„Neben der Reform der Lehramtsausbildung sieht das Hochschulrechtspaket 2024, das heute in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses behandelt wird, auch eine Stärkung der Integrität im Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb vor. Neben einheitlichen Begriffsbestimmungen und Rahmenbedingen für alle Hochschulen ist auch eine Verjährung im Zusammenhang mit Plagiaten vorgesehen. Plagiate bleiben natürlich für immer das, was sie sind, wohl aber soll die Möglichkeit verjähren, den akademischen Grad Bachelor oder Master aufgrund eines Plagiats aufzuheben bzw. entziehen. Ein Bachelor oder Master wird nämlich für sämtliche im Studium absolvierte Studienleistungen vergeben und nicht nur für die wissenschaftliche Abschlussarbeit“, begründet der ÖVP-Bildungs- und Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner diese Maßnahme. Laut Gesetzesentwurf sind zehn Jahre vorgesehen, Dissertationen und Habilitationen sind nicht umfasst. Die Plagiatsregelung dient unter anderem auch der Rechtssicherheit.
Taschner wies zudem darauf hin, dass sich Fachhochschulen nunmehr „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ nennen dürfen. Aktuell läuft auch noch bis 30. April eine Ausschreibung für 700 zusätzliche Fachhochschulplätze 2025/26.
Eine weitere Neuerung im Gesetzesentwurf betrifft gewidmete Studienplätze in der Tiermedizin: Wie beim Humanmedizinstudium sollen zeitlich befristet auch beim Studium der Veterinärmedizin fünf Prozent der Studienplätze zur Sicherung der tierärztlichen, insbesondere auch der amtstierärztlichen Versorgung und der Sicherstellung der Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle gewidmet werden. Studierende verpflichten sich nach dem Abschluss für einige Zeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu arbeiten. Die konkrete Ausgestaltung ist in der Leistungsvereinbarung der Veterinärmedizinischen Universität Wien festzuhalten. „Das stärkt nicht nur die tierärztliche Versorgung im ländlichen Raum, sondern stellt einen wichtigen Schritt zur Versorgungssicherheit dar“, so Taschner. (Schluss)
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