Besonders virulent ist das Problem auf Wiesen, Weiden und Äckern entlang von Spazier- und Wanderwegen sowie Straßen. „Immer mehr Bäuerinnen und Bauern klagen, dass dorthin Müll wie Plastikabfälle, Alu- und Getränkedosen, sogar Glasflaschen weggeworfen werden. Achtlos weggeworfener Müll verunreinigt das Futter, das bedeutet eine große Gesundheitsgefahr für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen und schadet der Landwirtschaft“, informiert Landwirtschaftskammer-Vizepräsidentin Maria Pein. Und weiter: „Eine ebenso große Gesundheitsgefahr ist Hundekot, durch den gefährliche Parasiten, die auf Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen übertragen werden können.“ Wird nämlich das Gras zur Futter- und Heugewinnung mit Erntemaschinen geschnitten, werden nicht nur die Halme, sondern auch der Unrat sowie der feste Hundekot zerkleinert und im Futter verteilt. Die Folgen sind allzu häufig fatal: Scharfkantiger und spitzer Unrat landet im Verdauungstrakt der Tiere, das kann zu schweren Verdauungsstörungen und bei Metallteilen zu inneren Verletzungen im Extremfall sogar bis zum Tod der Tiere führen. Hundeexkremente enthalten in Europa sehr häufig gefährliche Parasiten, die bei Kühen sogar zu Fehlgeburten verursachen können.
Zwtl.: Ehrenkodex für ein gutes Miteinander von Mensch, Hund und Weidetieren
Angesichts dieser schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen und den enormen wirtschaftlichen Schaden für die Landwirtschaft stellt die Vizepräsidentin klar, dass „Wiesen und Weiden die Salatschüssel für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen sind.“ In diesem Zusammenhang stellte sie einen Ehrenkodex für ein gutes Miteinander von Mensch, Hund und Weidetieren vor, der einen Sieben-Punkte-Vertrauensgrundsatz enthält. Ein zentraler Aspekt dabei: Das Gras der Wiesen und Weiden ist das wichtigste Futter für die Weidetiere und darf nicht durch Hundekot und Müll verunreinigt werden. Auch die von Bauern aufgestellten Tafeln „Hundekot und Müll im Futter gefährden unsere Tiere – Tierwohl braucht Mitverantwortung“ machen die Bevölkerung auf diese spezielle Problematik aufmerksam.
Zwtl.: Landesveterinärdirektor Peter Eckhardt: So gefährlich ist Hundekot für die Kühe
Hunde scheiden die Eier des mikroskopisch kleinen Erregers (Neospora caninum) massenhaft mit dem Kot aus. „Im Freien werden diese Eier dann nach wenigen Tagen ansteckend und können auf Weiden monatelang – bis zu 2 Jahre – überleben und somit auch infektiös bleiben. Hauptsächlich Rinder, aber auch Schafe, Ziegen und Pferde infizieren sich durch die Aufnahme von erregerhaltigem Futter und Wasser“, erklärt Landesveterinärdirektor Peter Eckhardt. Und weiter: „Beim trächtigen, weiblichen Rind führt der Erreger hauptsächlich zum Fruchttod und zu einem vorzeitigen Ausstoßen des ungeborenen Kalbes, in der Fachsprache Abort oder Verwerfen genannt.“ Weltweit wird die so verursachte Krankheit Neosporose für 20 Prozent (!) aller Verwerfensfälle verantwortlich gemacht und gilt somit als häufigste, infektiöse Abortursache des Rindes. Die Fehlgeburten finden ganzjährig und bei Kühen aller Altersklassen vom dritten Trächtigkeitsmonat bis zum Ende der Trächtigkeit statt.
Zwtl.: Keine wirksame Behandlung der durch die gefährlichen Parasiten hervorgerufene Krankheit
„Da keine wirksame Behandlung dieser Erkrankung beim Rind existiert, ist besonderes Augenmerk auf vorbeugende Maßnahmen, insbesondere auf die Verhinderung der Verschmutzung von Rinderfutter mit Hundekot, zu legen“, sagt der Landesveterinärdirektor. Studien zeigten, dass die Hundedichte in Gemeinden erhebliche Risikofaktoren darstellen, geringe Niederschlagsmengen und Wärme erhöhen das Risiko dafür zusätzlich. Und zu spitzen sowie scharfkantigen Fremdkörpern, verursacht durch Getränkedosen oder Plastikmüll, sagt der Landesveterinärdirektor: „Diese kommen in den Vormägen zum Liegen und können sich bei natürlichen Magen-Darmbewegungen in Richtung Bauch- oder Brusthöhle (Herz!) einbohren und zu erheblichen Verletzungen und Krankheitserscheinungen führen.“ Bei solchen Tieren fallen Milchleistung, Wiederkauen und Futteraufnahme abrupt ab, sie zeigen Entzündungs- und Schmerzäußerungen wie Stöhnen, Aufkrümmen des Rückens und Fieber. In schweren Fällen kann es zu Kreislaufversagen und zum Tod des Tieres kommen. Neben der medikamentösen Behandlung und der operativen Entfernung des Fremdkörpers, stellt der Totalverlust des Tieres einen wesentlichen wirtschaftlichen Verlust für landwirtschaftliche Betriebe dar.
Zwtl.: Johann Altmann, stark betroffener Milchbauer in Graz-Andritz: Tragisch für Rinder und erheblicher wirtschaftlicher Schaden
Von den 60 bis 70 Rindern, die er betreut, sind 30 Milchkühe, wovon die Hälfte von den gefährlichen Parasiten befallen sind. Das Futter erntet er auf etwa 30 Hektar Wiesen, die allesamt von Wander- und Spazierwegen sowie von Straßen durchkreuzt sind. Auf seinen Grünfutterflächen findet Altmann vorwiegend von Februar bis November jede Menge Tennisbälle, Hundespielzeug, Holzstecken, Plastik- und Aludosen, Glasflaschen aber auch Hundesackerl. Altmann: „Die Hälfte meiner Milchkühe ist von Parasiten befallen; die Kühe werden dann sehr schwer trächtig. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es dazu fünf bis sechs Besamungen braucht bis eine Milchkuh trächtig wird – es also nach jeder Besamung im dritten bis fünften Trächtigkeitsmonat zu fünf bis sechs Fehlgeburten kommt.“ Neben dem Tierleid erwächst ihm auch großer wirtschaftlicher Schaden.
Zwtl.: Karl Obenaus, Sprecher der Grazer Bauern: Hinterlassenschaften von Hunde ist kein Dünger!
Auf ein Missverständnis verweist Karl Obenaus, Sprecher der Grazer Bauern. Er betont, dass Hundekot kein Dünger für Wiesen und Weiden ist, weil dieser die gefährlichen parasitären Erreger tragen kann, die für landwirtschaftlich genutzte Flächen nur Nachteile und wirtschaftlichen Schaden bringt. Obenaus: „In den vergangenen Jahren ist der Druck stark gestiegen. Vor allem auch deshalb, weil durch die Einzäunung des Wasserschongebietes rund um das Wasserwerk Graz-Andritz zahlreiche Wege nicht mehr zur Verfügung stehen.“ In diesem Zusammenhang verlangt Obenaus: „Es ist notwendig, dass im Speziellen auch am Stadtrand mehr Hundewiesen zur Verfügung stehen.“
Zwtl.: Betretungsverbot
Private Wiesen dürfen von Spaziergängern und Freizeitnutzern generell nicht betreten werden. Die Grundeigentümer können gegen ein solches Verhalten mit einer Besitzstörungs- sowie Unterlassungsklage gegen den Tierhalter vorgehen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.
Das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz besagt, dass Tiere in einer Weise zu verwahren sind, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Ansonsten droht eine Strafe. Die Gemeinde kann zusätzliche Verordnungen zur Hundehaltung vorsehen. Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Zivilrechtlich haften Tierhalter für die ordnungsgemäße Verwahrung ihrer Tiere. (Schluss)
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