Flughafen-Wien-Vorstand Ofner verliert auch am Obersten Gerichtshof gegen Helga Krismer (Grüne)

Die Flughafen Wien AG hat sich bei der Grünen Landessprecherin Helga Krismer verbissen und bis zum Obersten Gerichtshof alle Mittel ausgeschöpft. „O tempora, o mores, würden die Alten sagen oder anders formuliert: Sittenverfall im Vorstand des Flughafens, der eine Oppositionspolitikerin klagt, obwohl mehr als 40% des Flughafens den WienerInnen und NiederösterreicherInnen gehören“, so Helga Krismer. 

Aussagen von Helga Krismer und der Obfrau von Aviation reset, Susanne Heger, zu den Veränderungen der Eigentümerstruktur des Flughafens waren dem Vorstand Ofner offensichtlich zu viel und es hagelte Klagen. Krismer weiter: „Es ist mir als Politikerin wichtig, dass die Öffentlichkeit vollumfänglich erfassen kann, was Sache ist. Denn wir mussten feststellen, dass der Vorstand dem nicht nachkam. Die „karibischen Heuschrecken“ wurden vom Flughafen als „Australischer Pensionsfonds“ dargestellt. Erst zögerlich wurde die luxemburgische Gesellschaft genannt, hinter der der Trust auf den Cayman Islands steckt, der als Topf Gelder aus der ganzen Welt beinhaltet, wodurch der wirtschaftliche Eigentümer im Sinne unseres Wirtschaftsverständnisses nicht ausgemacht werden kann.“ 

Während die Grüne Landessprecherin für ihren Kampf für mehr Transparenz geklagt wurde, haben die Länder Wien und Niederösterreich je vier Aktien dazugekauft, damit mit den Anteilen der MitarbeiterInnen jedenfalls mehr als 50% in österreichischer Hand bleiben. „Eigentlich hätte ich mir vom Vorstand und von den Landeshauptleuten einen Dank für die Arbeit erwartet und dass die SLAPP-Klage vom Vorstand beigelegt wird“, so Helga Krismer. 

Im Detail: 

Nachdem das Oberlandesgericht Wien die Berufung der Flughafen Wien AG in der Rechtssache Flughafen Wien AG gegen Helga Krismer abgewiesen hatte, wurde von der Flughafen AG das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) erhoben. Diese wurde von OGH nun abgelehnt. Der OGH bestätigt die Beurteilung der Vorinstanzen, dass sich die Aussagen der Beklagten zur Geldwäsche ausschließlich auf den Investor bezogen. Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft vom Flughafen gegen Helga Krismer.

Zitat: „Die Beklagte hat als Politikerin einer Oppositionspartei in Niederösterreich Kritik an den Beteiligungsverhältnissen der Klägerin geäußert, weil aus ihrer Sicht der im Streubesitz einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft gehaltene Aktienanteil zu hinterfragen sei. Insbesondere mit Bezug auf die Beteiligung zweier Bundesländer an der Klägerin präsentierte sie – gemeinsam mit der Nebenintervenientin – im Rahmen einer Pressekonferenz im September 2022 ihre politische These, dass die – seit 2014 sukzessive auf über 40 % angewachsene – Beteiligung der Investmentgesellschaft an der Klägerin „nicht zufällig passiert [sei], sondern vorsätzlich“.

Soweit sie dabei unter Verweis auf die (unklare) Gesellschafterstruktur der Investitionsgesellschaft, die über einen Trust der Cayman Islands finanziert werde, die Klägerin als „Geldwäscheanlage“ bezeichnete und – unter anderem – ausführte, dass ein derartiger Fonds, dessen Geldmittelherkunft unklar sei, sie „auf jeden Fall zum Schluss bringt, dass ein Verfahren nach Geldwäsche notwendig ist“, sind die Vorinstanzen vertretbar davon ausgegangen, dass sich dieser Vorwurf lediglich gegen den auf den Cayman Islands ansässigen Investor richtete. Dies wird auch durch die weiteren Äußerungen der Beklagten bekräftigt, dass der Fonds Milliarden an Geldern in den Cayman Islands geparkt habe, deren Herkunft im Dunkeln bleibe, dass die EU die Cayman Islands auf die Liste der Geldwäscherei-Hochrisikoländer gesetzt, und dass der Fonds die Möglichkeit habe, Mittel unbestimmter Herkunft in die Realwirtschaft einzubringen, was als Geldwäsche bekannt sei.“ 

Zur Erinnerung: die FHWAG klagte Helga Krismer auf Unterlassung, Widerruf und Urteilsveröffentlichung nachdem sie gemeinsam mit der Obfrau des Vereins Aviation Reset, der sich für das Wiedergewinnen der Lebensqualität in den von der Luftfahrt vereinnahmten Lebensräumen einsetzt, eine Pressekonferenz gegeben hatte, in der auf die unklaren Eigentümerstrukturen der FHWAG aufmerksam gemacht wurde, da hinter der IFM (über 43% Anteile) ein undurchsichtiger Investmentfonds steht. 

Schon das Erstgericht erkannte: Einer Oppositionspolitikerin in Niederösterreich muss Kritik am Wirtschaftsunternehmen Flughafen Wien (an welchem das Land NÖ 20%+4 Aktien hält) mit kritischer Infrastruktur im

Sinne der politischen Tätigkeit und der Meinungsfreiheit gestattet sein, dies auch mit plakativen Formulierungen wie „karibische Übernahme“.

Die Rechtfertigungsgründe liegen vor allem in der Meinungsfreiheit und im politischen Handeln. 

Das Berufungsgericht (OLG) würdigt die Beweislage wie folgt:

Es geht sowohl aus der Presseunterlage wie auch aus dem Wortprotokoll der Pressekonferenz hervor, dass die Beklagte ihr „Geldwäschevorwürfe“ nicht auf die FHW AG bezog, sondern auf den „karibischen Fonds“. Die Klage war hinsichtlich des Vorwurfs, die Klägerin sei in Geldwäsche mit Vorsatz involviert, bereits deshalb abzuweisen, weil ein derartiger Bedeutungsinhalt den Äußerungen der Beklagten nicht zu unterstellen ist.

Zum Vorwurf, die Aussage, dass die FHW AG die Finanzierung der 3. Piste nicht aus eignen Mitteln stemmen könne, sei kreditschädigend, führt das ÖLG aus: In Anbetracht der Rechtsprechung ist der Vorwurf, dass ein Unternehmen, auch wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, eine derart hohe Investition wie die dritte Flughafenpiste nicht aus eigenen Mitteln stemmen kann, nicht als kreditschädigend anzusehen. Es entspricht vielmehr der allgemeinen Erwartung im Wirtschaftsleben, dass große Investitionen üblicherweise mit Fremdkapital und/oder einer Erhöhung des Eigenkapitals finanziert werden.

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