„Von Energiegenossenschaften bis hin zur Nahversorgung im ländlichen Raum: Gerade in letzter Zeit sehen wir, dass Gründer:innen wieder vermehrt auf Genossenschaften setzen. Das liegt zum einen daran, dass sich diese Rechtsform durch ihren demokratischen Charakter auszeichnet und einen einfachen Ein- und Austritt für die Mitglieder ermöglicht. Um Genossenschaften für die Zukunft fit zu machen und an die Bedürfnisse der Gründer:innen anzupassen, haben wir heute im Justizausschuss weitegehende Verbesserungen beschlossen“, freut sich Elisabeth Götze, Sprecherin der Grünen für Wirtschaft und Innovation, Gemeinden und Städte, über den einstimmigen Beschluss im Justizausschuss.
„Mit der Reform ermöglichen wir es erstmals, dass sich ein unternehmerisch tätiger Verein in eine Genossenschaft umwandeln kann. Bisher mussten sich Vereine auflösen, um sich danach als Genossenschaften neu zu gründen. Das bringt wesentliche Erleichterungen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, erklärt Agnes Prammer, Justizsprecherin der Grünen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Grüner Klub im Parlament