Justizausschuss ortet Handlungsbedarf bei Organhandel

Österreich soll die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Organhandels verstärken und die Rechte der Opfer besser schützen, dafür ergriffen die Sozialdemokrat:innen im Justizausschuss die Initiative. Weil das Thema auch für ÖVP, Grüne und NEOS Brisanz hat, wurde im Zuge der Sitzung ein gemeinsamer Entschließungsantrag eingebracht, der mit den Stimmen aller Parteien angenommen wurde. Außerdem befassten sich die Abgeordneten mit einem FPÖ-Antrag, wonach Häftlinge eine gesetzliche Krankenversicherung bekommen sollten.

Gemeinsam gegen illegalen Organhandel

Für eine rasche Ratifizierung der „Convention against Trafficking in Human Organs“ – des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen – setzte sich die SPÖ in einem Entschließungsantrag (3879/A(E)) ein. Die stattfindenden Menschenrechtsverletzungen würden vor allem auch politisch verfolgte und inhaftierte Menschen betreffen, heißt es. Petra Bayr (SPÖ) brachte das Beispiel der Uiguren, an denen Zwangsentnahmen vorgenommen würden. Eine parlamentarische Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2021 habe gezeigt, dass das Thema zwar schon lange verfolgt werde, allerdings „nicht viel herausgekommen ist“, so Bayr.

Umso mehr freute sich die SPÖ-Mandatarin, dass „der Kern“ ihres Antrages von den Koalitionsfraktionen und NEOS aufgenommen wurde und im Zuge der Sitzung ein gemeinsamer Entschließungsantrag eingebracht werden konnte. Grüne-Mandatar Georg Bürstmayr dankte der SPÖ für die Initiative, das Thema sei menschenrechtlich bereits vor 20 Jahren „intensiv diskutiert“ worden, so Bürstmayr. Gertraud Salzmann (ÖVP) führte ins Treffen, dass die Ratifizierung des Übereinkommens in einigen Punkten u.a. die Schaffung gerichtlicher Straftatbestände, die im österreichischen Recht noch nicht umgesetzt sind, fordere. Sie lieferte damit die Begründung, warum das Übereinkommen, das 2018 objektiv in Kraft getreten ist, in Österreich noch nicht ratifiziert wurde. Dass das nun passiere, sei notwendig, zeigte sich Salzmann überzeugt. „Ich denke, dass wir das in dieser Regierungsperiode noch umsetzen werden“, so die ÖVP-Mandatarin. Positiv wurde die Initiative auch von den Mandatar:innen der FPÖ bewertet. Der Vier-Parteienantrag wurde einstimmig angenommen.

FPÖ will mit Krankenversicherung für Häftlinge Kosten sparen

Weil laut FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch (ÖVP) die medizinischen Kosten für die Versorgung von Straftäter:innen das Justizbudget „auffressen“ und laut Fraktionskollegen Christian Ragger die Kosten in diesem Bereich die höchsten Europas seien, sollten Häftlinge in die Sozialversicherung aufgenommen werden (1736/A(E)). Der „Privatpatient Straftäter“ sei eine große Belastung, er werde von Spitälern „gerne genommen, weil wir voll zahlen“, so Lausch. Während die Versorgung für die Bevölkerung schlechter werde, sei es nicht einzusehen, dass Insassen von Justizanstalten nicht monatelang auf Termine warten müssten. Daher fordert die FPÖ sie in die gesetzliche Krankenversicherung miteinzubeziehen und so Kosten zu reduzieren. „Wenn man wirtschaftlich sparsam denkt, ist dem zuzustimmen“, betonte Lausch.

Gudrun Kugler (ÖVP) stimmte zwar zu, dass man hier Kosten reduzieren müsste, sie zweifelte aber am Weg, den die Freiheitlichen vorschlagen. „Einfach in die Sozialversicherung aufnehmen bringt weitere Probleme. Viele sind keine österreichischen Staatsbürger, da stellt sich die Frage nach der Mitversicherung von Familienangehörigen“, nannte sie einen Grund und stellte einen Antrag auf Vertagung. Justizministerin Alma Zadić räumte ein, dass sie am Beginn ihrer Amtszeit selbst darüber nachgedacht habe, Straftäter:innen in die Sozialversicherung aufzunehmen. Den Widerstand, den es damals gegeben habe, könne sie nun nachvollziehen. So würde es einen Anspruch auf Kur oder Reha geben – „da stellt sich die Frage nach der Bewachung. Wie machen wir das? Das kostet auch“, führte die Ministerin aus. Stattdessen führe man nun Gespräche, um einen Sondertarif zur Behandlung von Insassen von Justizanstalten auszuhandeln und so zu sparen. Zudem werde in Telemedizin investiert, auch so könnten Kapazitäten eingespart werden, so Zadić. Der FPÖ-Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

Ebenso wie zwei weitere Anträge der Freiheitlichen. Es handelte sich um Initiativen, die bereits in der Vergangenheit im Ausschuss diskutiert und vertagt wurden. Einerseits forderte die FPÖ, die Behinderung von Hilfeleistung bei Unfällen – etwa durch Schaulustige oder „Klimakleber“ – unter Strafe zu stellen (2939/A). Anderseits schlagen die Freiheitlichen vor, dass die „Herabwürdigung religiöser Lehren“ im Strafrecht entfallen soll, da der „politische Diskurs und die Meinungsfreiheit“ damit eingeschränkt würde (1942/A).

SPÖ-Antrag zu Besitzstörungsstrafen auf Privatparkplätzen

Auf einen Medienbericht beruhend, brachte die SPÖ einen Antrag ein, der den Besitzschutz betrifft (4018/A(E)) und ortet einen Missbrauch. Die Abgeordnete Selma Yildirim erläuterte, dass viele Autofahrer:innen derzeit Abmahnbriefe erhalten würden, weil sie etwa über einen Privatgrund gefahren seien oder dort umgedreht hätten. „Unternehmer“ hätten dies zu ihrer Haupteinnahmequelle gemacht und verschickten massenhaft Briefe. Bis zu 400 € würden von den Betroffenen gefordert. „Viele bezahlen das, wenige erkundigen sich. Ganz offensichtlich ist der Bereich nicht ausreichend ausjudiziert“, sagte Yildirim und forderte eine Modernisierung des Besitzschutzrechts. Keinesfalls ginge es darum das Besitzrecht auszuhöhlen, sondern darum exzessives, missbräuchliches Vorgehen zu verhindern. Inhaltliche Unterstützung gab es dafür von den NEOS. Johannes Margreiter (NEOS) schlägt allerdings vor, nicht in den Besitzschutz – „eine tragende Säule des Zusammenlebens“ – einzugreifen, sondern ein vorgeschaltetes Verfahren vor der Besitzstörungsklage einzuführen. FPÖ-Angeordneter Christian Ragger stellte in diesem Zusammenhang die Frage danach, wie zeitgemäß die Besitzstörung noch sei. Gudrun Salzmann (ÖVP) meinte, dass man auch ohne Gesetzesänderung hier zu einer Lösung finden könnte und stellte einen Antrag auf Vertagung. Dieser wurde mit der Stimmenmehrheit von Grünen und ÖVP angenommen. Auch ein zweiter Antrag der Sozialdemokrat:innen wurde vertagt.

Dabei ging es um die systematische Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts und die Erweiterung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (3804/A(E)). Essentiell wäre aus Sicht der SPÖ, dass geschlechtsbasierte Apartheid als eigenständiger Straftatbestand im Rahmen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden kann. Thematisiert hat Petra Bayr (SPÖ) diesen Punkt bereits am Vortag im Menschenrechtsausschuss. „Österreich soll hier initiativ werden“, fordert sie die Justizministerin auf. Ein „Ja“ zur Erweiterung des Statuts kam im Ausschuss von Gudrun Kugler (ÖVP). „Doch warum sollte man sich nur das Thema Geschlecht anschauen?“ fragte sie, ebenso relevant und nicht im Statut berücksichtigt seien etwa Religion oder Kultur.

Wiederaufgenommene NEOS-Initiativen erneut vertagt

Wieder auf der Tagesordnung standen drei Anträge der NEOS, wieder wurden sie mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. Darunter die Forderung nach einem unabhängigen Bundesstaatsanwalt (361/A(E)). Nikolaus Scherak appellierte an die Koalitionsparteien, sich hier auf einen „sinnvollen Kompromiss“ zu einigen. Auch die Initiative für die Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetz (3489/A) wurde mit dem Hinweis von Georg Bürstmayr (Grüne), dass es Transparenzkonflikte bei der Schaffung entsprechender Regelungen gebe und der Bitte um Verständnis, vertagt.

In einem weiteren NEOS-Antrag ging es um das Schiedsrechtsänderungsgesetz 2006 (3826/A). Das habe Schiedsvereinbarungen mit Verbraucher:innen sehr starken Beschränkungen unterworfen, führte NEOS-Mandatar Johannes Margreiter aus. Grundsätzlich sollte das Schiedsrecht diskutiert werden, entgegnete Klaus Fürlinger (ÖVP). Ministerin Zadić bedankte sich für den Antrag und sagte: „Ich denke, da gibt es mehr Sachen, die man mitdenken soll und die reformiert gehören.“ Mit dem Hinweis darauf, dass alle Stakeholder, die hier beteiligt seien, eingeladen worden seien, beendete sie die Debatte. (Schluss Justizausschuss) map


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