EU-Saatgutrecht: Endgültige Parlaments-Abstimmung am 24. April

Die Zukunft der Saatgut-Vielfalt steht dieser Tage auf dem Spiel: Am 24. April 2024 stimmt das Plenum im EU-Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission zu einem neuen Saatgutrecht ab. „Erst vor wenigen Wochen, am 19. März 2024, hat sich der federführende Landwirtschafts-Ausschuss für die Erhaltung der Vielfalt und ihre Verbreitung durch regionale Produzent:innen ausgesprochen“, fasst Magdalena Prieler, Saatgutrechts-Expertin von ARCHE NOAH, die Lage vor der Abstimmung im Plenum zusammen. Die Abgeordneten haben in ihrem Abstimmungsverhalten den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission in wesentlichen Punkten korrigiert. „Die Saatgut-Industrie versucht nun mit falschen Behauptungen und Panikmache diese kleinen Öffnungen für mehr Vielfalt zu torpedieren!“, so Prieler.

Aufgrund des Lobbyings der Agrar-Industrie gegen den Beschluss des Landwirtschafts-Ausschusses besteht weiterhin das Risiko, dass aktive Erhaltungs-Organisationen wie ARCHE NOAH oder sogar öffentliche Genbanken in Zukunft Saatgut nicht einmal mehr in kleinen Mengen an Bäuer:innen weitergeben dürfen. Umstritten bleibt auch das Recht von Bäuer:innen, ihr eigenes Saatgut und Pflanzgut verkaufen oder auch nur tauschen zu dürfen. ARCHE NOAH fordert, dass die Weitergabe von samenfestem traditionellem Saatgut deutlich erleichtert und das völkerrechtlich verankerte Menschenrecht von Bäuer:innen auf ihr eigenes Saatgut umgesetzt wird. „Das EU-Parlament darf dem Druck der Agrar-Industrie nicht nachzugeben, sondern muss die Saatgut-Vielfalt schützen und fördern! Wir brauchen mehr Vielfalt auf unseren Feldern und Tellern, um der Klima- und Biodiversitätskrise entgegenzuwirken und um geschmackvolles, gesundes Essen zu produzieren“, stellt Prieler klar.

Ein Wermutstropfen bleibt, dass die im Ausschuss eingebrachten Vorschläge zur Eindämmung von Patenten auf konventionelle Züchtung in der Minderheit geblieben sind. Das Problem bleibt somit ungelöst. Versäumt wurde auch die Chance, klare Anreize für die Entwicklung von zukunftsfitten Sorten zu setzen, die von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln unabhängig sind. Stattdessen will die EU-Kommission es ermöglichen, sogar NGT-Pflanzen und herbizidtolerante Sorten als „nachhaltig“ auszuschildern. Vor der Abstimmung im Plenum können die Fraktionen des EU-Parlaments noch bis 17. April Abänderungsanträge einbringen.

Die europäische Petition „Hoch die Gabeln“, die von zahlreichen Organisationen der Saatgutbewegung gestartet wurde, hat unterdessen die Marke von 100.000 Unterschriften deutlich übersprungen. Unterstützer:innen aus ganz Europa fordern eine Gesetzgebung, die die legale Weitergabe von vielfältigem Saatgut ermöglicht, die Kulturpflanzenvielfalt fördert, die Rechte der Bäuer:innen respektiert und die Grundlage für ein nachhaltiges, widerstandsfähiges und vielfältiges Lebensmittelsystem schafft.

Parallel zu den Abstimmungen auf parlamentarischer Ebene verhandelt der Rat der Landwirtschaftsminister:innen über das neue Saatgutrecht. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig muss Österreich jetzt dringend in eine Vorreiterrolle für die Vielfalt bringen. Totschnig muss das bäuerliche Recht auf Saatgut einfordern und die Kulturpflanzenvielfalt vor Überregulierung und Patenten schützen!“, fasst Magdalena Prieler von ARCHE NOAH zusammen.

Zur Petition: www.hochdiegabeln.at

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