„Jetzt liegen alle Voraussetzungen und Fakten zum Handwerkerbonus schwarz auf weiß auf dem Tisch: Der Zeitpunkt ist also günstig, um geplante Sanierungs-, Renovierungs- und Bauprojekte zu starten“, rät Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Der Bonus gilt rückwirkend für Handwerkerleistungen, die ab 1. März 2024 durchgeführt wurden. Es muss also niemand mehr abwarten.“
Am Mittwoch wird der Antrag im Parlament eingebracht. Laut den vorliegenden Informationen werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im privaten Eigenheim mit 20 Prozent gefördert – neben Sanierungen und Renovierungen auch die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum. Es stehen dazu insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro, im Jahr 2025 von 1.500 Euro. Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen. Die Antragsphase startet am 15. Juli, die Abwicklung (online) übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG).
„Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Impuls für alle baunahen Branchen, die vom massiven Einbruch in der Baukonjunktur betroffen sind. Das schafft regionale Wertschöpfung und sichert Beschäftigung bei den vielen KMU im Gewerbe und Handwerk“, so Scheichelbauer-Schuster.
Laut Market-Umfrage im Auftrag der Sparte stufen drei Viertel (74 %) der Österreicher:innen den Handwerkerbonus als attraktives Angebot ein. 37 % werden diesen nutzen, weitere 27 % überlegen sich das noch. Mehr als die Hälfte der Befragten starten neue Vorhaben oder ziehen bereits geplante Projekte vor.
„Die Wiedereinführung des Handwerkerbonus ist eine langfristige Forderung von uns, weil dieser eine Win-win-win-Situation für alle Beteiligten bringt: Die Privathaushalte, die so Sanierungsprojekte rascher umsetzen können, für die Unternehmen, weil sie Auftragslücken abmindern können und auch für den Staat: Durch den Handwerkerbonus werden Schwarzarbeit und Pfusch effektiv vermindert und die Förderung finanziert sich aus den steuerlichen Mehreinnahmen praktisch von selbst“, so Scheichelbauer-Schuster abschließend. (PWK139/HSP)
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