„Das ist eine eklatante Verdrehung der Tatsachen“, reagiert Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, verärgert auf einen Medienbericht von heute zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung der Wahlarzthonorarnoten an die Sozialversicherungsträger. Dass das Gesetz mit 1. Juli in Kraft trete, sei unstrittig. Da es aber weiter unklar sei, wer nun konkret verpflichtet werde, sei die Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte sinnlos. Man brauche Klarheit, sowohl für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Ärztinnen und Ärzte. „Es ist einfach Fakt, dass es immer noch zahlreiche ungeklärte Punkte gibt, die der Gesetzestext nicht ausreichend definiert. Unter welchen Voraussetzungen das System für Wahlärztinnen und Wahlärzte anzuschaffen und zu verwenden ist, ist weiter offen. Diese Definitionslücken kann man uns nicht anlasten“, so Steinhart.
„Gerade im medial abgebildeten Dokument unserer Bundeskurie ist die weitere Vorgehensweise klar festgehalten: Die noch offenen Rahmenbedingungen werden in enger Absprache und im gewohnt konstruktiven Gesprächsklima mit dem Dachverband analysiert und anschließend festgelegt“, hält Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, fest. Sobald diese Punkte konsensual mit dem Dachverband geklärt seien, würden die Wahlärztinnen und Wahlärzte bestimmt auch gerne an der geplanten Umsetzung mitwirken. „Dass Wahlärztinnen und Wahlärzte die Einreichung der Rechnungen zur Kostenerstattung online für die Patienten übernehmen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Wir wissen, dass es große Bereitschaft gibt, Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, dass sie schneller zu ihrer Rückerstattung kommen“, unterstreicht Wutscher und kündigt an: „Dadurch, dass wir aktiv den Aufwand für die Kassen verringern, werden wir uns in den Verhandlungen auch dafür einsetzen, dass unsere Patientinnen und Patienten statt bisher nur 80 künftig 100 Prozent des Kassentarifs rückerstattet bekommen.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Österreichische Ärztekammer