PEKABE zur Pensionsdebatte: Ohne Reparatur des Pensionskassengesetzes wird es nicht klappen

Der vielfach geforderte Ausbau der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems und nach einem Generalpensionskassenvertrag kann nur gleichzeitig mit der längst überfälligen Reform des Pensionskassengesetztes (PKG) erfolgen.

Die große Mehrheit der 140.000 Bezieher von Pensionskassenleistungen musste über Jahre Pensionskürzungen hinnehmen, die sich mittlerweile auf über fünfzig Prozent der ursprünglichen Pension belaufen. Gerade in den letzten beiden Jahren hat sich die Situation durch den zusätzlich fehlenden Inflationsausgleich dramatisch verschärft. Auch über 900.000 Anwartschaftsberechtigte sind mit unzureichenden Erträgen konfrontiert, welche die zukünftigen Pensionen massiv schmälern. Das Pensionskassensystem ist aktuell nicht in der Lage, eine nachhaltige Altersvorsorge sicherzustellen, und daher als gescheitert zu betrachten.

Ursachen
Viele Verträge wurden mit Duldung des Finanzministeriums bzw. der Finanzmarktaufsicht mit einem unrealistisch hohen Rechnungszins – das ist der zu erwirtschaftende Ertrag pro Jahr für eine gleichbleibende Pensionshöhe – abgeschlossen. Davon sind Hunderttausende Berechtigte jetzt und in Zukunft betroffen. Das ursprünglich bestehende „Sicherheitsnetz“ in Form einer Mindestertragsgarantie wurde 2003 von der Bundesregierung ersatzlos gestrichen und das alleinige Veranlagungsrisiko den Berechtigten aufgebürdet. 

Performancewerte irreführend: es fehlen Milliarden
Die vom Vorsorgeverband in der Wirtschaftskammer oftmals ins Treffen geführte durchschnittliche Performance verschweigt die wiederholten Pensionskürzungen bei den Leistungsberechtigten sowie das fehlende Deckungskapital bei den Anwartschaftsberechtigten: beides summiert sich in der Zwischenzeit auf Milliardenbeträge.

Keine Konsequenzen bei schlechten Ergebnissen, gesetzliche Aufsicht unzureichend
Die Pensionskassen tragen keinerlei Ergebnisverantwortung und haften nicht bei negativen Ergebnissen, die Berechtigten sind den Pensionskassen somit schutzlos ausgeliefert: eine Wechselmöglichkeit der Pensionskasse, eine andere Veranlagungsstrategie, eine vollständige Information über die Veranlagungskosten, sieht das Pensionskassengesetz bis dato nicht vor. 
All das geschieht unter den Augen der Finanzmarktaufsicht, die bis dato nur formal geprüft hat, ob die Geschäfte im Interesse der Berechtigten geführt werden. So gibt es seitens der Aufsicht keine relevanten Aussagen zur Performance bzw. fehlen nachvollziehbare Benchmarks.

Handlungsbedarf
PEKABE als unabhängige Vertretung der Interessen von Pensionskassenberechtigten hat mit diesen gemeinsam eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung und Attraktivierung erarbeitet: 

  • Mitverantwortung der Pensionskassen für das Veranlagungsergebnis, gegebenenfalls in Form einer Mindestertragsgarantie,
  • Ablöse der nicht aussagekräftigen Gesamtkostenquote durch Offenlegung aller Spesen, Provisionen etc.,
  • Wahlmöglichkeiten der Veranlagungsstrategie und des Risikoprofils (konservativ, ausgewogen, aktiv oder dynamisch) auch für Leistungsberechtigte, 
  • freie Wahl der Pensionskasse, da es derzeit – trotz teilweise erheblicher Performanceunterschiede – keinen Wettbewerb zwischen den Pensionskassen gibt.

Peter Weller, Obmann von PEKABE: „Die Zahl der von Pensionskürzungen betroffenen Pensionisten der Pensionskassen steigt ständig und das belegt eindeutig die Schwächen des Systems. Ein ganzheitliches Maßnahmenpaket muss diese Schwachstellen im Interesse aller Berechtigten berücksichtigen, sonst bleiben auch die zukünftigen Generationen auf der Strecke.“

Über PEKABE
PEKABE vertritt unabhängig und überparteilich die Interessen von mehr als einer Million Berechtigter der österreichischen Pensionskassen.

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