Nach wie vor warten viele Unternehmen auf die Auszahlung der bereits zugesagten Cofag-Unterstützung. Zur Vorgeschichte: Der Bund hat die Zahlungen trotz Zusage gestoppt, weil nach wie vor ungelöste Fragen zur Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilfenrecht aufgekommen sind. Insgesamt geht es um zig Millionen Euro, die von der Covid 19 Finanzierungsagentur des Bundes zwar bewilligt wurden, aber seit langem zurückgehalten werden. „Rechtssicherheit ist ein ganz zentrales Element eines Wirtschaftsstandortes. Vereinbarungen sind einzuhalten. Es ist völlig unverständlich, dass der Bund für seine Zusagen nicht einsteht und Unternehmen auf Millionenforderungen sitzen bleiben“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Die WK Wien hat daher einen eigenen Fonds dotiert, aus dem Musterklagen betroffener Unternehmen unterstützt werden sollen. Rechtsfragen, die von Bedeutung für viele betroffene Unternehmen sind, sollen gerichtlich geklärt werden. Nach eingehender Prüfung durch Rechtsexperten wird nun konkret sieben Wiener Unternehmen bei ihrem Gang zu Gericht finanziell geholfen. So werden Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Kosten für Sachverständige von der WK Wien getragen, bis maximal 200.000 Euro pro Causa. „Durch die Musterprozesse profitieren alle Wiener Unternehmen, die sich bei den Beihilfen mit ihren zusagefähigen Anträgen in gutem Glauben auf die Republik verlassen haben und nun mit ihren Problemen auf unbestimmte Zeit allein gelassen wurden“, sagt Ruck.
„Es ist schon zu viel Zeit vergangen, ohne dass der Bund Lösungen für die zugesagten Förderungen angeboten hätte. Mit den Musterklagen hoffen wir, dass endlich Bewegung in das Thema kommt und Rechtssicherheit geschaffen wird“, so Ruck. In den kommenden Tagen werden die sieben Unternehmen über die Klagsunterstützung der WK Wien persönlich informiert.
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