Anlässlich der aktuellen Debatte um die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 32 Stunden verweist die Industriellenvereinigung (IV) auf die Bedeutung einer realistischen und faktenbasierten Betrachtungsweise. Angesichts der vorliegenden Zahlen und der Entwicklung des Arbeitsmarktes ist die abermalige Forderung nach einer Reduktion der Arbeitszeit illusorisch und nicht vereinbar mit dem Erhalt unseres Wohlstandsniveaus. Eine Diskussion über Anreize für Menschen, die mehr arbeiten wollen, ist diesbezüglich mehr als angebracht und notwendig.
Arbeitszeit in Österreich rückläufig
Laut aktuellen Daten von Eurostat beträgt die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Österreich 37,6 Stunden, womit sie unter dem EU-Durchschnitt von 38,1 Stunden liegt. Angesichts des sich weiter zuspitzenden Arbeits- und Fachkräftemangels sowie der steigenden Kosten für den Sozialstaat ist es angebracht über die Erhöhung des Arbeitsvolumens nachzudenken. Denn obwohl die Bevölkerung wächst, stagniert das Arbeitsvolumen, auf dem die Finanzierung unseres Wohlstands und unseres Sozialsystem beruht. In Österreich geht die Arbeitszeit pro Beschäftigen in den letzten Jahren bereits stark zurück. In den letzten 10 Jahren ist diese von 1.548 auf alarmierende 1.448 Stunden gesunken.
Arbeitszeit erhöhen – Anreize für Vollzeit
Um den sozialen wie wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen wir Anreize für mehr Dienstverhältnisse in Vollzeit schaffen. Dabei geht es zum einen um einen massiven Ausbau der Kinderbetreuung mit Öffnungszeiten, die mit einer Vollzeittätigkeit beider Eltern vereinbar sind, zum anderen braucht es Anreize für Beschäftigung bis über das Pensionsantrittsalter hinaus. Darüber hinaus sollte auch über eine Anhebung der Arbeitszeit diskutiert werden. Eine moderate Steigerung – je 15 Minuten am Vormittag und Nachmittag – könnte bereits signifikant positive Effekte für das Sozialsystem und den Wohlstand des Landes mit sich bringen. Eine solche Erhöhung steigert laut einer EcoAustria-Studie das reale BIP um 1,2 Prozent. Der im „Leistung muss sich wieder lohnen“-Paket vorgeschlagene steuerliche Freibetrag für einen Wechsel von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitbeschäftigung in der Höhe von 5.000 Euro sollte dabei mitgedacht werden. Grundsätzlich gilt, Vereinbarungen zur Arbeitszeit und die entsprechenden Entlohnungsmodelle liegen im Ermessen der Sozialpartnerverhandlungen.
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