Die Guthaben auf dem Pensionskonto werden jährlich angepasst, allerdings zwei Jahre zeitverzögert. Die guten Lohnentwicklungen kommen daher jenen Personen, die nächstes Jahr in Pension gehen, nicht mehr zugute. Sie verlieren dadurch voraussichtlich rund 7,1 Prozent ihrer Pensionshöhe. „Die Bundesregierung muss noch vor dem Sommer eine Reparatur der Schutzklausel am Pensionskonto beschließen
“, fordert AK-Präsident Andreas Stangl.
Zukünftige Pensionist:innen brauchen dringend Klarheit, dass ihre Pension nicht entwertet wird. Ohne Schutzklausel drohen all jenen, die 2025 in Pension gehen, deutliche Verluste von voraussichtlich rund 7,1 Prozent. Der Verlust ergibt sich aus der Entwertung der Pensionen am Pensionskonto von den Jahren 2023 bis 2025. Bei einer Durchschnittspension von 1.600 Euro ist das ein monatlicher Verlust von 114 Euro. Auf die Lebensdauer gerechnet, verlieren Menschen, die im kommenden Jahr in Pension gehen, rund 32.000 Euro.
Aufgrund des Drucks von AK, Gewerkschaften und ÖGB hat die Regierung eine Schutzklausel für alle jene Menschen beschlossen, die 2024 in Pension gehen. Ausgeschlossen davon sind aber Personen, die ohne vorangehende Arbeitslosigkeit und ohne Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Jahr 2023 eine Korridorpension antreten. Das sind bis zu 15.000 Menschen. „Das Versagen der Bundesregierung bei der Inflationsbekämpfung fällt den zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten doppelt auf den Kopf. Es braucht mehr Fairness zwischen bestehenden und zukünftigen Pensionen
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Für Personen, die ihre Pension bereits 2023 angetreten haben, gibt es keine Schutzklausel. Das gleiche Schicksal droht jenen, die 2025 in Pension gehen. „Das verunsichert die Menschen. Darum ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung noch vor dem Sommer eine neue Schutzklausel beschließt, die auch jene berücksichtigt, die in eine Korridorpension gehen
“, sagt Stangl. Konkret fordert er die Reparatur der Schutzklausel, rückwirkend ab 2023 und für 2025, die gewährleistet, dass die Gesamtgutschriften am Pensionskonto für ALLE Pensionen unmittelbar an die reale Teuerung angepasst werden, sodass die Aufwertung am Pensionskonto mit der Pensionsanpassung der laufenden Pensionen gleichgestellt ist.
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