Arbeitslosenversicherung – SPÖ-Heinisch-Hosek: Regierung lässt prekär beschäftigte Künstler:innen im Stich

„Die Regierung verschlechtert die Situation von mehrfach geringfügig Beschäftigten massiv. Damit lässt sie auch Künstler:innen im Stich, bei denen mehrere geringfügige Beschäftigungen in vielen Fällen zum Alltag gehören. Durch eine neue Durchführungsweisung von Arbeitsminister Kocher wird die Möglichkeit für Künstler:innen, Arbeitslosengeld zu beziehen, in vielen Fällen verunmöglicht, obwohl die Situation vieler Kulturschaffender ohnehin schon prekär ist“, kritisiert SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek. Sie unterstützt die Forderungen des Kulturrates nach Rücknahme dieser Durchführungsweisung und nach einer ordentlichen gesetzlichen Grundlage zur Arbeitslosenversicherung. **** 

Die Durchführungsweisung gilt bereits seit 1. April, ist jedoch nicht öffentlich einsehbar. Anstatt eine gesetzliche Grundlage zu erlassen, hat das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft entschieden, eine so weitgehende Veränderung durch eine nichtöffentliche (zunächst vorläufige) Durchführungsweisung an das AMS umzusetzen. „Was ist der Grund dafür, dass hier keine transparente gesetzliche Regelung beschlossen wurde? Wird hier etwa das schlechte Klima zwischen den Regierungsparteien auf dem Rücken von Künstler:innen und prekär Beschäftigten ausgetragen?“, so die SPÖ-Kultursprecherin. Wie auch die Arbeiterkammer festhält, bedeutet diese Umsetzung, „dass betroffene Personen weiterhin einer sachlich ungerechtfertigten Ungleichbehandlung unterworfen werden und die Umsetzung bis auf die nun vorliegende Arbeitslosenversicherungspflicht zu keiner Verbesserung oder Gleichstellung von mehrfach geringfügig beschäftigen Personen führt“, zitiert Heinisch-Hosek. 

Konkret sind mehrfach geringfügig Beschäftigte, die aus diesen Beschäftigungen in einem Kalendermonat insgesamt mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze verdienen, durch ein VfGH-Urteil seit 1.4.2024 auch arbeitslosenversichert. „Das ist grundsätzlich zu unterstützen. Das Problem ist die verkorkste Umsetzung“, betont Heinisch-Hosek. Laut Weisung soll nämlich die Arbeitslosenversicherung vom ersten geringfügigen Beschäftigungstag bis Monatsende aufrecht sein. Das bedeutet, dass Betroffene in diesen Zeiträumen auch kein Arbeitslosengeld zusteht, auch wenn die tatsächlichen Anstellungszeiten kürzer sind. Vorprogrammiert sind dadurch und insgesamt durch die komplexe Versicherungslage Rückforderungen, die existenzbedrohend sein können. 

„Als SPÖ stehen wir für Respekt für die Leistung von Beschäftigten, Selbständigen und Künstler:innen – egal wie viel sie verdienen. Die aktuelle Regelung schadet denjenigen, deren finanzielle Lage ohnehin bereits prekär ist. Die Regierung muss eine praktikable Regelung auf gesetzlicher Grundlage vorlegen, die verhindert, dass mehrfach geringfügig Beschäftigte – unter ihnen auch viele Künstler*innen – vom Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen sind“, fordert die SPÖ-Kultursprecherin. (Schluss) ah/pok

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