Städtebund/KDZ: Trotz zusätzlichem Gemeindepaket weiterhin kritische Finanzsituation bei Gemeinden

Das neue Gemeindepaket der Bundesregierung setzt primär bei den Investitionen an und trägt zur Stützung dieser bei. Weiterhin kritisch ist hingegen die Liquidität im laufenden Betrieb der Gemeinden. Trotz Zusatzmittel aus dem Gemeindepaket und Finanzausgleich 2024 ist weiterhin mit bis zu 40 Prozent an Abgangsgemeinden zu rechnen. Diese Gemeinden können ihren laufenden Betrieb nicht mehr aus eigener Kraft decken. Es werden daher Reformen notwendig sein, um die Liquidität mittelfristig wiederherzustellen.

Nachhaltig geschwächte Liquidität

Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat im Auftrag des Österreichischen Städtebundes eine Prognose zur Entwicklung der Gemeindefinanzen bis zum Jahr 2027 erstellt. Unter Berücksichtigung aktueller Prognosegrundlagen (z.B. WIFO, BMF), der Ergebnisse des Finanzausgleichs 2024 sowie des Gemeindepaketes von Anfang Juni 2024 bleibt es beim bereits seit 2023 bestehenden starken Rückgang der Liquidität. Ohne Reformen und weitere Unterstützungsmaßnahmen von Seiten des Bundes und der Länder wird die Liquidität mittelfristig sogar deutlich unterhalb des Krisenjahres 2020 liegen.

Gemeindepaket 2024 stützt Liquidität unzureichend

Sinken die finanziellen Spielräume der Gemeinden, müssen Unterstützungsmaßnahmen an zwei Ebenen ansetzen. Einerseits ist die Liquidität abzusichern, um eine Zahlungsfähigkeit der Gemeinden zu gewährleisen Andererseits sind Investitionen zu stärken, um einen Investitionsrückstau zu vermeiden.

Das Gemeindepaket 2024 setzt primär im Bereich der Investitionen an. Durch das neue Kommunale Investitionsprogramm 2025 ist eine Ko-Finanzierung des Bundes von 80 Prozent vorgesehen. Dies war ein notwendiger Schritt, da die Fördermittel des bisherigen Kommunalen Investitionsprogrammes 2023 von den Gemeinden nicht mehr abgeholt wurden, da es diesen an Eigenmitteln – aufgrund der gesunkenen Liquidität – mangelt. Damit soll abgesichert werden, dass auch finanzschwache Gemeinden notwendige Investitionen umsetzen können. Gleichzeitig wurde das bestehende Kommunale Investitionsprogramm 2023 um zwei Jahre verlängert. Inwieweit diese Mittel von den Gemeinden tatsächlich abgeholt werden können, muss angesichts der Liquiditätsprobleme angezweifelt werden.

Die zusätzliche Finanzzuweisung des Bundes über 300 Mio. Euro wird die Liquidität der Gemeinden im Jahr 2025 zumindest teilweise stützen. Die Prognosen legen jedoch den Bedarf einer Verstetigung über das Jahr 2025 nahe.

Umlagen haben kritisches Maß überschritten

Die Ko-Finanzierungsverpflichtungen (v.a. Umlagen) der Gemeinden zu Landesaufgaben höhlen die Einnahmen der Gemeinden zunehmend aus. Von einem Euro an Gemeinde-Ertragsanteilen – die Mittel aus dem Finanzausgleich zur Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge – verbleiben den Gemeinden bereits jetzt nach Abzug der Landesumlage sowie der Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage (= Landesaufgabe) durchschnittlich nur mehr 47 Cent. Bis 2027 werden es nur mehr 40 Cent sein. Damit ist es nicht mehr möglich, die kommunale Daseinsvorsorge in erforderlicher Qualität aufrecht zu erhalten. Es gilt, dieses strukturelle Problem möglichst rasch zu lösen, um die Liquidität der Gemeinden abzusichern.

Notwendige Investitionen werden nur mit Neuverschuldung möglich sein

Aufgrund der deutlich gesunkenen finanziellen Spielräume können die Gemeinden weniger Eigenmittel einbringen. Um dennoch notwendige Investitionen in der kommunalen Daseinsvorsorge tätigen zu können, wird eine höhere Schuldaufnahme durch die Gemeinden erforderlich sein. Bereits im Jahr 2023 wiesen die Gemeinden eine Netto-Neuverschuldung auf.

Weitere Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden notwendig

Die Verantwortung für stabile Gemeindefinanzen liegt nicht nur bei den Gemeinden alleine, da sich diese nur innerhalb eines eng vorgegebenen Rahmens bewegen können. Um die Gemeindefinanzen wieder in einen Erholungspfad zu führen, empfiehlt das KDZ eine Kombination an Unterstützungsmaßnahmen und Reformen.

Kurzfristig sollte erstens der für 2025 gewährte Zuschuss des Bundes über 300 Mio. Euro verstetigt werden. Zusätzlich wäre zweitens die Umlagendynamik durch die Länder zu reduzieren. Drittens werden die Gemeinden einen eigenen Konsolidierungsbeitrag leisten und Effizienzsteigerungen erarbeiten müssen.

Mittelfristig braucht es die Umsetzung längst fälliger struktureller Reformen, wie etwa zur Pflege- und Gesundheitsfinanzierung, zur Anpassung des vertikalen Finanzausgleichs, die Grundsteuerreform und eine entschlossene Transferentflechtung zwischen Ländern und Gemeinden.

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