Hauptausschuss befasst sich mit Exporthaftungen und Bankenpaket

In seiner 100. Sitzung in dieser Gesetzgebungsperiode genehmigte der Hauptausschuss heute zahlreiche Berichte zu Exporthaftungen des Bundes. Laut dem aktuellsten Quartalsbericht war der Rahmen für Exporthaftungen Ende März zu 72 % ausgenützt. Der Außenhandel war im vergangenen Jahr trotz schwieriger Rahmenbedingungen robust, wie der Jahresbericht zeigt.

Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurden Berichte zum Bankenpaket, das mit Ende März 2024 einen negativen Saldo von rund 10,1 Mrd. € aufwies. Zustimmung gab es auch zur Pauschalvergütung für Verfahrenshelfer:innen für das Jahr 2019.

Außenhandel 2023 solide trotz schwierigen Umfelds

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen haben sich die heimischen Exporte 2023 als robust erwiesen, heißt es im Jahresbericht gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (279/HA), den der Hauptausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen hat. Im Jahr 2023 wurden Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 280 Mrd. € aus Österreich exportiert. Im Jahr davor betrug der Wert 278 Mrd. €. Der Anteil der Exporte am Bruttoinlandsprodukt ging gegenüber 2022 von 60,8 % auf 59 % leicht zurück.

Die wichtigste Exportregion ist mit 68 % weiterhin die EU. Deutschland ist nach wie vor der wichtigste Handelspartner. Die Ausfuhren nach Italien gingen hingegen um 7 % stark zurück, wodurch Italien auf Rang drei abrutschte. Der zweitgrößte Exportmarkt für Österreich sind demnach die USA (+14 %). Ausfuhren nach Afrika stiegen mit knapp 12 % stark, im asiatischen Raum gab es hingegen Rückgänge von 2 %. Auch die Exporte in die Mercosur-Staaten gingen um fast 5 % zurück. Aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine gab es bei den Ausfuhren nach Russland ein Minus von 29 %.

Die staatliche Exportförderung wird im Bericht als wesentliche Stütze für die Wirtschaft bezeichnet. Ein Instrument ist die Übernahme von Exporthaftungen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz. Der Haftungsrahmen beträgt derzeit 40 Mrd. €. Mit Stand Ende 2023 war dieser Rahmen zu 29,4 Mrd. € bzw. 73,5 % ausgenützt, was einen leichten Anstieg zum Jahr 2022 (29,3 Mrd. €) bedeutet.

Exporthaftungen aktuell bei 28,8 Mrd. €

Die aktuellsten Zahlen, die in Form des Quartalsberichts über das erste Quartal 2024 (278/HA) einstimmig zur Kenntnis genommen wurden, zeigen eine leichte Verringerung. Der Rahmen für Exporthaftungen und Haftungen für Auslandsinvestitionen wurde demnach bis Ende März 2024 zu 28,8 Mrd. € bzw. rund 72 % ausgenützt.

Neue Haftungen wurden im ersten Quartal im Volumen von rund 1,73 Mrd. € übernommen. Rund 389 Mio. € davon entfielen auf Garantien, rund 1,265 Mrd. € auf Wechselbürgschaften und rund 80 Mio. € auf die Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB). Die Einnahmen aus Entgelten für die bestehenden Haftungen betrugen im Berichtszeitraum rund 35,3 Mio. €. Die Schadenszahlungen zu Haftungen betrugen rund 44,2 Mio. €. Rückflüsse zu Schadenszahlungen konnten in Höhe von 4,3 Mio. € vereinnahmt werden.

Im sogenannten „Ergänzungs-KRR“, dem Instrument zur Unterstützung von Exportunternehmen, die unter den Folgen des Krieges in der Ukraine leiden, gab es mit Ende März 136 genehmigte Zusagen mit einem Volumen von insgesamt 702,7 Mio. €. Das Instrument „Exportinvest Green Energy“ zur Unterstützung von Exporteuren bei der Dekarbonisierung verzeichnete mit Ende März 16 genehmigte Zusagen mit einem Volumen von insgesamt 342,23 Mio. €.

Der Hauptausschuss nahm auch die Quartalsberichte vom zweiten (238/HA), dritten (258/HA) und vierten Quartal 2023 (268/HA) einhellig zur Kenntnis.

Ukraine und Klimaschutz im Zentrum der Debatte

Insgesamt werden über 3.000 exportierende und im Ausland investierende Unternehmen als Haftungsnehmende betreut, führte Finanzminister Magnus Brunner aus. Aus Sicht der Steuerzahler:innen erfreulich sei, dass auch im vergangenen Jahr wieder ein versicherungstechnischer Überschuss erwirtschaftet werden konnte.

Elisabeth Götze (Grüne) und Gerald Loacker (NEOS) erkundigten sich näher nach der Situation für Unternehmen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Über 200 österreichische Unternehmen seien derzeit noch in der Ukraine aktiv, gab ein Experte aus dem Finanzministerium Auskunft. Ein Krieg sei immer ein „Megagau“, sagte er. Deshalb habe die Republik eine sehr vorsichtige Deckungspolitik gepflogen und die Bundeshaftungen in Russland und der Ukraine massiv zurückgefahren.

Den klimagerechten Umbau der Ausfuhrförderungen thematisierte Kai Jan Krainer (SPÖ). Er fragte unter anderem, wie hoch das „fossile Obligo“ derzeit noch sei. Sowohl bei Neuzusagen als auch beim Bestand der Haftungen würden fossile Bereiche derzeit etwa 2 % des Volumens ausmachen, antwortete der Experte aus dem Ressort. Minister Brunner betonte, dass es hier auch um Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen gehe. Haftungsübernahmen im fossilen Sektor sofort zu beenden würde bedeuten, dass einige Unternehmen ihre Produktion einstellen müssten. Der Plan sehe vor, bis 2025 aus Kohle, bis 2026 aus Öl und bis 2030 aus Gas auszusteigen. Fragen von Krainer nach aktuellen Zahlen zu Schweizer Frankenkrediten konnte der Finanzminister im Ausschuss nicht beantworten. Er versprach, die Informationen nachzureichen.

Petra Bayr (SPÖ) wollte wissen, wann die vom Parlament per Entschließung geforderte Berücksichtigung von UN-Nachhaltigkeitszielen in den Wirkungszielen von Gesetzen umgesetzt werde. Das Finanzministerium arbeite daran, sagte der Minister. Derzeit würden Gespräche laufen, ob die Forderung in der kommenden Novelle des Bundeshaushaltsrechts Niederschlag finden könne. Auch bei einer von Bayr angesprochenen, noch ausstehenden Änderung der Ausfuhrförderungsverordnung verwies ein Experte aus dem Ressort auf noch laufende Abstimmungen.

Bankenpaket mit negativem Saldo von rund 10,1 Mrd. €

Das im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 geschaffene Bankenpaket wies mit Ende März 2024 einen negativen Saldo von rund 10,1 Mrd. € auf. Das geht aus dem Bericht des Finanzministers gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz für das erste Quartal 2024 (277/HA) hervor, den der Hauptausschuss mehrheitlich – ohne die Stimmen der FPÖ – zur Kenntnis genommen hat. Einzahlungen von knapp 4 Mrd. € standen zum Berichtszeitpunkt Auszahlungen in Höhe von rund 14,1 Mrd. € gegenüber. Im ersten Quartal 2024 wurden keine neuen Maßnahmen ergriffen. Der Höchstrahmen für das Bankenpaket beträgt 23,5 Mrd. €. Bei effektiven Maßnahmen mit einem Gesamtbetrag von rund 10,06 Mrd. € sind daher für weitere Maßnahmen noch rund 13,44 Mrd. € frei.

Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden auch die Berichte über das zweite Quartal 2023 (237/HA), das dritte Quartal 2023 (240/HA) sowie das vierte Quartal 2023 (267/HA).

Finanzminister Magnus Brunner betonte, dass es im Berichtszeitraum keine neuen Auszahlungen von Finanzmarktstabilitätsmaßnahmen gegeben habe. Alle Abbaugesellschaften, die im Rahmen des Bankenpakets seit der Wirtschaftskrise 2008 Beihilfen erhalten haben, befinden sich bereits in Liquidation. Der Bund halte seit November 2023 keine direkten Beteiligungen an den Gesellschaften mehr, so Brunner.

Mit zusätzlichen neuen Kosten sei nicht mehr zu rechnen, versicherte der Finanzminister auf Nachfrage von Kai Jan Krainer (SPÖ). Jakob Schwarz (Grüne) wollte wissen, warum der Bund kein Recht auf Beteiligung an den Liquidationserlösen bei der Abbaugesellschaft Heta habe. Der Bund als Eigentümer habe hier die Verluste als erster auffangen müssen und damit jeden Anspruch verloren, erklärte ein Experte aus dem Finanzministerium.

Nach der europäischen Ebene erkundigte sich Karin Doppelbauer (NEOS). Sie wollte insbesondere wissen, wie der Finanzminister zur von der Branche geforderten Vertiefung der Kapitalmarktunion stehe. Er trete sehr dafür ein, sagte Brunner, der die Kapitalmarktunion als eine der Hauptsäulen für die Wettbewerbsfähigkeit Europas bezeichnete. Seiner Einschätzung nach sei man sich bereits in etwa 70 % der zu klärenden Fragen einig.

Pauschalvergütung für Verfahrenshelfer:innen

Einhellige Zustimmung gab es vom Hauptausschuss für eine Verordnung des Justizministeriums zur Sondervergütung von Verfahrenshelfer:innen (274/HA). Der Bund stellt damit insgesamt 1.794.921,29 € für die von Rechtsanwält:innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen im Jahr 2019 zur Verfügung. Dieser Betrag wurde dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag in Vorschusszahlungen bereits zur Gänze bereitgestellt, sodass mit der Verordnung im laufenden Finanzjahr, wie auch in den Folgejahren, keine zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt einhergeht.

Rechtsanwält:innen, die in überlang dauernden Verfahren als Verfahrenshelfer:innen ohne direkten Entlohnungsanspruch gegenüber ihrer Partei tätig sind, haben Anspruch auf gesonderte Vergütung, führte Abgeordneter Michel Reimon (Grüne) aus. Die Rechtsanwaltskammern müssen ihnen alle darüber hinausgehenden Leistungen abgelten. Sie bekommen die Mittel dafür vom Bund zur Verfügung gestellt. (Schluss Hauptausschuss) kar


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