Raab/Brunner: Gelder für die Kinderbetreuung und Kinderbildung aus dem Zukunftsfonds fließen ab Juni

Der Ausbau der Kinderbetreuung nimmt im neu geschaffenen Zukunftsfonds des Finanzausgleichs einen zentralen Stellenwert ein. Für den Bereich der Elementarpädagogik sind in der aktuellen Finanzausgleichsperiode 500 Millionen Euro pro Jahr inflationsangepasst vorgesehen.

Zusätzlich zum Zukunftsfonds fließt 1 Milliarde Euro über die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27. Damit investiert der Bund gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden 4,5 Milliarden Euro in den Ausbau und die Qualität der Kinderbetreuung. Das Ziel des Ausbaus der Kinderbetreuung ist eine echte Wahlfreiheit für alle Familien zu schaffen sowie die Verbesserung der Qualität der Betreuung. Den Anfang im Ausbau der Kinderbetreuung machte diese Woche die Marktgemeinde Stetteldorf in Niederösterreich. Der Kindergarten bekommt bis Herbst einen Anbau für eine zusätzliche Kindergruppe mit bis zu 15 Kinder.

„Die Unterstützung für Familien ist dieser Bundesregierung ein großes Anliegen. Wir haben die Familienleistungen an die jährliche Inflation angepasst, den Familienbonus auf 2.000 Euro erhöht und mit insgesamt 4,5 Milliarden Euro investieren wir so viel Geld wie noch nie in den Ausbau der Kinderbildung und Kinderbetreuung. Wir haben versprochen, die Bundesländer mit deutlich mehr Geld in der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Kinderbildung und -betreuung zu unterstützen, und wir halten unsere Versprechen. Die Mittel werden noch im Juni für alle Bundesländer zur Verfügung stehen. Der Ausbau der Kinderbetreuung ist ein echter Meilenstein für mehr Wahlfreiheit und Sicherheit bei der Planung des Familienalltags. Für die Eltern ist das entscheidend, denn wenn eine Kinderbetreuung in der Nähe gegeben ist und sie auch lang genug geöffnet hat, dann können sie auch schneller wieder in den Beruf einsteigen, wenn sie das möchten“, so Familienministerin Susanne Raab.

„Mit dem Finanzausgleich stellen wir den Gemeinden und Ländern die notwendigen Mittel zum Ausbau der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere in der Kinderbetreuung, zur Verfügung. Denn vor allem mit dem Zukunftsfonds ist uns ein Paradigmenwechsel gelungen. Erstmals geht es nicht nur um die Fortführung bestehender Leistungen, sondern unser Fokus liegt auf wichtigen Reformen wie der Kinderbetreuung. Die Gelder des Finanzausgleichs sind somit an klare Ziele geknüpft. Insgesamt stellen wir von der FAG-Gesamteinigung von jährlich durchschnittlich 3,4 Milliarden Euro pro Jahr valorisiert 1,1 Milliarden Euro für Kinderbetreuung, Wohnen sowie Klima und Umwelt zur Verfügung, wovon alleine 500 Millionen Euro für die Elementarpädagogik vorgesehen sind. Diese Mittel kommen den Ländern und Gemeinden noch im Juni zugute“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Verbesserung der Qualität

Durch den Ausbau der Kinderbetreuung wird zugleich die Qualität verbessert, indem zum einen die Anzahl der Plätze für Unter-3-Jährige erhöht und gleichzeitig die Gruppengröße verringert wird. So kann auf jedes Kind individuell besser eingegangen werden und bekommt eine noch intensivere Betreuung.

Österreich ist Europameister

In Österreich sind finanzielle Unterstützungsleistungen wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld eine tragende Säule für unsere Familien. Um Familien noch besser zu unterstützen, wurden alle Familienleistungen mit Anfang 2023 an die Inflation angepasst. Eine Studie des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission bestätigte, dass Österreich bei den Familienleistungen im EU-weiten Vergleich auf Platz 1 liegt. „Mein Ziel ist es, die besten Rahmenbedingungen für die Familien in Österreich zu schaffen und ihnen bestmöglich unter die Arme zu greifen. Und dass Österreich hier ganz vorne mit dabei ist, zeigt auch eine aktuelle Studie der EU-Kommission, die bestätigt, dass wir bei den Familienleistungen Nummer 1 sind. Damit ist Österreich schon jetzt Europameister, noch bevor die EM gestartet hat“, so die Familienministerin abschließend.

Die Studie des Joint Research Centre ist unter folgendem Link abrufbar: publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC137125

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