FPÖ – Fürst: „Der Europarat hat der Festigung des Friedens, der Rechtsstaatlichkeit, der pluralistischen Demokratie zu dienen“

„Der Europarat wurde vor 75 Jahren im Mai 1949 als zwischenstaatliche innereuropäische Organisation parallel zu den Vereinten Nationen (UN) gegründet. Das auserwählte Ziel nach den zwei verheerenden Weltkriegen war das Vermeiden neuerlicher kriegerischer Auseinandersetzungen und die dauerhafte Wahrung des Friedens. Die Betonung lag auf ‚zwischenstaatlich‘, denn die Mitgliedsstaaten wollten ausdrücklich keine supranationale Organisation, die mit der Abgabe souveräner nationaler Staatsrechte verbunden wäre“, erklärte heute die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin und Sprecherin für Außenpolitik, Verfassung und Neutralität NAbg. Susanne Fürst im Zuge der Erklärung des Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Theodoros Rousopoulos.

„So führt die Präambel der Satzung des Europarates bereits an, dass der Rat der Festigung des Friedens, der Rechtsstaatlichkeit, der pluralistischen Demokratie weiters dem Erbe, der Werte und der Sitten der europäischen Völker als Quelle der individuellen Freiheit derselbe zu dienen hat. Leider wurden diese hehren Ziele der Satzung nicht eingehalten. So hat die Supranationalität, die rechtlich eben ausdrücklich nicht verankert ist, die Oberhand bekommen und damit sukzessive das Vertrauen in der Bevölkerung erodiert“, so Fürst.

Fürst erklärte in wenigen Beispielen wie nationale Verfassungen und Rechtsprechungen von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) übergangen wurden und werden. So wurde durch den EGMR die Abschiebung eines schwerkriminellen Nigerianers aus Großbritannien verhindert, weil dieser in seinem Heimatland entwurzelt sei. Ebenso durfte ein somalischer Terrorist aus ähnlichen Gründen nicht in sein Heimatland verbracht werden. Das bedeutet, dass das persönliche Recht Einzelner, schwerer wiegt als das Interesse eines Staates“, führte Fürst weiter aus.

Solche Rechtsprechungen und Freizügigkeiten des Europarates über die EGMR würden die illegale Migration nach Europa fördern und die nationalen Regierungen daran hindern, eigene Lösungen zu finden. Dies sei nicht im Sinne des ursprünglichen Gedankens des Rates und eine Gefahr für die europäischen Staaten. „Auch das EGMR-Klimaurteil gegen die Schweiz stellt einen eklatanten Eingriff in direktdemokratische Entscheidungen eines Landes dar – solche Urteile bewegen sich nicht am Boden der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“, so Fürst und weiter: „Es braucht eine Rückkehr zu den Wurzeln und den positiven Absichten der Gründung des Europarates, eben zur Festigung der Demokratie, des Friedens und Rechtsstaatlichkeit und die Eigenstaatlichkeit der europäischen Nationen muss wieder Vorrang bekommen!“

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