Stocker: Voglauer sollte sich um Grüne kümmern, anstatt falsche rechtliche Behauptungen aufzustellen

Der Generalsekretär der Volkspartei stellt klar, dass die von Generalsekretärin Voglauer getroffenen Anschuldigungen auf das Schärfste zurückzuweisen sind. „Bundesminister Totschnig hat gesetzeskonform gehandelt. Voglauer ist mit den Grünen genug beschäftigt und ist gut beraten weitere rechtlich falsche Anschuldigungen zu unterlassen.“

Im Falle der GAP wurde der Wirkungsbereich von anderen Ministerien nur berührt.  In diesem Fall ist nur eine Möglichkeit zur Äußerung einzuräumen. Im Vorfeld der Zustimmung im Rat wurde dem BMK als berührtem Ressort mehrfach Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Man agierte also gesetzeskonform.

Anders ist es jedoch im Falle der Renaturierungs-VO: Diese würde tatsächliche Maßnahmen nicht nur im Wirkungsbereich des BMK, sondern auch anderer Bundesministerien notwendig machen. Mit diesen anderen Bundesministerien ist also betroffen im Sinne des § 5 BMG. Das BMK muss mit diesen das Einvernehmen herstellen, um der VO zustimmen zu können. Tut es das nicht und stimmt dennoch zu, handelt es gesetzwidrig.

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