„Die neuen Pläne für den Bundestrojaner sind der nächste untaugliche Vorschlag von Innenminister Karner“, sagt der stellvertretende NEOS-Klubobmann und Datenschutzsprecher Niki Scherak. „Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass es technisch nicht möglich ist, Messenger-Dienste zu überwachen, ohne auf das gesamte System zuzugreifen. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Jahr 2019 festgestellt, dass ein Bundestrojaner verfassungswidrig ist. Entweder kennt der Innenminister weder die Rechtslage noch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof, oder es ist ihm beides einfach egal. Wir kommen keinen Schritt weiter, wenn wir alle paar Monate den nächsten untauglichen Vorschlag vom Innenminister auf den Tisch gelegt bekommen.“
Überwachungsmaßnahmen jeder Art, die in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, seien aufgrund ihrer Eingriffsintensität mit großem Bedacht anzuordnen, betont Scherak: „Sie müssen auf Grundlage eines spezifischen, begründeten und individuellen Verdachts erfolgen und dürfen keinesfalls dazu eingesetzt werden, die gesamte individuelle Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu überwachen. Zusätzlich darf es nie im Sinne eines Rechtsstaates sein, dass Sicherheitslücken bewusst offengelassen werden, die dann in erster Linie von Kriminellen ausgenutzt werden. Genau das, schlägt Karner aber schon wieder vor. Es wäre das mindeste, dass sich auch das Innenministerium einmal mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auseinandersetzt und sie nicht weiterhin konsequent ignoriert.“
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