„Wir müssen endlich über kürzere Arbeitszeiten reden und nicht über noch längere“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl zum Vorstoß, die Öffnungszeiten im Handel auszuweiten. „Längere Öffnungszeiten erhöhen den Druck auf die vor allem weiblichen Beschäftigten im Handel, sie stellen sie vor Betreuungsprobleme, wenn sie Kinder haben, sie zerstören ein geregeltes Familienleben und sie beeinträchtigen auch die Freizeitgestaltung.“
Viele Beschäftigte im Handel sind nur Teilzeit beschäftigt, obwohl sie Vollzeit arbeiten wollen. Anderl: „Ich wünsche mir, dass diese Praxis aufhört, dass Teilzeitbeschäftigte nicht länger als Jongliermasse im Handel benutzt werden. Das würde sich mit längeren Öffnungszeiten wohl verstärken, denn ich habe in dieser Diskussion nicht gehört, wie viel mehr an Personal dann aufgenommen werden soll.“ Anderl sieht auch wenig wirtschaftlichen Nutzen: „Die Konsument:innen haben wegen längerer Öffnungszeiten auch nicht mehr Geld zum Ausgeben zur Verfügung. Der Vorschlag ist von vorne bis hinten nicht gut durchdacht, man sollte ihn schleunigst verwerfen und sich den wahren Problemen der Beschäftigten im Handel zuwenden.“
Die AK fordert für die Beschäftigten im Handel:
Arbeitszeiten müssen planbarer werden. Öffnungszeiten müssen für die Beschäftigten ihre Arbeit mit Betreuungspflichten besser vereinbar machen.
Wirksame Sanktionen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Vorankündigungszeiten von 14 Tagen bei der Diensteinteilung nicht eingehalten werden.
Freizeit, auch wenn andere frei haben: Deshalb sollte es auch für alle Beschäftigten, auch jene im Handel eine 5-Tage-Woche statt der häufig üblichen 6-Tage-Woche sein.
Der Handel ist eine Branche mit hohem Teilzeitanteil. Häufig wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten. Deshalb muss es auch bei Teilzeit einen 50-prozentigen Zuschlag schon ab der ersten Stunde Mehrarbeit geben.
Leider häufig üblich im Handel: Die Beschäftigten arbeiten ein paar Stunden, dann folgt eine lange unbezahlte Pause, dann wird noch einmal ein paar Stunden gearbeitet. So ist ein Familienleben kaum möglich.
Auch im Handel kommt nur weiter, wer sich regelmäßig weiterbildet. Berufliche Weiterbildung in der Arbeitszeit muss auch für Teilzeitangestellte möglich werden. Ziel ist ein Recht für Arbeitnehmer:innen auf eine Woche Weiterbildung pro Jahr in der bezahlten Arbeitszeit.
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