeit der Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften

Mit dem Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (4123/A) wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Vereine in Genossenschaften umzuwandeln. In Österreich seien viele Vereine auch unternehmerisch tätig – wächst ihre unternehmerische Tätigkeit, entspreche die Rechtsform des Vereins oft nicht mehr den Anforderungen, wird das Vorhaben von den Antragsteller:innen Peter Haubner (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) begründet.

Außerdem soll das Genossenschaftsrecht mit dem Gesetzentwurf insgesamt modernisiert und die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver gestaltet werden. Dazu wird etwa die sogenannte Nachschusspflicht der Mitglieder einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung – also die Pflicht, Verluste durch zusätzliche Zahlungen auszugleichen – flexibler gestaltet. Künftig wird es möglich sein, die Nachschusspflicht im Genossenschaftsvertrag nicht nur mit einem höheren Betrag festzulegen, sondern auch einzuschränken oder ganz auszuschließen. Gleichzeitig werden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nur mehr mit beschränkter Haftung errichtet werden können. Klargestellt wird auch, dass Verschmelzungen und Spaltungen unter Genossenschaften mit beschränkter Haftung möglich sind.

Die neuen Bestimmungen würden es erleichtern, lokale und nationale Initiativen im Bereich des kooperativen Wirtschaftens und der Sharing Economy als Alternative zu den Angeboten internationaler Konzerne zu gründen und zu etablieren, halten ÖVP und Grüne in den Erläuterungen fest. So werden Grün-Abgeordneter Götze zufolge gemeinschaftliche Initiativen zur Energie- oder zur Lebensmittelversorgung am Land ursprünglich oft als Vereine gegründet. Nun habe man eine Lösung gefunden, die eine identitätswahrende Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft ermöglicht, zeigte sie sich im Ausschuss erfreut. Damit könnten insbesondere auch bestehende Verträge weiterlaufen. Gleichzeitig habe man Vorsorge getroffen, um keine Möglichkeiten der „Steueroptimierung“ zu schaffen.

Zustimmung zur Gesetzesnovelle äußerten auch Philipp Schrangl (FPÖ), Harald Troch (SPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS). Durch die Umwandlungsmöglichkeit werde verhindert, dass Vereine „in eine Grauzone wirtschaftlicher Aktivitäten hineinschlittern“, sagte Troch. Margreiter hob die Notwendigkeit hervor, dass Genossenschaftsrecht „zu entstauben“, und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Seiner Meinung nach wird es interessant zu beobachten sein, inwieweit die Novelle sich auf andere Gesellschafterformen auswirkt. Ein wenig fehlt der FPÖ laut Schrangl die Publizität, hier hätte man seiner Einschätzung nach im Interesse von Gläubigern „ein bisschen mehr machen können“.

SPÖ und NEOS pochen auf unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft

Die neuerliche Diskussion über die Einrichtung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts bzw. einer unabhängigen Bundesstaatsanwältin war von der SPÖ initiiert worden. Sie habe den Entschließungsantrag ihrer Fraktion (2384/A(E)) in der Hoffnung auf die Tagesordnung stellen lassen, dass es in dieser Legislaturperiode doch noch zu einer Einigung zwischen den Koalitionsparteien kommt, sagte Selma Yildirim (SPÖ). Ihrer Meinung nach sollten sich noch offene Punkte – etwa die Frage, ob eine Einzelperson oder ein Dreier-Senat an der Spitze stehen soll – leicht lösen lassen. Wichtig ist ihr insbesondere, dass die parlamentarische Kontrolle weiterhin gewährleistet bleibt. Eine Einigung tut ihr zufolge jedenfalls dringend not, auch von Seiten der EU gebe es immer wieder Kritik daran, dass die Weisungsspitze bei der Staatsanwaltschaft nicht von der politischen Spitze entkoppelt sei. Kritik übte Yildirim außerdem daran, dass die Regierung seit eineinhalb Jahren bei der Neubesetzung des Weisungsrats säumig sei.

Unterstützung erhielt Yildirim von NEOS-Abgeordnetem Johannes Margreiter, während die FPÖ weiterhin keine Notwendigkeit sieht, bei der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft etwas zu ändern. Der jüngste Weisungsbericht habe gezeigt, dass der Weisungsrat gut funktioniere, bekräftigte FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl. Das Parlament dürfe seine Kontrollrechte außerdem nicht aus der Hand geben, mahnte er.

Zweifel daran, ob „ein tiefgreifender Umbau der Verfassung“ tatsächlich notwendig ist, äußerte auch ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger. Schließlich gehe es um eine sehr kleine Zahl von Verfahren, die vom Weisungsrecht betroffen seien, sagte er. Zudem sieht er durch den jährlichen Weisungsbericht und die Verantwortlichkeit der Justizministerin bzw. des Justizministers gegenüber dem Parlament ausreichend Transparenz gewährleistet. Das bestehende System der Checks und Balances sei ausgewogen und transparent, betonte Fürlinger. Wolle man dieses ändern, müsse das „wohlüberlegt“ sein. Zudem müssten alle mitgenommen werden, hält er einen breiten Konsens für erforderlich.

Ein Auseinanderklaffen zwischen verfassungsrechtlichen Konzepten und der Wahrnehmung in der Bevölkerung ortet Georg Bürstmayr (Grüne). Die Öffentlichkeit hege „den Generalverdacht“, dass Jusitzminister:innen regelmäßig in Verfahren eingreifen, gab er zu bedenken. Das führe zu „so kuriosen Situationen“, dass die Justizministerin ausdrücklich bitte, nicht über bestimmte Fälle informiert zu werden, obwohl sie als Ministerin de jure die politische Verantwortung trage. Gleichzeitig wolle man auch bei einer Änderung der Weisungsspitze die politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament beibehalten. Selbst wenn man sich letztlich doch auf ein Modell verständigen könnte, würden nicht alle damit einverstanden sein, glaubt Bürstmayr.

Opposition fordert Strafen für „Dickpics“ und „Deepfakes“

Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts bzw. einer unabhängigen Bundesstaatsanwältin spricht sich die SPÖ auch dafür aus, das ungefragte Versenden sogenannter „Dickpics“ – also Bildern von männlichen Genitalien – unter bestimmten Bedingungen unter Strafe zu stellen (2434/A(E)). Andere Länder wie Deutschland oder Finnland hätten hier deutlich strengere Regelungen, macht Abgeordnete Selma Yildirim geltend. Auch braucht es ihrer Meinung nach eine Koordinierungsstelle gegen Hass im Netz, die Politikerinnen und Journalistinnen, die in besonderer Weise von Drohungen, Angriffen, Beleidigungen und Hasspostings auf Social Media und in Onlineforen betroffen seien, berät und unterstützt (3732/A(E)). Die FPÖ fordert Justizministerin Alma Zadić auf, „Identitätsdiebstahl“ und „Deepfakes“ eigens im Strafrecht zu verankern (2860/A(E)).

Bekräftigt wurden die Forderungen der SPÖ im Ausschuss von Muna Duzdar. Sie bedauerte, dass in Bezug auf „Dickpics“ bis heute nichts passiert sei, obwohl Staatssekretärin Claudia Plakolm bereits vor längerem ein Verbot in Aussicht gestellt habe. Auch beim Kampf gegen Hass im Netz und bei „Deepfakes“ sieht sie weiteren Handlungsbedarf, zumal es durch KI deutlich leichter geworden sei, Bildmaterial zu manipulieren.

Philipp Schrangl (FPÖ) erinnerte daran, dass die FPÖ ihren Antrag zu „Deepfakes“ schon relativ früh in der Legislaturperiode eingebracht habe. Österreich hat es seiner Meinung nach aber verabsäumt, hier Vorreiter zu werden. Abseits der Veröffentlichung eines Aktionsplans vor rund einem Jahr sei nicht viel geschehen.

Als nicht tolerierbare Form der sexuellen Belästigung wertete auch Grün-Abgeordnete Astrid Rössler „Dickpics“. Ihr zufolge soll dieses Problem im Zuge der anstehenden Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gelöst werden.

Was „Deepfakes“ betrifft, gab Gudrun Kugler (ÖVP) zu bedenken, dass es sich dabei um eine Technikform handle, mit deren Hilfe man verschiedene Delikte begehen könne. „Deepfake“ alleine sei aber noch kein Delikt, machte sie geltend. Schließlich könne man auch Geburtstagswünsche für eine Freundin mittels Deepfake manipulieren. Sie verwies zudem auf Maßnahmen, die die Regierung in diesem Bereich bereits gesetzt hat wie die Einrichtung einer Datenbank bei der Polizei zur systematischen Erfassung von Deepfakes. In Bezug auf Hass im Netz gelte es zu schauen, wie der erst seit Februar dieses Jahres in Kraft stehende Digital Service Act wirke, wobei Kugler bezweifelt, ob Sonderregelungen für Journalistinnen und Politikerinnen sinnvoll seien.

NEOS urgieren Erweiterung des Spionageparagraphen

Die „Causa Egisto Ott“ hat auch eine grundsätzliche Diskussion darüber ausgelöst, inwieweit in Österreich genug unternommen wird, um Spionagetätigkeiten zu unterbinden. Die NEOS halten Österreich jedenfalls für ein „Spionageparadies“ und wollen in diesem Sinn das Strafgesetzbuch nachschärfen (3994/A(E)). Demnach sollen auch solche Spionagehandlungen strafbar sein, die sich nicht direkt gegen die Republik Österreich richten, sondern etwa andere Staaten oder internationale Organisationen betreffen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle sei längst überfällig, machte Stephanie Krisper mit Verweis auf einen Bericht des Verfassungsschutzes im Ausschuss geltend.

An einer entsprechenden Regelung wird laut Grün-Abgeordnetem Georg Bürstmayr bereits gearbeitet. Man habe sich „in der kurzen Zeit“ aber noch nicht auf eine Regelung einigen können, sagte er. Grundsätzliche Zustimmung zur Initiative kam von ÖVP-Abgeordneter Bettina Zopf.

FPÖ will gegen psychische Kindesmisshandlung vorgehen

Ein Thema, dem nach Ansicht der FPÖ zu wenig Beachtung geschenkt wird, ist psychische Kindesmisshandlung bzw. psychischer Kindesmissbrauch. Insbesondere geht es Abgeordnetem Harald Stefan und seinen Fraktionskolleg:innen darum, die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil unter Strafe zu stellen und in diesem Zusammenhang das Eltern-Entfremdungssyndrom „Parental Alienation“ zu definieren (1943/A(E)). Wenn Kindern Elternteile entzogen werden, sei das seelische Grausamkeit, die gravierende Folgen haben könne, bekräftigte Harald Stefan im Ausschuss.

Zurückhaltend reagierten die Koalitionsparteien auf den Antrag. Das „Parental-Alienation-Syndrom“ (PAS) beruhe auf Thesen eines umstrittenen Wissenschaftlers, machte Georg Bürstmayr von den Grünen geltend. Auch Johanna Jachs (ÖVP) plädierte für eine sensible Vorgangsweise und warnte davor, Kinder zu instrumentalisieren. Auch gehe die Entfremdung manchmal vom Kind aus, gab sie zu bedenken. Grundsätzlich verwies sie auf das schon bestehende Wohlverhaltensgebot der Elternteile.

FPÖ und NEOS für besseren Opferschutz

Um Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen, drängt die FPÖ überdies darauf, Betroffene zu informieren, wenn der Gefährder bzw. die Gefährderin aus der Psychiatrie entlassen oder dort nur vorübergehend aufgenommen wurde (3433/A(E)). Derzeit hätten die Sicherheitsbehörden keine entsprechende Informationsbefugnis, kritisieren Christian Ries und seine Parteikolleg:innen. Eine ähnliche Stoßrichtung hat ein Gesetzesantrag der NEOS (4087/A): Abgeordneter Johannes Margreiter plädiert dafür, Personen, die Opfer einer Straftat wurden, auch dann über eine Haftentlassung zu informieren, wenn der Täter bzw. die Täterin später rückfällig und erneut zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Opferschutz sei wichtig, Änderungen sollten aber nicht „aus der Hüfte geschossen werden“, hielt ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler zum FPÖ-Antrag fest. Zumal das Opfer bei etwaigen Gefahren bereits jetzt informiert werde. Auch beim NEOS-Antrag sieht Johanna Jachs (ÖVP) noch Diskussionsbedarf. Was solle passieren, wenn das Opfer gar nicht wisse, dass der Täter rückfällig geworden sei oder wenn er aufgrund eines ganz anderen Delikts verurteilt worden sei, gab sie zu bedenken. Zudem gelte es den Gesichtspunkt der Resozialisierung und den Datenschutz zu beachten. Laut Justizministerin Alma Zadić braucht es noch Zeit, um sich den NEOS-Antrag genauer anzuschauen.

Opposition verlangt höhere Gebührensätze für Sachverständige

Schließlich vertagte der Justizausschuss einen Antrag der NEOS, der auf eine Anhebung der Entlohnung für Gerichtsdolmetscher:innen und die künftige automatische Valorisierung der Gebührensätze abzielt (1008/A(E)). Auch für Sachverständige sollte es den NEOS zufolge höhere Gebührensätze geben.

Die jüngste Erhöhung der Gebührensätze für Sachverständige ist nach einhelliger Meinung der Opposition nicht ausreichend gewesen. In vielen Bereichen würden Gerichte kaum noch Sachverständige finden, hoben Johannes Margreiter (NEOS), Harald Stefan (FPÖ) und Selma Yildirim (SPÖ) warnend hervor. Als Beispiel nannte Margreiter etwa den psychiatrisch-forensischen Bereich. Aber auch bei Kfz-Sachverständigen und bei Dolmetscher:innen ortet Yildirim „Nachwuchsprobleme“. Seitens der ÖVP wies Gertrude Salzmann auf die am 1. Jänner 2024 in Kraft getretene Zuschlagsverordnung hin, die eine Erhöhung der Gerichtsgebührensätze von 45 % bewirkt habe. (Fortsetzung Justizausschuss) gs


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