Nationalrat: Förderung von Gewaltambulanzen wird gesetzlich verankert

Die Abgeordneten diskutierten im Nationalrat eine Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien zur Förderung von Gewaltambulanzen. An Aktualität gewann die Debatte durch einen mutmaßlichen Femizid am Dienstagabend in Wien.

Gewaltambulanzen sollen weiter gefördert und ausgebaut werden – zumindest darüber herrschte Einigkeit unter den Abgeordneten. Eine der Hauptaufgaben der Gewaltambulanzen, wie es sie bereits in Graz gibt, soll darin bestehen, alle Personen, die von Gewalt betroffen sind, gerichtsmedizinisch zu untersuchen. Dabei sollen Verletzungen und Spuren dokumentiert werden, sodass sie in Verfahren als Beweismittel verwertbar sind. Zehn Jahre lang sollen diese zugänglich sein, unabhängig davon, ob die Opfer Anzeige erstatten wollen.

Mit dem „Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz“ auf Vorschlag von ÖVP und Grüne sollen dem Bund Förderverträge mit Gewaltambulanzen ermöglicht werden. Adressiert werden Universitäten, die über ein gerichtsmedizinisches Institut verfügen, aber auch andere geeignete Betreiber. Diese müssten einen „Mindestkatalog an Kriterien“ erfüllen, erläuterte ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker. In Wien werde im Sommer eine Gewaltambulanz eröffnet, dort werde es auch mobile Teams geben, die sowohl zu den Opfern als auch in Spitäler oder zu Hausärzten kommen würden, erklärte sie. Die Ambulanzen würden der Gewaltprävention dienen, denn auch die Täter würden wissen, dass es Stellen gibt, wohin sich Opfer wenden könnten und sie dann überführt würden, zeigte sich Steinacker überzeugt. „Es wird dafür gesorgt, dass Betroffenen in einem Verfahren geglaubt wird durch klare Beweise“, betonte Justizministerin Zadić. Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag wolle man eine Grundlage schaffen, um Gewaltambulanzen dauerhaft abzusichern, so die Ministerin.

Freiheitliche unterstützen gesetzliche Initiative

Während Christian Ragger (FPÖ) die „gesetzliche Initiative für gut und richtig“ hält, weil man in der Praxis oft sehe, dass ein Gerichtsverfahren eingestellt werde, weil es keine „objektiven Beweise“ gebe, übte Selma Yildirim (SPÖ) Kritik. Sie stellte zwar nicht infrage, dass Gewaltambulanzen in Österreich fehlen würden und sie geeignet seien, die Verurteilungsrate zu heben, habe man doch selbst vor „mehr als vier Jahren einen parlamentarischen Antrag eingebracht“, allerdings kritisierte sie den Gesetzesentwurf. Für Yildirim ist unverständlich, warum die Initiative ohne Begutachtung eingebracht worden sei. Expert:innen seien nicht hinzugezogen worden, „es gibt Empörung und Verunsicherung“, so die Abgeordnete. Yildirim stellte zudem fest, dass die Verfassung den Ministerien die Möglichkeit zur Verfügung stelle, Förderungen an Betreiber zu vergeben. Die SPÖ-Mandatarin brachte im Zuge der Debatte einen Antrag ein, der eine „solide gesetzliche Verankerung statt lediglich einer Ermächtigung zur Förderung von Gewaltambulanzen“ fordert. Yildirim pochte auf die Miteinbeziehung von Expert:innen und eine Begutachtung des Gesetzesentwurfs. „Ich möchte Ihnen die Chance geben, effektive Maßnahmen zu beschließen“, sagte sie.

SPÖ-Antrag für Gewaltambulanzen bereits 2021

Das sorgte für Unverständnis bei den Fraktionsmitgliedern der Koalitionsparteien. Meri Disoski (Grüne) sagte: „2021 haben sie im Justizausschuss einen Antrag eingebracht, der die Gewaltambulanzen fordert.“ Während dann die Regierungsparteien ressortübergreifend mit Expert:innen von Innen-, Frauen-, Gesundheits- und Justizministerium sowie externen Expert:innen und auch in Absprache mit den Bundesländern damit begonnen hätten, ein Konzept für diese Gewaltambulanzen auszuarbeiten und die finanziellen Rahmenbedingungen dafür sicherzustellen, hätten Mitglieder der SPÖ-Fraktion der Regierung Untätigkeit vorgeworfen. „Wollen sie jetzt Gewaltambulanzen, ja oder nein?“, richtete sie sich an die SPÖ. Disoskis Fraktionskollegin Agnes Sirkka Prammer begründete den Initiativantrag und damit einhergehend die fehlende Begutachtungsphase als „ressourcentechnisches, zeitliches Thema“. Es würde aber nichts daran ändern, dass der vorliegende Vorschlag ein guter sei. Es sei eine Stellungnahme abgegeben worden von Expert:innen. Man habe sich mit den beiden Kritikpunkten auseinandergesetzt, sie aber als unbegründet angesehen. Die Befürchtung, dass durch Gewaltambulanzen zentralisiert werde, entkräftete die Abgeordnete mit dem Argument, dass im Rahmen der Gewaltambulanzen gerichtsmedizinisch ausgebildet werde und mobile Teams ausgeschickt würden. Das Argument, dass Strukturen geschaffen würden, um Unternehmen oder Anstalten zu fördern, die bereits gefördert worden seien, sei irrelevant, führte Prammer aus. Sie schloss an dem Argument von ÖVP-Kollegin Steinacker an, wonach es nur durch das Fördergesetz möglich sei, Einrichtungen zu fördern, die schon gefördert worden seien – und so „das bewährte Pilotprojekt gesetzlich abgesichert“ werden könnte. Prammer appellierte an die SPÖ-Fraktion, es sich „noch zu überlegen“ und zuzustimmen. Auch Frauenministerin Susanne Raab versuchte zu überzeugen: „Es ist das richtige Konzept damit Frauen zu ihrem Recht kommen und die Täter verurteilt werden.“

NEOS geben „Vertrauensvorschuss“

Yildirim entgegnete, dass im Gesetz nur stehen würde, dass die Ministerien fördern dürften, aber keine Mindeststandards angeführt seien. Es handle sich um „Überschriftenpolitik“.

Dass das Gesetz „wage“ sei, führte auch NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter ins Treffen. „Wir wissen zum Beispiel nicht, welches Budget für die Förderung zur Verfügung steht und wie sich die beteiligten Ministerien koordinieren wollen oder wie Ambulanzen gefördert werden“, nannte sie offene Punkte. Sie forderte eine umfassende Strategie gegen Gewalt, die „schon lange versprochen“ worden sei. „Wie können wir Gewaltverbrechen beenden und präventiv handeln? Dafür brauchen wir keine Gesetze, die als leere Hüllen daherkommen, wie das, das wir jetzt beschließen“, so Brandstötter. Dennoch wolle man zustimmen, unter anderem weil auch Personal gerichtsmedizinisch zur Überbrückung ausgebildet werden soll. Zur Dokumentation brauche man Gerichtsmediziner, zwölf gebe es derzeit – „zu wenig“, zeigte sie sich überzeugt. Außerdem wolle man auch einen „Vertrauensvorschuss“ geben, damit die Gewaltambulanzen „ins tun kommen können“.

Die SPÖ „überlegte“ es sich nicht noch einmal. Die Gesetzesinitiative wurde ohne ihre Stimmen angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) map


OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

BeschlussGerichtsmedizinGewaltschutzJustizNationalrat
Comments (0)
Add Comment