Angebote für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden für die niederösterreichischen Betriebe immer wichtiger, um sich in Zeiten des Mitarbeitermangels als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Mit der Umsetzung langjähriger Forderungen von Wirtschaftskammer NÖ und Landes NÖ ist es für Betriebe einfacher geworden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. „Der steuerfreie Kinderbetreuungszuschuss wurde verdoppelt und die Altersgrenze für Kinder erhöht. Zusätzlich wurde der niederösterreichische Kinderbetreuungsbeitrag valorisiert, um weiterhin eine kostenlose Vormittagsbetreuung für Kinder bis zu drei Jahren anbieten zu können“, zeigen sich Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), erfreut. „Viele Betriebe leisten schon jetzt sehr viel im Bereich Familienfreundlichkeit. Damit wird es für Betriebe noch attraktiver, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen“, erklärt LR Teschl-Hofmeister. „Die Möglichkeiten sind dabei zahlreich und die Voraussetzungen für jedes Unternehmen anders. Daher muss jeder Betrieb für sich und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die passende Lösung finden“, ergänzt WKNÖ-Präsident Ecker.
60 betriebliche Betreuungsgruppen mit über 1.000 Betreuungsplätzen in NÖ
Zusätzlich zu den über 1.500 Kindergärten, Tagesbetreuungseinrichtungen und Horten in Niederösterreich gibt es bereits rund 60 betriebliche Betreuungsgruppen mit über 1.000 Betreuungsplätzen. Um über die Vielzahl an Möglichkeiten für familienfreundliche Betriebe zu informieren, startet demnächst eine neue Videoreihe der Wirtschaftskammer NÖ, um Best-Practice Betriebe vor den Vorhang zu holen. Gleichzeitig haben WKNÖ, Land NÖ, Frau in der Wirtschaft, Junge Wirtschaft und Junge Industrie eine Broschüre zur betrieblichen Kinderbetreuung aktualisiert, um über die Verbesserungen und Neuerungen zu informieren.
Verbesserungen im Bereich der betriebliche Kinderbetreuung
Der steuerfreie Kinderbetreuungszuschuss, den Betriebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewähren können, ist von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt worden. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze für die Steuerbefreiung vom 10. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr des Kindes erhöht. Seitens des Landes NÖ wurde der niederösterreichische Kinderbetreuungsbeitrag valorisiert und auf 359,07 pro Kind und Monat erhöht. Damit ist auch eine kostenlose Vormittagsbetreuung von unter Dreijährigen Kindern in der Zeit von 7 bis 13 Uhr sichergestellt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Wirtschaftskammer NÖ