Anfang April hat der österreichische Gemeindebund die SPÖ-Fraktion im Gemeindebund aufgefordert, ein Forderungspapier an die künftige Bundesregierung zu übermitteln. Dieser Bitte ist die SPÖ-Fraktion gerne nachgekommen und hat dem Gemeindebund ein Papier übermittelt, welches sich in kurz- mittel-, und langfristig notwendige Maßnahmen gliedert. Der Bundesvorsitzende des Sozialdemokratischen GemeindevertreterInnenverbandes (GVV) und Kommunalsprecher der SPÖ im Parlament Andreas Kollross betont: „Die schwarz-grüne Bundesregierung weist in puncto Kommunalpolitik eine katastrophale Bilanz auf. Die Städte und Gemeinden werden von ÖVP und Grünen eiskalt im Stich gelassen – die Finanzierung wichtiger Leistungen ist in akuter Gefahr. Darum wollen wir jetzt schon der künftigen Bundesregierung – egal, wer darin vertreten sein wird – unsere Forderungen für Städte und Gemeinden übermitteln. Die finanzielle Zukunft für Städte und Gemeinden muss abgesichert werden, damit wir die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten können“, so Kollross. ****
Auch die Steuerreform wirkt sich negativ auf die Finanzen der Städte und Länder aus. Das Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) hat prognostiziert, dass im Jahr 2024 rund die Hälfte aller 2.093 Gemeinden zu Abgangsgemeinden werden. Das zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf ist. „Wir werden die nächste Bundesregierung an ihren Taten messen. Unsere Forderungen sind ganz klar und transparent. Nach der Katastrophen-Bilanz der schwarz-grünen Bundesregierung liegt die Latte für die künftige jedenfalls sehr niedrig“, so Kollross.
Die Forderungen der SPÖ-Fraktion im Gemeindebund sind:
Kurzfristig:
- Zurverfügungstellung eines nicht zweckgebundenen Gemeindepakets in Höhe von 1 Milliarde Euro, um die operative Liquidität der Gemeinden zu sichern.
Umwandlung der Sondervorschüsse (300 Millionen Euro) in verlorene Zuschüsse. - Fristverlängerung um zwei Jahre beim KIP, damit Zeit verbleibt, um durch intelligente Zwischenlösungen die Kofinanzierung durch die Gemeinden, auch in Zusammenarbeit mit den Ländern, sicherzustellen
- Totalreform der Grundsteuer, um seitens des Bundes in Kauf genommene Einnahmenminderungen (von zumindest 380 Millionen Euro jährlich) bei den Gemeinden infolge einer fast 50-jährigen Unterlassung der Einheitswertfeststellungen endlich zu beseitige
- Bodenschutzplan mit Augenmaß, um den Gemeinden nicht den Spielraum für Betriebsansiedelungen und Wohnbau zu nehme
- Vorarbeiten für eine Evaluierung von Aufgaben und Finanzströmen zwischen den Gebietskörperschaften mit dem Ziel der Zuordnung der Aufgaben Elementarpädagogik, Krankenanstalten, Pflege) zu den Ebenen, welche die Aufgabe am besten und kosteneffizientesten erledigen können und der entsprechenden Zuordnung der Finanzmittel.
Mittelfristig:
- Erarbeitung eines treffsicheren Modells der Vermögensbesteuerung
- Erarbeitung eines Modells der Besteuerung von Umwidmungsgewinnen.
Langfristig:
- Beschluss einer gesamthaften Staatsreform im Sinne der Empfehlungen aus der Evaluierung von Aufgaben und Finanzströmen zwischen den Gebietskörperschaften als Grundlage für einen neuen Finanzausgleich, der den Grundsätzen der Finanzverfassung (wieder) Rechnung trägt. Ein erster Schritt wäre die bereits eingeforderte Anhebung des Gemeindeanteils in der vertikalen Verteilung auf 15 Prozent.
(Schluss) ls/pok
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