Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes – kurz COFAG – soll ab 31. Juli 2024 aufgelöst werden. Dies sieht ein heute von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebrachter Initiativantrag (4070/A) vor. In einem kurzfristig angesetzten Finanzausschuss beschlossen die Abgeordneten einstimmig die Durchführung einer Ausschussbegutachtung. Der Antrag wurde zu diesem Zweck ebenfalls einstimmig vertagt. 68 Institutionen, von Ministerien, Landesregierungen bis hin zu Interessensvertretungen, sind nun aufgerufen, bis 12. Juni 2024 eine Stellungnahme zu der Initiative abzugeben.
Der Gesetzesantrag sieht vor, dass die COFAG ab 31. Juli 2024 als Gesellschaft abgewickelt und ehestmöglich unter der Verantwortung der Alleingesellschafterin ABBAG vollständig liquidiert werden soll. Die bisherigen Aufgaben der COFAG und ihre Wahrnehmung werden mit dem Antrag ebenfalls neu geordnet. Diese liegen aktuell unter anderem in der Bearbeitung von COVID-19-Förderanträgen, der Verfolgung von nicht berechtigten Ansprüchen sowie der Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen, die ihr von der Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Austria Wirtschaftsservice (AWS) übertragen wurden.
Bis Ende Juli soll die COFAG möglichst alle noch offenen COVID-19-Förderanträge abschließen. Unerledigte Förderanträge sollen in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers zur Entscheidung als Abwicklungsstelle übergehen. Die Abgabenbehörden werden ab dann laut Antrag für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen zuständig gemacht. Forderungen, die der COFAG von der AWS oder der ÖHT zum Zweck der Restrukturierung oder Betreibung übertragen worden sind, sollen ebenfalls ab Ende Juli auf die AWS übertragen werden.
Mit dem Antrag kommen die Koalitionsparteien auch einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes von vergangenem Oktober nach. Dabei stellte dieser fest, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH unsachlich sei und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen gehabt hätten. Bereits vor diesem Entscheid sei aber geplant gewesen, die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) aufzulösen und deren Aufgaben auf andere Rechtsträger zu übertragen, wird in den Erläuterungen argumentiert. (Schluss Finanzausschuss) pst
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