Bundeskanzler Nehammer „zutiefst erschüttert“ über Ableben von Brigitte Bierlein

„Mit Brigitte Bierlein verliert Österreich eine herausragende Persönlichkeit und Vorreiterin, die unsere Republik für Generationen entscheidend geprägt hat“, zeigt sich Bundeskanzler Karl Nehammer „zutiefst erschüttert“ über das viel zu frühe Ableben von Brigitte Bierlein. „Sie hat in einer schwierigen Zeit nicht gezögert, Verantwortung zu übernehmen, um der Republik und den Menschen in unserem Land zu dienen“, so Nehammer. „Ihre Liebe zur Republik und zu ihrer Heimat Österreich hat sie in ihrer Zeit als Kanzlerin bewiesen und ist damit höchster Maßstab für uns alle. Ihr Wirken galt stets der Stärkung des liberalen Rechtsstaates, der Einigkeit in Vielfalt auf unserem Kontinent und der humanistischen Werte, die uns alle verbinden. Unsere Republik trauert um eine ihrer profiliertesten Juristinnen, pflichtbewusstesten Staatsdienerinnen und prägendsten Töchter – eine große Österreicherin.“

„Brigitte Bierlein hatte ihre beruflichen Stationen nie angestrebt, aber den Dienst am Land immer selbstbestimmt, mutig und optimistisch angenommen und vorangestellt. Brigitte Bierleins große Stärke war, dass sie immer für den Dialog eingetreten ist und sich für ein überparteiliches, redliches und respektvolles Miteinander eingesetzt hat. Als erste Bundeskanzlerin unseres Landes hat sie Österreich mit ruhiger Hand, ohne jegliche Eitelkeit und mit großem Pflichtbewusstsein und noch größerer Sorgfalt durch diese innenpolitisch ereignisreiche Zeit geführt. Das werden wir ihr nie vergessen“, so der Bundeskanzler weiter. „Noch vor wenigen Monaten war Brigitte Bierlein gemeinsam mit weiteren Altkanzlern zu Gast beim Festakt ,100 Jahre Bundeskanzleramt‘.“ 

Neben ihrer Amtszeit als erste Bundeskanzlerin der Republik sticht vor allem auch ihre juristische Laufbahn hervor. 

Bierlein war eine der anerkanntesten Juristinnen des Landes. Ihre Ausnahmekarriere startete Brigitte Bierlein am Bezirksgericht Innere Stadt in Wien und führte sie über die Staatsanwaltschaft Wien, dem Bundesministerium für Justiz und der Generalprokuratur schließlich zum Verfassungsgerichtshof, wo sie 2002 als erste Frau Vizepräsidentin und 2019 als erste Frau Präsidentin des VfGH wurde. 

„Brigitte Bierlein widmete ihr Leben dem Dienst an der Republik Österreich. Sie war nicht nur Vorbild für viele Juristen, sondern auch für viele Frauen. Sie war die erste Präsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofes und die erste Bundeskanzlerin Österreichs. Kommenden Generationen wird sie leuchtendes Beispiel für Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Durchbruch gläserner Decken bleiben.“

Für Ihre Verdienste genoss sie hohe Wertschätzung im In- und Ausland. In Österreich war sie Trägerin des Großen Silbernen und des Großen Goldenen Ehrenzeichens. International wurde sie u.a. mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik, dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland und dem Orden der Ehrenlegion der Französischen Republik ausgezeichnet.

„Ihr viel zu früher Tod erschüttert mich zutiefst, ihr Lebenswerk ist und bleibt so einzigartig wie höchst beeindruckend. In großem Respekt vor dieser Lebensleistung, ihren Verdiensten um die Republik und als Ausdruck der Trauer wird die Beflaggung des Bundeskanzleramtes auf Halbmast gesetzt. Unser Mitgefühl in diesen schweren Stunden gilt ihren Hinterbliebenen, den vielen Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern, Freundinnen und Freunden.“

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