Gesundheitsausschuss beschließt Akademisierung der Psychotherapieausbildung

Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, sich an allen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Der von der Regierung vorgelegte umfassende Gesetzesentwurf, der heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS in der Fassung eines Abänderungsantrags beschlossen wurde, sieht vor allem die Einrichtung eines zweijährigen Masterstudiengangs mit insgesamt 500 Ausbildungsplätzen vor.

Durch den im Laufe der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag wird sichergestellt, dass der Masterstudiengang nicht nur – wie ursprünglich vorgesehen – an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen absolviert werden kann. Die dafür anfallenden Kosten müssen aber von den Trägern selbst übernommen werden.

Keine Zustimmung kam von Seiten der SPÖ, die ihre Kritik mit der Beschränkung der Studienplätze sowie mit den für den dritten Ausbildungsteil noch immer anfallenden Kosten in der Höhe von geschätzten 10.000 bis 20.000 € begründete.

Die Vertreter:innen der Regierungsfraktionen sprachen von einem Meilenstein, einer schon längst überfälligen Neuregelung und einem wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung. Gesundheitsminister Johannes Rauch führte zudem ins Treffen, dass durch die Einbeziehung der Fachhochschulen noch weitere Studienplätze angeboten werden können.

500 Masterstudienplätze ab 2026 für breiten und kostengünstigen Zugang

Fast 34 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes wird die Ausbildung nun akademisiert und auf völlig neue Beine gestellt. Nachdem die Psychotherapie bisher der letzte hochrangige und eigenverantwortlich tätige Gesundheitsberuf ohne akademische Ausbildung war, soll damit auch ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden. Für den neuen zweijährigen Masterstudiengang sind 500 Plätze pro Jahr geplant, die regional verteilt verfügbar sein sollen und deren Einrichtung im Universitätsgesetz verankert wurde (2503 d.B.).

Zulassungsvoraussetzung für das neue Masterstudium ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium bzw. die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Berufe. Die Liste umfasst neben Psychologie und Medizin auch Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Musiktherapie, Medizinisch-Technische Dienste sowie diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Durch den im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag werden nun auch Personen einbezogen, die eine Berechtigung zur Ausübung des Hebammenberufs erworben oder einen Bachelor im Bereich Psychosoziale Beratung abgeschlossen haben.

Der dritte Ausbildungsteil besteht aus einer postgraduellen Fachausbildung bei anerkannten psychotherapeutischen Fachgesellschaften und aus Praktika mit Patientenkontakt, während der man schon unter Supervision arbeiten kann. Die praktische Ausbildung muss – mit Ausnahme der Selbsterfahrung und der Lehrsupervision – in psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen absolviert werden. Ein Teil davon ist auch im niedergelassenen Bereich, insbesondere in psychotherapeutischen Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften, möglich. Auf diese Weise sollen die Studierenden mit den unterschiedlichen Settings, in denen Psychotherapie stattfindet, vertraut gemacht werden. Ziel ist die Absolvierung eines Teil der praktischen Ausbildung in Beschäftigungsverhältnissen, um die Versorgungssituation zu verbessern. Abgeschlossen wird das Studium mit einer staatlichen Approbationsprüfung.

SPÖ übt Kritik an Zugangsbeschränkungen und hohen Kosten für den dritten Ausbildungsteil

Philip Kucher (SPÖ) begrüßte die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes, bemängelte aber dessen konkrete Umsetzung. Vor allem kritisierte er, dass der Zugang mit 500 Plätzen beschränkt werde, obwohl sich allein im letzten Jahr 594 Psychotherapeut:innen in das Berufsregister eingetragen hätten. Zudem hänge der Zugang noch immer von „der Brieftasche der Eltern“ ab, beklagte er, da im dritten Ausbildungsteil mit Kosten von 10.000 € bis 20.000 € zu rechnen sei. Es sei Aufgabe des Staates, diese Ausgaben zu übernehmen. Es stehe jedenfalls außer Streit, dass es mehr Psychotherapeut:innen brauche, zumal nur 3,5 % der Bevölkerung versorgt seien, merkte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) an.

Die Akademisierung in diesem Bereich sei aus seiner Sicht vernünftig, konstatierte Gerhard Kaniak (FPÖ), der auch den Abänderungsantrag unterstützte. Für Fiona Fiedler (NEOS) handelte es sich um eine längst überfällige und langfristige Systemänderung, der noch weitere Schritte folgen müssen.

Das Gesetz sei ein Meilenstein, da es eine „ordentliche“ und qualitätsvolle dreigliedrige Ausbildung“ im Bereich der Psychotherapie bringe, urteilte Ralph Schallmeiner (Grüne). Bisher mussten oft bis zu 70.000 € für die Ausbildung an privaten außeruniversitären Einrichtungen aufgebracht werden; dies werde nun wesentlich günstiger. Außerdem könne man bereits im dritten Abschnitt unter Supervision arbeiten, stellte er gegenüber Philip Kucher (SPÖ) fest. Mit der Ermöglichung von telemedizinischen Angeboten komme man zudem im 21. Jahrhundert an.

Auch Josef Smolle (ÖVP) bezeichnete das Gesetz als einen Meilenstein. Bei der Psychotherapie handle es sich um einen verantwortungsvollen und eingreifenden Gesundheitsberuf, der bezüglich der Ausbildung nun mit vergleichbaren Berufen gleichgestellt werde. Positiv sei auch, dass der Zugang viel kostengünstiger als bisher sei.

Bei der Abstimmung als miterledigt galten zwei Entschließungsanträge der Opposition, die im inhaltlichen Zusammenhang mit der Novelle standen. So forderten die Freiheitlichen die rasche Umsetzung einer bereits im vergangen Oktober beschlossenen Entschließung zur Verankerung von Musiktherapie in Krankenhäusern (2935/A(E)), während von den NEOS ein schon vor längerer Zeit eingebrachter Entschließungsantrag (2515/A(E)) vorlag, der auf eine Vereinheitlichung und Akademisierung der Psychotherapieausbildung abzielte.

Bundesminister Johannes Rauch verwies bezüglich der Verankerung der Musiktherapie auf die zusätzlichen Mittel für die Länder, die im Zuge des Finanzausgleichs beschlossen wurden. Nun obliege es den Spitalserhaltern, diese Maßnahme umzusetzen.

COVID-19-Bericht: Gesamtausgaben für Testen, Impfen und Arzneimittel von 2020 bis 2023

Der aktuelle Bericht über die coronabedingten Aufwendungen des Gesundheitsressorts enthält auch einen gesamthaften Überblick seit Pandemiebeginn (III-1127 d.B.). Von den rund 11,19 Mrd. €, die im Vollzugsbereich des Ressorts angefallen sind, entfielen 10,97 Mrd. € auf den Gesundheitsbereich und 225 Mio. € auf den Sozialbereich (z.B. Armutsbekämpfung, Härtefallfonds, Familienhärteausgleich).

Österreich hat seit der Verfügbarkeit von Antigen- bzw. PCR-Testungen ab Ende des Jahres 2020 auf breit angelegte Testprogramme und niederschwellige Angebote gesetzt. Dafür wurden seit Beginn der Pandemie bis Ende 2023 insgesamt 5,14 Mrd. € aufgewendet. Die Testungen an Schulen und in Betrieben wurden nicht vom Gesundheitsressort finanziert. Ein Betrag in der Höhe von 1,73 Mrd. € (davon 987,5 Mio. € für die Beschaffung) wird für die Abwicklung der insgesamt rund 21 Millionen verabreichten Impfungen ausgewiesen. Im Rahmen der internationalen Solidaritätsprogramme wurden 9,74 Millionen Dosen an andere Länder gespendet. Für die Beschaffung von COVID-19 Arzneimitteln wiederum wurden rund 343,7 Mio. € ausgegeben.

Auf eine Frage von SPÖ-Abgeordnetem Rudolf Silvan informierte Gesundheitsminister Johannes Rauch die Abgeordneten darüber, dass der Verbleib vieler Paxlovid-Dosen nach wie vor ungeklärt ist. Es sei bis heute nicht gelungen, „Licht ins Dunkel zu bringen“, sagte er. Seit Jahresbeginn ist ihm zufolge „der Anwalt der Republik“, die Finanzprokuratur, eingeschaltet. Für Rauch ist auch die Verbrauchsmenge des COVID-19-Medikaments nicht nachvollziehbar, in Österreich seien allein im Dezember mit 16.500 doppelt so viele Dosen abgegeben worden wie in Irland das ganze Jahr. Im November waren es ihm zufolge 12.200. Auch andere europäische Länder zog Rauch als Vergleich heran. Er verspreche, die Sache aufzuklären, betonte der Minister, mehr könne er „aufgrund des laufenden Verfahrens“ dazu nicht sagen.

SPÖ-Abgeordneter Mario Lindner wertete es als auffällig, dass einzelne Apotheken extrem viele Packungen abgegeben hätten und sprach von einem Preis von 700 € bis 900 € pro Packung.

Ausschussobmann Gerhard Kaniak (FPÖ) wies darauf hin, dass die Verteilung der Packungen außerhalb der klassischen Lagerlogistik erfolgt sei und damit auch die normalen Kontrollmechanismen nicht in Kraft gewesen seien. Eine durchschnittliche Größenordnung von zehn Packungen im Monat pro Apotheke hält er allerdings grundsätzlich nicht für besonders auffällig.

Der Bericht wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen.

Volksbegehren „Impfpflicht abschaffen“

Nur knapp die – für die Behandlung im Nationalrat erforderliche – Hürde von 100.000 Unterschriften nahm ein Volksbegehren aus dem Gesundheitsbereich, das heute ohne die Bevollmächtigten im Ausschuss behandelt wurde (2407 d.B.). Die Initiative mit dem Titel „Impfpflichtgesetz abschaffen“ wurde bereits im Februar 2022 gestartet. Diese sei laut der Proponent:innen auch teilweise erfolgreich gewesen, da das COVID-19-Impfpflichtgesetz “ im Juli 2022 im österreichischen Parlament (vorläufig) abgeschafft“ worden sei.

Im vorliegenden Volksbegehren wird nun an die Vertreter:innen der Parlamentsparteien appelliert, dass es zu keiner Wiedereinführung der Impfpflicht etwa mittels des WHO-Pandemievertrags, einer EU-Verordnung oder eines neuen Epidemiegesetzes kommen dürfe. Die Frage, ob sich jemand impfen lasse oder nicht, sollte auch weiterhin jedem selbst überlassen bleiben, argumentieren die Unterzeichner:innen, ein Impfzwang sei daher kategorisch abzulehnen. Außerdem habe das Impfpflichtgesetz zu einer Spaltung der Gesellschaft geführt.

Diesen Einschätzungen schlossen sich auch die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Gerhard Kaniak an. Während der Coronakrise wurde in der Politik generell mit viel Unwahrheiten gearbeitet, urteilte Belakowitsch, die unter anderem auf die Inhalte der nun bekannt gewordenen Protokolle des Robert-Koch-Instituts verwies. Das Impfpflichtgesetz sei ein Skandal gewesen, der sich nicht mehr wiederholen dürfe. Es habe zudem auch zu noch mehr Impfskepsis in der Bevölkerung geführt, war Gerhard Kaniak (FPÖ) überzeugt.

Philip Kucher (SPÖ) sah auch die Freiheitlichen gefordert, Selbstkritik zu üben und erinnerte an den Vorschlag von Klubobmann Kickl, „Pferdezapferl“ zu verwenden.

Es habe sich immer nur um ein Rahmengesetz gehandelt, das zudem nie in Kraft getreten und schon längst abgeschafft worden sei, erklärte Werner Saxinger (ÖVP). Fehler würden immer passieren, räumte er ein, aber die Entscheidungen wurden immer nach besten Wissen und Gewissen und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft getroffen. Es sei unbestritten, dass die Impfung wirke und schütze. Auch wenn jeder Einzelfall sehr bedauerlich sei, so habe es bei insgesamt 21 Millionen Impfungen lediglich 2.343 Anträge nach dem Impfschadengesetz gegeben.

Das Volksbegehren wird in der nächsten Nationalratssitzung auf der Tagesordnung stehen.

FPÖ-Anträge zum Thema COVID-19 wurden vertagt

Das Thema Impfen stand dann auch im Mittelpunkt von einigen Entschließungsanträgen der  FPÖ, die allesamt vertagt wurden. So forderte die FPÖ erneut ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen und Zwangstestungen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder ähnlichen Infektionen stehen. Im Impfschadengesetz will die FPÖ etwaige Schäden durch COVID-19-Impfungen ausdrücklich berücksichtigen (1256/A(E)). Außerdem müssten explizit Kinder und Jugendliche von einer Impfpflicht ausgenommen werden (1758/A(E)). Nach dem Vorbild des Landes Niederösterreich sollte zudem auch bundesweit ein Corona-Wiedergutmachungsfonds umgesetzt werden (3303/A(E)). Dieser solle auf zwei Jahre angelegt mit mindestens 250 Mio. € dotiert werden. Schließlich plädierte die FPÖ im Zusammenhang mit COVID-19 für ein eigenes Nachsorgeprogramm für Impfschäden (3796/A(E)). (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue


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