Rechnungshofausschuss: Prüfer:innen mahnen Gesamtstrategie gegen Fachkräftemangel ein

Der Fachkräftemangel limitiere nicht nur betroffene Unternehmen in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten, sondern beeinträchtige auch die gesamtökonomische Leistung einer Gesellschaft, diagnostiziert der Rechnungshof in seinem Bericht „Bestandsaufnahme Fachkräftemangel“, der in der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses debattiert wurde. Darin zeigt das Prüforgan vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Problematik Ansatzpunkte in mehreren Handlungsfeldern auf, um diesem entgegenzuwirken und empfiehlt die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie auf Basis einer soliden Datenbasis.

Ein solcher Ansatzpunkt stand im Fokus eines weiteren Berichts, der ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses stand. Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) soll die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten ermöglichen und so den Fachkräftemangel mindern. Das System dahinter sei jedoch mit fünf verschiedenen Kartenvarianten und der Blauen Karte EU zu komplex und für Antragstellende schwer verständlich, wie der Rechnungshof feststellt. Er regt daher Maßnahmen zur Vereinfachung sowie Flexibilisierung des Systems an.

Als Auskunftspersonen standen den Abgeordneten neben Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher auch Johannes Kopf, Vorstandsvorsitzender des AMS, sowie Eva Weiszgerber, Leiterin der internen Revision des AMS, zur Verfügung.

Bestandsaufnahme des Rechnungshofs zum Fachkräftemangel

Die Anzahl der gemeldeten offenen Stellen beim AMS vervierfachte sich von 2015 bis 2022 auf 125.503, wie der Rechnungshof berichtet (III-1138 d.B.). Korrespondierend dazu kamen im Jahr 2022 rund zwei Arbeitslose auf eine offene Stelle – so wenig wie noch nie seit 2008. Dabei sind laut Bericht starke regionale Unterschiede zu verzeichnen: In Oberösterreich und Salzburg kam im Jahr 2022 auf eine offene Stelle im Schnitt weniger als eine beim AMS arbeitslos gemeldete Person. In Wien entfielen im Durchschnitt sechsmal so viele Personen auf eine offene Stelle.Durch das Ausscheiden der „Baby-Boomer-Generation“ aus dem Berufsleben werde die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in Österreich, wie auch in der EU insgesamt, in den nächsten zehn Jahren tendenziell abnehmen, so der Rechnungshof. Mittel- und längerfristig sei von einer Verschärfung des Fachkräftemangels auszugehen.

Zwar gebe es sowohl seitens der Bundesministerien als auch der Länder Initiativen und strategische Erwägungen, um diesem entgegenzuwirken. Eine Gesamtstrategie mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen fehle jedoch nach wie vor ebenso, wie eine solide Datenbasis für eine genauere Analyse auf Ebene der Berufe, der regionalen Verteilung und des Beschäftigungsausmaßes. Beides empfiehlt der Rechnungshof zu erarbeiten.  

Als konkretes Handlungsfeld wird im Bericht unter anderem das Ausbildungs- und Schulsystem identifiziert, in dem es gelte, den Anteil an Personen mit maximal Pflichtschulabschluss zu verringern. In dieser Gruppe lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2022 bei 19,4 %. Zudem sei der Bildungsfokus auf Schüler:innen zu setzen, bei denen ein Risiko besteht, dass sie elementare Kompetenzen – etwa in Lesen und Mathematik – nicht erreichen. Weitere Stellschrauben sieht der Rechnungshof in der Ausschöpfung und Mobilisierung des im Inland vorhandenen Arbeitskräftepotenzials durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, älteren Personen sowie Migrantinnen und Migranten. Aber auch die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten, etwa über die Rot-Weiß-Rot-Karte sei grundsätzlich geeignet, den Fachkräftemangel zu mildern, wie der Rechnungshof festhält.

Abgeordnete fragen nach Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsmarktintegration von Migrant:innen

Im Ausschuss wies Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker auf die „komplexen Interdependenzen“ zwischen den Handlungsfeldern hin, in denen im Rahmen einer Gesamtstrategie agiert werden müsse. Die Anzahl an Beschäftigten sei in den letzten Jahren zwar stark angestiegen, die Summe an geleisteten Arbeitsstunden stagniere jedoch. Kraker führte dies auf Nachfrage von Elisabeth Götze (Grüne) und Karin Greiner (SPÖ) auf die im europäischen Vergleich hohe Teilzeitquote insbesondere unter den Frauen zurück. Arbeitsminister Martin Kocher stimmte Greiner zu, dass es hier ein hohes Potenzial auszuschöpfen gebe. Dies solle vor allem über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgen, aber auch durch eine Senkung der Steuerbelastung und der Lohnnebenkosten.

Auch die Erhöhung der Beschäftigungsquote von bestimmten Gruppen von Migrant:innen müsse erhöht werden, wie Kraker den Abgeordneten Andreas Kühberger (ÖVP) und Christian Lausch (FPÖ) bestätigte – diese liege bei Staatsangehörigen aus Afghanistan, dem Irak und Syrien unter 45 %. Für die Arbeitsmarktintegration von Migrant:innen werden dieses und nächstes Jahr zusätzliche 75 Mio. € investiert, erklärte Kocher. Damit würden Programme finanziert, in denen diese annähernd in einer Vollzeitstruktur Ausbildungen und arbeitsmarktvorbereitende Maßnahmen absolvieren könnten. Einer von Eva Blimlinger (Grüne) angeregten Möglichkeit für im Land befindliche Asylwerber:innen, eine RWR-Karte zu beantragen, standen sowohl Kraker als auch Kocher ablehnend gegenüber. Die Fachkräftezuwanderung solle nicht mit Asyl vermischt werden, so Kocher, da dies „falsche Anreize“ setzen und das Geschäftsmodell der Schlepper befördern würde.

Rot-Weiß-Rot-Karte auf dem Prüfstand

Die RWR-Karte wurde 2011 mit dem Ziel eingeführt, die Neuzuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten nach Österreich zu ermöglichen und den Beschäftigungsstandort Österreich damit zu attraktivieren. Es stehen fünf Kartenvarianten und die Blaue Karte EU zur Verfügung, die sich durch unterschiedlich strenge Anforderungen unterscheiden, insbesondere in Hinblick auf Ausbildung, Berufserfahrung, Mindesteinkommen, Sprachkenntnisse und Alter. Wie der Rechnungshof in seinem Bericht „Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU“ ausführt, sei dieses System aus arbeitsmarktpolitischer Sicht grundsätzlich nachvollziehbar, da es auch die österreichische Arbeitsmarktlage mitberücksichtige (III-1134 d.B.). Die verschiedenen Kartenvarianten seien jedoch insbesondere für Antragstellende schwer voneinander abgrenzbar, zumal es bei den ausbildungs- und kenntnisbezogenen Anforderungen vielfach Überschneidungen gebe und sich die Zielgruppen überlappen würden. Gleichzeitig konstatiert der Rechnungshof einen Mangel an Flexibilität, da der Antrag für eine konkrete Variante gestellt werden müsse. Er empfiehlt Schritte in Richtung einer Vereinfachung sowie Flexibilisierung des Systems.

Konkret wird im Bericht eine deutlichere Abgrenzung der Kartenvarianten voneinander vorgeschlagen, zum Beispiel durch eine klarere Bestimmung der Zielgruppen und einer darauf abgestimmten Konzeption und Gewichtung der Kriterien. Zudem regt das Prüforgan ein flexibleres System an, das als Basis die Erfüllung von Mindestkriterien vorsieht und mittels einer Gesamtbeurteilung die für eine Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt besonders relevanten Kriterien in einem Punktesystem zusammenführt. Generell wäre laut Rechnungshof zu klären, ob mit den bestehenden Instrumenten für alle Bedarfsfelder der zweckmäßige und bedarfsgerechte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt rechtlich möglich ist.

Potenzial zur Vereinfachung sieht der Rechnungshof auch bei der Bearbeitung von Anträgen auf die Karten, die sowohl durch die Aufenthaltsbehörden als auch das AMS erfolgt. Diese würden ihre jeweiligen Verfahrensteile jedoch in getrennten IT-Systemen abwickeln, was zu komplexen Behördenwegen führe. Daher wird die gemeinsame Nutzung der Abwicklungsplattform „Anwendung für Niederlassung und Aufenthalt“ (AnNA) in Abstimmung mit den Bundesländern empfohlen. Dieses soll eine gesicherte, weitgehend automatisierte Daten- und Dokumentenübermittlung zwischen Aufenthaltsbehörden untereinander und zum AMS ermöglichen sowie ein standardisiertes Controlling der Verfahrensdauern gewährleisten. Schwerpunktmäßig prüfte der Rechnungshof das Jahr 2022 sowie das erste Quartal 2023.

Ausschussdebatte über Verbesserungspotenzial bei der Anwerbung von ausländischen Fachkräften

Das Instrument der RWR-Karte sei seit seiner Einführung im Jahr 2011 vielfach novelliert worden, überwiegend mit dem Ziel, Hürden für qualifizierte Zuwanderung abzubauen, wie Rechnungshofpräsidentin Kraker im Ausschuss ergänzte. Die Bedeutung der Erleichterungen in den Antragsvoraussetzungen für die Attraktivität und Zugänglichkeit der RWR-Karte sei allerdings unklar geblieben. Es habe kaum objektvierte Erkenntnisse zur Frage gegeben, welche qualitativen Anforderungen und administrativen Abläufe die maßgeblichen Hürden für die geordnete qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten darstellten, so Kraker. Im Jahr 2022 seien insgesamt 5.157 RWR-Karten und Blaue Karten EU erteilt worden und der Bestand von aufrechten Karten im Jahr 2022 habe 7.602 betragen. Damit gab es mehr als 4,5- mal so viele Karten wie 2012, so Kraker. Die meisten davon seien in Wien ausgestellt worden, obwohl es dort die höchste Arbeitslosenquote gebe.

Für Arbeitsminister Martin Kocher ist die RWR-Karte ein zentrales Element für die Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten, wie er ÖVP-Mandatar Franz Hörl antwortete. Er gab jedoch zu bedenken, dass der Zuzug von Arbeitskräften aus den EU-Mitgliedsstaaten mit rund 42.000 Personen pro Jahr bedeutend höher als jener durch die RWR-Karte mit jährlich etwa 10.000 Menschen sei. Kocher räumte auf Nachfrage von Klaus Köchl (SPÖ) Verbesserungspotenzial bei der Digitalisierung der Verfahren ein. Fragen wie diese würden im seit November 2023 tagenden interministeriellen Strategieausschuss für internationale Fachkräfte behandelt. In dessen letzter Sitzung sei insbesondere die Anwerbung von Fachkräften für den Pflegebereich behandelt worden, informierte Kocher Eva Blimlinger (Grüne) und Gerald Loacker (NEOS). Im Zusammenhang mit dem von Karin Greiner (SPÖ) aufgeworfenen Fehlen einer Gesamtstrategie verwies er auf den Strategieausschuss und andere Formen des Austausches zwischen den Ressorts. Kocher stimmte dem Rechnungshof jedoch zu, dass diese Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesamtstrategie auch verschriftlicht zusammenfließen sollte. 

AMS-Vorstandvorsitzender Johannes Kopf antwortete Eva Blimlinger (Grüne), dass für eine Verbesserung des Nostrifizierungsprozesses insbesondere im Gesundheitsbereich grundlegende Gesetzesänderungen notwendig wären. Gegenüber Peter Schmiedlechner (FPÖ) erläuterte er die Komplexität der Prüfverfahren hinsichtlich der RWR-Karte. Es gebe mittlerweile Kooperationen mit Botschaften, etwa um Fälschungen von Qualifikationszertifikaten zu erkennen. Von Gerald Loacker (NEOS) auf die Verfahrensdauern angesprochen, berichtete Kopf, dass das AMS diese in den letzten Jahre um 8 Tage senken habe können. Die Gesamtdauer sei jedoch gleich geblieben, da die Bearbeitungszeit der Fremdenbehörden gestiegen sei. (Schluss Rechnungshofausschuss) wit


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