Wöginger: Handwerkerbonus soll Haushalte und gewerbliche Wirtschaft unterstützen

Der morgige Plenartag ist ein Beweis, dass diese Regierung auf Hochtouren bis zum Schluss der Legislaturperiode arbeitet, verwies heute, Dienstag, ÖVP-Klubobmann August Wöginger in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer auf mehrere wichtige Tagesordnungspunkte bei der morgigen Nationalratssitzung. „Wir behandeln in der Sitzung bedeutende Gesetze für die Menschen in unserem Land“, hob der Klubobmann unter anderem den Handwerkerbonus und die verkürzte Lehramtsausbildung hervor.

Für den Handwerkerbonus zur Förderung der Lohnkosten für Arbeiten bei Um- und Neubau stehen für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro pro Haushalt für heuer und maximal 1.500 Euro im nächsten Jahr.

Der Handwerkerbonus ist ein Zuschuss auf handwerkliche Arbeitsleistungen aller Art, die man in einer Wohnung oder in einem Eigenheim durchführen lässt wie zum Beispiel eine Fenstersanierung oder eine Terrassenumgestaltung. Wöginger führte als Beispiel eine Badsanierung an. Das neue Badezimmer kostet 10.000 Euro, wobei 3.000 Euro die Arbeitsleistung ausmache. „Daher können 20 Prozent – also 600 Euro – über diesen Handwerkerbonus geltend gemacht werden.“

Gültig soll der Handwerkerbonus rückwirkend mit 1. März sein. Ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Rechnungen sind förderwürdig. Anträge können ab 15. Juli 2024 gestellt werden.

Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen, kündigte der Klubobmann an. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Für jene Personen, die diese Möglichkeit zur online-Beantragung nur eingeschränkt haben, können auch Angehörige oder Nachbarn diese erledigen.

„Der Handwerkerbonus soll Menschen unterstützen, die handwerkliche Arbeiten durchführen lassen sowie auch der regionalen und kommunalen gewerblichen Wirtschaft wie Installations- oder Elektriker-Betrieben, Dachdeckerfirmen oder Baumeistern zugutekommen.“

Wöginger ging zudem auf die neue Lehramtsausbildung ein, die morgen beschlossen werde. Es sei dies eine wichtige Maßnahme für die Zukunft. „Die Reform bringt eine kürzere Ausbildungszeit bei gleichbleibender Qualität, mehr Praxisbezug und eine stärkere Verknüpfung von Theorie und Praxis. Wir arbeiten weiter für die Menschen in diesem Land.“ (Schluss)

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