Bundesminister Kocher: Meilenstein der Berufsbildung startet mit dem heutigen Tag

Heute tritt das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung (HBB), das von der Bundesregierung im November 2023 auf den Weg gebracht wurde, in Kraft. „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Höheren Beruflichen Bildung ist nun der letzte Schritt für die Umsetzung der größten strukturellen Reform im Bereich der Berufsbildung der letzten Jahrzehnte erfolgt. Damit schaffen wir Weiterqualifizierungsmöglichkeiten nach der beruflichen Erstausbildung, die auf berufsspezifischem Knowhow aufbauen und im Nationalen Qualifikationsrahmen, gleichwertig zu den akademischen Ausbildungspfaden, eingeordnet werden. Die neuen Angebote werden die Lehre noch attraktiver machen und es Lehrabsolventinnen und -absolventen ermöglichen, sich im beruflichen Kontext optimaler weiterbilden zu können. Die Höhere Berufliche Bildung ist vor allem vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs besonders relevant, da Berufspraxis und Weiterbildung am Stand der Technik aktuell mehr gefragt sind denn je“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Kocher weiter: „Zurzeit beginnt bereits die Entwicklung von konkreten Qualifikationsangeboten nach der Lehre zusätzlich zu Meister- und Befähigungsprüfungen. Aktuell arbeiten zukünftige Qualifikationsanbieter, das sind der Bund und die fachlich zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen, beispielsweise an der Einführung einer Pilotqualifikation im Bereich der Energieeffizienztechnik. Weitere geplante Qualifikationen reichen von Heizungstechnik über Bau und Sanierung oder den Bereich erneuerbarer Energien bis hin zu Tourismus und Metalltechnik. Es freut mich, dass damit die HBB-Qualifikationen vor allem im Bereich von zukunftsorientierten Green Jobs bereits in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium sind. Sie sind nämlich eine wichtige Basis, um die Transformation der Wirtschaft und die Ökologisierung des Arbeitsmarkts zu fördern. Ich gehe davon aus, dass zu Beginn des kommenden Herbstes die ersten konkreten Qualifikationsmöglichkeiten feststehen und ab dem kommenden Jahr erworben werden können.“

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der Beirat zur Höheren Beruflichen Bildung erstmals einberufen. „Der HBB-Beirat, bestehend aus 20 Mitgliedern und 20 Ersatzmitgliedern, wird eine breite Palette von Interessengruppen repräsentieren, darunter Bundesministerien, Bundesländer, Sozialpartner, die Industriellenvereinigung, die Behindertenanwaltschaft, die Universitäts- und Fachhochschulkonferenzen, sowie die Statistik Austria. Die Hauptaufgabe des Beirats wird in der Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Gestaltung der Höheren Beruflichen Bildung sowie deren Rahmenbedingungen und neuer Qualifikationen liegen. Damit nimmt der Beirat eine wichtige Rolle ein, damit die Absolventinnen und Absolventen der HBB bestmöglich auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarkts vorbereitet sind. Die konstituierende Sitzung findet – rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September – am 28. Juni statt“, so Kocher. 

Zur Höheren Beruflichen Bildung 

Der Bund schafft die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Höheren Beruflichen Bildung; die Umsetzung erfolgt durch Qualifikationsanbieter, die Inhalte definieren und von ihnen getrennte Validierungs- und Prüfungsstellen, welche die Qualifikationen vergeben. Die HBB schafft damit neue formale Möglichkeiten auf Grundlage qualitätsgesicherter Verfahren für die gesamte berufliche Bildungslandschaft. Dadurch können sich Fachkräfte nach einer Lehre oder nach Abschluss einer Berufsbildenden Mittleren (BMS) und Höheren Schulen (BHS) berufsspezifisch und betriebsbezogen weiterqualifizieren. Durch die Anknüpfung an die Qualifizierungsniveaus 5 bis 7 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) und somit des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) wird die Berufsbildung im Allgemeinen attraktiver und es werden höhere berufspraktische Qualifikationen national und international vergleichbarer.

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