„Gerade ältere Kärntner freuen sich über Dienstleister, die unerwartet an der Haustür erscheinen und ihre Arbeit zu vermeintlichen Billigpreisen anbieten, weil sie ihnen so die aufwändige Suche nach Fachleuten und bares Geld ersparen könnten. Doch leider geht es in solchen Fällen nur selten mit rechten Dingen zu“, erzählt Anna Lena Kohlweiß, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Kärnten, aus ihrer Berufspraxis. Daher warnt sie vor sogenannten „Haustürgeschäften“. Denn lässt man sich zu einem Vertragsabschluss überreden, werden auf der ausgestellten Rechnung weder eine Belehrung zum Rücktrittsrecht noch die genaue Firmenadresse angeführt.
„Die Kunden können daher weder von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen noch Gewährleistungsansprüche stellen, sollte die Arbeit nicht fachgerecht ausgeführt worden sein und Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden“, erklärt die AK-Juristin. Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht den Konsumenten in diesem Fall ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Findet sich in den ausgehändigten Vertragsunterlagen keine Aufklärung über das Rücktrittsrecht und seine Voraussetzungen, verlängert sich dieses auf zwölf Monate und 14 Tage.
AK-Präsident Günther Goach appelliert: „Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten – mit finanzieller Unterstützung des Landes – ist für alle Kärntnerinnen und Kärntner kostenlos. Nehmen Sie dieses Service im Bedarfsfall in Anspruch!“
Tipps der AK Kärnten
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle Daten der Firma (Name und vollständige Adresse) vorab erhalten.
- Nehmen sie sich Zeit für einen Preisvergleich.
- Notieren Sie sich Kennzeichen, Marke und Farbe des Firmenwagens.
- Sollten Sie Opfer eines dubiosen Haustürgeschäftes geworden sein, können Sie sich jederzeit an die AK-Konsumentenschützer unter 050 477-2000 wenden.
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