„Der Hintergrund des Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetzes (CSZG) ist eine EU-Verordnung zur Cyber-Sicherheit, dem Cybersecurity Act (CSA). Darin werden die EU-Mitgliedsstaaten zur Benennung von einer oder mehreren nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung verpflichtet. Damit soll sichergestellt werden, dass IKT-Produkte, IKT-Dienste und IKT-Prozesse, die nach einem entsprechenden Zertifizierungsschema bewertet wurden, den EU-Sicherheitsanforderungen genügen, um so das Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren des digitalen Binnenmarkts gewährleisten zu können“, erklärte der freiheitliche Technologiesprecher NAbg. Dipl. Ing. Gerhard Deimek in seinem Debattenbeitrag.
An und für sich sei dies durchaus sinnvoll und es gebe auch gute Ansätze, würden sich nicht zu viele offene und unbeantwortete Fragen auftun. „So ist es mir unerklärlich, dass für eine solche Behörde eine gänzlich neue Stelle im Bundeskanzleramt eingerichtet werden soll. Weiters ist auch das veranschlagte Budget undurchsichtig und ein Millionenbetrag nicht näher definiert. Wer zertifiziert diese Stelle und wer führt das Qualitätsmanagement dabei durch? Diese und mehr Fragen, veranlassen uns diesem wichtigen Gesetz die Zustimmung zu verweigern – es bleibt die übliche Verwaltung von Unfähigkeit dieser schwarz-grünen Bundesregierung“, so Deimek.
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