Wolf: Entscheidung des VfGH zur Vorlage seines Steuerakts unverständlich

Mit Unverständnis reagierte Siegfried Wolf auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 17.05.2024 (UA 16/2024), von der er über die Homepage des VfGH sowie danach über die Medien erfuhr, dass sein Steuerakt an den Untersuchungsausschuss geliefert werden soll. Bisher verweigerte der Finanzminister die Vorlage der Akten und Unterlagen zur Steuerprüfung von Siegfried Wolf mit der Begründung, dass die Steuerprüfung noch nicht abgeschlossen sei und in einem Untersuchungsausschuss nur ein „abgeschlossener Vorgang“ Gegenstand der Untersuchung sein könne.

Der Verfassungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Bundesminister schwere Formalfehler seiner Behörde vertreten müsse. Außerdem hätte er, seine Beschwerdegründe nicht konkret dargelegt und sei damit seiner Begründungspflicht nicht nachgekommen. 

Darüber hinaus hatte Wolf bereits am 02.05.2024 Beschwerde gegen die Auslieferung seines Steuerakts im Sinne des Artikel 138 b Abs. 1 Z 7 lit. a B-VG erhoben. Über seine Beschwerde wurde aber bis heute nicht entschieden. Das Büro des Verfassungsgerichtshofes teilte Wolf mit, dass darüber erst in der nächsten Sitzungsperiode entschieden werde, also nachdem die Akten geliefert wurden und der COFAG U-Ausschuss beendet ist. 

Abgesehen davon, dass ein effizienter Rechtsschutz zur Wahrung essenzieller Grundrechte Einzelner gegenüber dem Untersuchungsausschuss offenkundig fehlt, wird Siegfried Wolf alles unternehmen, um seine Rechte zu wahren, selbst wenn dafür der Staat selbst in Anspruch genommen werden muss.

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