Sozialausschuss – SPÖ will Schutzklausel gegen Pensionsverluste im Dauerrecht – ÖVP/Grüne vertagen SPÖ-Antrag

Wien (SK) Die SPÖ bleibt dabei, dass die Schutzklausel gegen Verluste in der Pension aufgrund der anhaltend hohen Inflation ins Dauerrecht gehört. Denn auch jenen 100.000 Personen, die im kommenden Jahr in Pension gehen, droht ein Verlust von rund 3 Prozent ihrer Pension, wenn die Aufwertungszahl (mit der das Guthaben am Pensionskonto aufgewertet wird) nicht an die hohe Inflationsrate angepasst wird. Der Antrag der SPÖ heute im Sozialausschuss sieht vor, dass die Aufwertung immer mindestens dem Pensionsanpassungsfaktor entsprechen muss, also nie weniger als die Inflation ausmachen kann. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch versteht nicht, „warum die Regierungsparteien unseren Antrag vertagen und jetzt wieder 100.000 Menschen im Unklaren lassen“. ****

Damit wiederholt sich, was ÖVP und Grüne im Vorjahr gemacht haben. SPÖ, AK und ÖGB haben von Jahresbeginn an gewarnt, dass massive Verluste drohen, wenn man den Aufwertungsfaktor nicht erhöht. Die Regierungsparteien haben sich bis zum Oktober Zeit gelassen – und bis dahin die 100.000 Menschen, die vor ihrer Pension standen, im Unklaren -, ob sie für ein Jahr länger arbeiten, zum Schluss eine Pensionskürzung kriegen. Die im Oktober beschlossene Schutzklausel gilt allerdings nur für die, die im Jahr 2024 ihre Pension antreten.

„Wir müssen den Beschäftigten jetzt die Sicherheit geben, dass ihre Pension nicht gekürzt wird, wenn sie nächstes Jahr in Pension gehen“, betont Muchitsch. „Es wäre grotesk, wenn die ÖVP und die Grünen aus wahltaktischen Überlegungen bis zum September warten wollen und damit für ihr Politik-Marketing die Lebensplanung von 100.000 Menschen beeinträchtigen.“

SPÖ will Pensionsaliquotierung abschaffen – ÖVP und Grüne vertagen SPÖ-Antrag

Die SPÖ bleibt auch dabei, dass die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung aus dem Gesetz gestrichen werden muss. Denn je nach Monat des Pensionsantritts entscheidet sich, ob die erste Pensionserhöhung im Jänner des Folgejahrs ganz (nur für Pensionsantritte im Jänner) oder gar nicht (bei einem Pensionsantritt im November oder Dezember) erfolgt. 

Viele Beschäftigte können es sich auch nicht aussuchen, wann sie in Pension gehen, sondern müssen zum erstmöglichen Zeitpunkt ihre Pension antreten und damit ungerechtfertigte Verlust in Kauf nehmen. „Die Aliquotierung ist sachlich nicht gerechtfertigt, unfair und drängt Beschäftigte letztlich dazu, so früh wie möglich in Pension zu gehen“, erläutert Muchitsch. Aber auch diesen SPÖ-Antrag haben die Regierungsparteien vertagt. (Schluss) wf/jks

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