AK Erfolg: Abzocke bei Opodo-Reisebuchung wird Riegel vorgeschoben!

Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft angedreht bekam, kann jetzt das Geld zurückfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK Recht: Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung ist ungültig. Konsument:innen können das Geld mit dem AK Musterbrief zurückfordern. Zudem sind alle elf von der AK geklagten Klausen ungültig, zum Beispiel auch eine Klausel zur weiteren  automatischen Abo-Verlängerung.

 

   Mehr als eine Reise gebucht: Bei einer Reisebuchung hat Opodo Konsument:innen unmittelbar vor Bestätigung des Buttons „jetzt kaufen“ nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Opodo-Prime-Abo, insbesondere die Kostenpflicht hingewiesen. Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Konsument:innen können nun den Mitgliedsbeitrag zurückfordern.

 

   Die AK hat außerdem elf Klauseln geklagt und Recht bekommen. Die praxisrelevantesten rechtswidrigen Klauseln der Buchungsplattform Opodo (Stand September 2021):

 

+ Ungültiges Abo: Die Buchung einer Reise wurde von Opodo zu Unrecht auch als Abschluss eines kostenpflichtigen Prime-Abos gewertet. Die automatische Abbuchung von 74,99 Euro ist zu Unrecht erfolgt. Konsument:innen können das Geld mit dem AK Musterbrief zurückfordern.

 

+ Ungültige Abo-Verlängerung: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war beim Opodo-Prime-Abo auch eine automatische Verlängerung dieser Mitgliedschaft festgelegt, wenn Konsument:innen nicht rechtzeitig gekündigt hatten. Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucher:innen auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener Frist Widerspruch gegen die Verlängerung erheben können. Das hat Opodo nicht eingehalten – die Verlängerung ist ungültig!

 

+ Entfall des Preisvorteils bei Reisestorno: Wenn der/die Konsument:in die Reise storniert hatte, sollte laut einer Klausel der Prime-Preisvorteil entfallen. Das führte dazu, dass Konsument:innen die Differenz zum Normalpreis an die Buchungsplattform zahlen sollten. Das Gericht gab der AK Recht: Konsument:innen müssen nicht auf den Normalpreis aufzahlen. Der Preisvorteil ist nicht im Gegenzug für die Reisebuchung, sondern für das entgeltliche Prime-Abo zugestanden. Bereits bezahlte Gebühren können Konsument:innen zurückfordern.

 

+ Verfall des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung: Wenn Konsument:innen die Prime-Mitgliedschaft vorzeitig kündigten, wurde laut einer Klausel der bereits vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum einbehalten. Opodo konnte keinen entsprechenden Verwaltungsaufwand belegen, womit die Klausel dem Gesetz widerspricht. Konsument:innen können anteilige Mitgliedsbeiträge im Falle einer Kündigung zurückverlangen.

 

   SERVICE: Den AK Musterbrief und das Urteil finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/opodo.

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