am 3. Juni 2024: In Österreich werden knapp 13.000 Kinder und Jugendliche im Rahmen der vollen Erziehung in unterschiedlichen Einrichtungen der Kinder -und Jugendhilfe betreut. Diese sogenannten „Careleaver“ können aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Familien aufwachsen. Im Burgenland gibt es 480 Plätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Kinder werden in der Regel bis zum 18. Lebensjahr betreut und sind dann auf sich allein gestellt. Rund 1.000 junge Erwachsene verlassen pro Jahr ab der Volljährigkeit die Einrichtung in Richtung „Selbstständigkeit“. Unter gewissen Umständen können die Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe zwar verlängert und bis zum 21. Geburtstag bezogen werden, allerdings gibt es darauf keinen Rechtsanspruch und die Regelung ist in jedem Bundesland verschieden. „Eine umfassende Vorbereitung auf die Selbstständigkeit, ohne den schützenden Halt abrupt zu verlieren, darf nicht mit dem 18. Lebensjahr enden, das ist für diese Gruppe viel zu früh, die ohnehin schon viel durchgemacht hat. Daher wird der SPÖ Landtagsklub einen entsprechenden Entschließungsantrag im Juni-Landtag einbringen, wo der Bund aufgefordert wird, diese Möglichkeit für alle Betroffenen zu schaffen.“, so SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. Im Burgenland wurde bereits im Jahr 2022 eine Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetz beschlossen, die eine Betreuung bis zum 24. Lebensjahr und einen sogenannten Wiedereinstieg ermöglichen. Wenn ein junger Erwachsener mit der Volljährigkeit die Einrichtung verlässt und dann z.B. arbeitslos wird, die Wohnung verliert oder sich vom Partner trennt, dann ist dieser „Wiedereinstieg“ in die Einrichtung möglich. Das, was im Burgenland gilt, soll auch in ganz Österreich gelten. „Die SPÖ hat im Nationalrat ebenfalls eine dementsprechende Initiative gestartet. Die Bundesregierung muss hier die Möglichkeit für alle Betroffenen in ganz Österreich schaffen, daher werden wir auch einen entsprechenden politischen Druck auf Bundesebene machen. Zudem fordern wir auch mehr Ausbildungsplätze für Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen, um die Personalnot im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu entschärfen!“, so der burgenländische SPÖ-Nationalratsabgeordnete Maximilian Köllner.
Stabilen Übergang ins Erwachsenenleben ermöglichen
Der durchschnittliche Erwachsene in Österreich zieht mit 25,4 Jahren aus dem Elternhaus aus und erfährt vielfach auch danach noch eine psycho-soziale und finanzielle Unterstützung. Bei den „Careleavern“ fehlt dieses Unterstützungsnetz fast zur Gänze. „Daher fordern wir von der Bundesregierung, wie sehr viele Expertinnen und Experten auch, in der Kinder- und Jugendhilfe die Altersgrenze auf 24. Jahre hinaufzusetzen und ein bedarfsorientiertes Stufenmodell bis zur Selbstständigkeit der jungen Menschen sowie die Möglichkeit zur Nachbetreuung durch Bezugspersonen gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen der Careleaver zu entwickeln und umzusetzen. Nur so ist ein stabiler Übergang ins Erwachsenenleben möglich“, so Fürst.
Jede und jeder verdient die gleichen Chancen
Chancengleichheit muss künftig auch bei der Vergabe von Wohnungen, der sofortigen Gewährung von Mietzinsbeihilfen, Übernahmen von Kautionen und Maklerprovisionen sowie Finanzierungen der Erstausstattung herrschen. Finanzielle Belastungen dürfen keine Hürde für den Start ins Erwachsenenleben sein. „Die notwendige Unterstützung bis zum 24. Lebensjahr ermöglicht Careleavern ein stabiles Fundament, um sich auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Ein Krisenfond für finanzielle Notlagen sowie die Möglichkeit zur Mitversicherung und finanzielle Unterstützung für Ausbildung und Anschaffungen sind unverzichtbar“, so Köllner.
Volkswirtschaftliches Interesse
Internationale Studien belegen, dass jeder investierte Euro in eine bessere Versorgung und Unterstützung von Careleavern rund 3 Euro langfristig einspart, es liegt also auch ein volkswirtschaftliches Interesse vor. Davon unabhängig muss für eine interessierte und engagierte Zivilgesellschaft außer Streit gestellt sein, dass gerade jene jungen Erwachsenen besondere Fürsorge und Unterstützung von der Gesellschaft erhalten, die bereits mit einem erheblichen Nachteil in das Leben starten mussten. „Daher werden wir, der SPÖ Landtagsklub Burgenland und die SPÖ im Nationalrat, die Bundesregierung auffordern, einerseits einen bundesweiten Rechtsanspruch für Careleaver bis zum 24. Lebensjahr zu schaffen und andererseits die entsprechenden finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen“, so Fürst und Köllner abschließend.
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