„3000 € Geldersatz für das Opfer einer Internet-Shitstorm-Kampagne sind ein sehr guter Schritt, um mit Mitteln des Zivilrechts Hass im Netz und Fake-News-basierte Verunglimpfungen einzudämmen“, sagen COBIN claims-Obmann Oliver Jaindl und der auf Datenschutz spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Severin Hammer. COBIN claims und Hammers Kanzlei haben bereits in der so genannten „Partei-Daten-Affäre“ für rund 2000 Betroffene eine Schadenersatzzahlung im Weg eines Vergleichs erwirkt – die gemeinnützige Plattform COBIN claims widmet sich verstärkt den modernen Themen im Konsumenten- und Kleinunternehmer-Schutz in einer digitalisierten Welt.
„Wir begrüßen die Entscheidung des OGH und haben unsere Aktion bezüglich Verunglimpfungen im Netz daher ausgeweitet – Betroffene derartiger Massen-Sudel-Kampagnen im Internet können sich ab sofort an den Verein wenden. Der Verein übernimmt die geordnete Aufarbeitung des Falls, damit später bei der Rechtsdurchsetzung Kosten gespart werden und hat für Betroffene einen geordneten anwaltlichen Check-In vereinbart“, so Jaindl. Wichtig sei bei Shitstorms, dass das Verunglimpfungs-Posting von einer größeren Zahl von Mittätern geteilt wurde und dass das Opfer zumindest einen Mit-Täter namhaft machen kann. Der Vorfall muss sauber dokumentiert werden – etwa mit Screenshots. Anschließend wird der Fall mit den Betroffenen via Online-Datenraum aufbereitet und somit vom IT-affinen Verein modern, geordnet und transparent für Betroffene der Rechtsverfolgung übergeben. Sollte es sich um mehrfach auftretende Schädiger-Cliquen handeln, organisiert der Verein Sammelverfahren für Betroffenengruppen. „Auch wenn der Weg der Rechtsdurchsetzung für am Ende dann zB. 3000 € mitunter für Betroffene mit vielen Einzelschritten und Zeitaufwand zu tun hat, soll dennoch niemand davor zurückschrecken, dies zu tun: Betroffene tun dies nämlich nicht nur für sich, um Genugtuung für erlittene Kränkungen oder gar kausal zusammenhängende Schäden wie Verdienstentgänge zu erhalten, sie tun es für die Gesellschaft: Denn jedes Mal, wenn der Internet-Mob mit den Mitteln der Rechtsstaatlichkeit zur Verantwortung gezogen wird, wird ein Zeichen gesetzt, dass Hass und Fake-News-Verbreitung in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben“, sagt Jaindl. Bereits zuvor ergingen Urteile zu untergriffigen Online-Bewertungen, gegen die sich Kleinunternehmer wehren können.
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