Die NEOS nutzten die heutige Nationalratssitzung, um ein Verlangen auf eine gesonderte Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof im Zusammenhang mit Spionagevorfällen einzubringen. Der Rechnungshof solle alle Maßnahmen zur präventiven Verhinderung von ausländischer Spionage im Innen-, Außen- und Verteidigungsministerium seit 18. Dezember 2017 überprüfen und beurteilen.
Von Interesse sind für die NEOS die internen Kontrollsysteme in den Ministerien, die Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie die finanziellen und personellen Ressourcen zur Verhinderung von Spionage. Der Rechnungshof soll darüber hinaus prüfen, welche Maßnahmen in den Ministerien gesetzt wurden, um Verdachtsmomenten von ausländischer Spionage nachzugehen.
Spionage untergrabe die Staatssicherheit, beeinflusse politische Entscheidungen, schädige die Wirtschaft und infiltriere wichtige Institutionen, begründen die NEOS ihr Verlangen. Die konkrete Bedrohung durch russische Spionage manifestiere sich im Fall von Jan Marsalek und Egisto Ott. Diese Causa habe die Verletzbarkeit der österreichischen Demokratie klar vor Augen geführt, heißt es in der Begründung.
Gebarungsüberprüfungen sind vom Rechnungshof durchzuführen, wenn der Nationalrat das beschließt oder wenn ein Verlangen ausreichend unterstützt wird. Es braucht dafür entweder 20 Abgeordnete oder – bei Klubs mit weniger als 20 Mitgliedern – die Unterstützung des gesamten Klubs. Bei Verlangen der NEOS war letzteres der Fall. (Fortsetzung Nationalrat) kar
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