Wohn- und Baupaket der Bundesregierung findet breite Zustimmung in der Länderkammer

Die zuletzt vom Nationalrat als Teil eines Wohn- und Baupakets der Bundesregierung beschlossenen Zweckzuschüsse an die Länder passierten heute mehrheitlich den Bundesrat. Die Bundesregierung erhofft sich damit eine Belebung der Konjunktur, langfristige Investitionen in Immobilien, die Schaffung von leistbarem Wohnraum und die Erreichung der Klimaziele.

Der Förderung des Wohnbaus dienen auch Änderungen im Einkommensteuergesetz. Damit sollen „ökologische Neubauten“ und Sanierungen sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen forciert werden. Als weiteren Schritt zur Schaffung von leistbarem Wohnraum sprach sich der Bundesrat mehrheitlich auch für die temporäre Streichung der Grundbuchseintragungsgebühr aus.

Mehrheitliche Zustimmung fanden auch die Aufstockung des so genannten „Wohnschirms“ und des Reparaturbonus.

Auch eine Änderung des Rotkreuzgesetzes passierte die Länderkammer mit Mehrheit. Weiters nahmen die Bundesrätinnen und Bundesräte die Jahresvorschau 2024 des Finanzministers auf EU-Vorhaben mehrheitlich zur Kenntnis.

Wohn- und Baupaket passiert den Bundesrat

Zur Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen stellt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in der Höhe von 1 Mrd. € für die Jahre 2024 bis 2026 zur Verfügung. Diese Maßnahme ist Teil des Wohn- und Baupakets, das mit einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg gebracht wurde. Die Länder können zudem zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Mio. € aufnehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder wird durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 % p.a. gedeckelt. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt.

Weiters sollen in diesem Zusammenhang mit einer Novellierung des Einkommensteuergesetzes steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen und Heizungstausch geschaffen werden. Dazu wird eine beschleunigte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, geschaffen. Für Wohnneubauten im Zeitraum 31. Dezember 2023 und 1. Jänner 2027, die bestimmten ökologischen Standards entsprechen, kann drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz (Abschreibung für Abnutzung) angewendet werden, was einer jährlichen Abschreibung von 4,5 % entspricht. Schließlich werden Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch befristet auf zwei Jahre steuerlich begünstigt und ein „Öko-Zuschlag“ geschaffen.

Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) sah „Inkonsistenzen“ in der Gesetzgebung. Zuerst habe man mit dem Mietpreisdeckel die Einnahmen der Genossenschaften stark gekürzt. Nun wolle man ihnen durch Subventionen des Bundes wieder Mittel für die Schaffung von Wohnraum zuführen. Die Umsetzung sei zudem in vieler Hinsicht fragwürdig. Was die Anreize für ökologische Sanierungen betreffe, seien diese an sich sinnvoll. Allerdings sei die Maßnahme so aufgesetzt, dass die NEOS eine Überförderung feststellen müssten und nicht zustimmen könnten.

Die Wohnbauoffensive werde für mehr leistbaren Wohnraum sorgen, betonte Bernadette Geieregger (ÖVP/N). Positiv sei hervorzuheben, dass damit Familien günstige Wohnbaudarlehen erhalten können. Das Gesetzespaket diene auch der Ankurbelung der Wirtschaft und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Aus Sicht von Barbara Prügl (ÖVP/O) eröffnet das Wohnbaupaket vor allem jungen Menschen die Perspektive auf Wohneigentum. Wichtig sei es, dass Maßnahmen gesetzt würden, um den gestiegenen Kreditzinsen entgegenzutreten.

Günter Kovacs (SPÖ/B) warf der Bundesregierung vor, nicht die Teuerung zu bekämpfen, sondern vor allem Maßnahmen zur Unterstützung von Besserverdienenden zu setzen. Seine Fraktion stimme den beiden Gesetzesänderungen nur deshalb zu, weil sie zumindest leichte Verbesserungen bedeuten würden. In einem Entschließungsantrag forderte Kovacs einen „echten Teuerungsstopp“ für Mieten. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Bettina Lancaster (SPÖ/O) übte Kritik am aktuellen Finanzausgleich, der den Gemeinden die Mittel zur Erfüllung ihrer zentralen Aufgaben gekürzt und sie damit zu Bittstellern gemacht habe. In einem Entschließungsantrag, der keine Mehrheit fand, forderte sie ein Gemeindepaket von einer Milliarde Euro für 2024 und 2025 und die Verlängerung des kommunalen Investitionspakets.

Markus Steinmaurer (FPÖ/O) sagte, seine Fraktion stimme dem Wohn- und Baupaket zwar zu, sehe aber darin sehr viel „Ankündigungspolitik“. Viele Maßnahmen würden in vielen Punkten am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen. Eine bessere Abstimmung mit den Bundesländern wäre daher aus seiner Sicht sinnvoll gewesen. In einem Entschließungsantrag seiner Fraktion forderte er, die Förderung von leistbarem Wohnraum durch die Austrian Real Estate GmbH (ARE) sicherzustellen.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) freute sich über die Unterstützung von Wohnbau, die leistbaren Wohnbau schaffe und ökologische Aspekte berücksichtige. Mit dem Wohnbaupaket setze man Schritte, die Bodenversiegelung hintanzuhalten und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, wie etwa von russischem Gas, zu verringern. Das Paket sei gut durchdacht und weitblickend konzipiert und werde die Lebensqualität vieler Menschen verbessern.

Brunner: Wohn- und Baupaket ist ausgewogen und nachhaltig

Finanzminister Magnus Brunner freute sich über die breite Zustimmung zum Wohn- und Baupaket. Die Bundesregierung nehme alle Möglichkeiten wahr, um den Wohnbau anzukurbeln und die Kreditzinsen zu senken, betonte er. Sie wolle die Baukonjunktur unterstützen, die Schaffung von Eigentum fördern und setze auf Nachhaltigkeit und Ökologisierung. Wichtige Institutionen und Expert:innen hätten sich sehr positiv zu dem Paket geäußert, das aus seiner Sicht sehr ausgewogen sei. Was die Anliegen der Gemeinden betreffen, sei er mit dem Gemeindebund in kontinuierlichem Austausch, betonte der Minister. Die Bundesregierung werde auch weiterhin die Kommunen nicht in Stich lassen, versicherte er.

Mittel für Unterstützung von Wohnen und Reparaturbonus

Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen werden durch eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe nach dem 31. März 2024 vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Anträge können zwischen Juli 2024 und Juli 2026 gestellt werden, wobei vererbte oder geschenkte Immobilien nicht umfasst sind.

Um „den kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle“ zu decken, haben ÖVP und Grüne zudem eine Initiative zur Aufstockung des sogenannten „Wohnschirms“ um 60 Mio. € für 2024 gesetzt. Unterstützt werden Mieter:innen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen können Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Um 50 Mio. € erhöht werden die im heurigen Jahr zur Verfügung stehenden Budgetmittel für den Reparaturbonus. Dadurch soll eine Ausweitung der Förderung auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden. Ziel des Reparaturbonus ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern bzw. die Nutzungsintensität zu steigern, wobei etwa die Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten gefördert wird.

Sascha Obrecht (SPÖ/W) betonte, dass das Wohnbaupaket einige positive Punkte habe, leider aber auch viele Probleme nicht löse. Die angebotenen Lösungen gegen steigende Mieten seien nicht zielführend. Statt in die Mietpreise einzugreifen, werde ausgerechnet jenen Personen, die sich den Erwerb hochpreisiger Immobilien leisten können, eine massive Förderung aus Steuergeld zugestanden. Das sei grundlegend falsch. Die Erhöhung der Wohnhilfe unterstütze seine Fraktion nur, weil sie eine dringend notwendige Sofortmaßnahme sei. Längerfristig gesehen gehe sie aber in die falsche Richtung, da sie vor allem den Vermieter:innen zugutekomme.

Christoph Stillebacher (ÖVP/T) betonte, dass das Paket mehr Eigentum ermögliche, die Nachhaltigkeit im Wohnbau fördere und vor allem jungen Menschen und Familien zugutekomme. Der Wohnschirm sei eine wichtige soziale Maßnahme, die Delogierungen verhindere und Menschen mit niedrigen Einkommen unterstütze. Das verhindere nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern sei auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Mit dem Reparaturbonus fördere man die regionale Kreislaufwirtschaft und die notwendige Abkehr von der Wegwerfgesellschaft.

Michael Bernard (FPÖ/N) sagte, es sei erfreulich, dass der Reparaturbonus gut angenommen werde. Er finde daher die Zustimmung seiner Fraktion. Auch die Begünstigung des Erwerbs von Wohnungseigentum werde von den Freiheitlichen begrüßt. Für die Erstanschaffung eines Eigenheims sollte diese Regelung allerdings dauerhaft gelten, statt nur befristet, meinte Bernard. Die Schuld an den steigenden Mieten wies der Bundesrat vor allem der Bundesregierung zu. Sie treffe politische Fehlentscheidungen zulasten der österreichischen Bevölkerung, indem sie etwa eine unkontrollierte Zuwanderung zulasse. Der Wohnschirm sei in vielen Punkten falsch aufgesetzt. Da viele Menschen aber auf ihn angewiesen sei, werde die FPÖ ihm trotzdem zustimmen.

Die Maßnahmen in den Gesetzen seien gut durchdacht aufeinander bezogen und würden den Menschen und der Wirtschaft gleichermaßen zugutekommen, betonte Marco Schreuder (Grüne/W). Die Unterstützung der Bauwirtschaft sei besonders in Zeiten, in denen mehr Wohnraum benötigt werde, sinnvoll. Wichtig sei dabei, dass vor allem Sanierung des Bestands gefördert werde, womit auch der Umweltschutz und die Nachhaltigkeit gefördert werde. Die Steuerwirkung des Pakets werde sich insbesondere nach der Einführung einer Leerstandabgabe erweisen. Wichtige ökologische Effekte habe auch der Reparaturbonus, der die Kreislaufwirtschaft fördere und sich als sehr wirksam erwiesen habe.

Der steirische FPÖ-Bundesrat Markus Leinfellner widersprach der Darstellung von Schreuder, dass die Leerstandabgabe wirke. Sie treffe jedoch nicht „die großen Immobilienhaie“, sondern „kleine“ Wohnungsbesitzer:innen.

Rauch: Bundesregierung setzt sozial sinnvolle Maßnahmen

Bundesminister Johannes Rauch widersprach der Darstellung der FPÖ, dass die Bundesregierung Politik zu Schaden der Bevölkerung betreibe. Sie habe vielmehr Unterstützungsmaßnahmen in Milliardenhöhe umgesetzt. Gerade unter freiheitlicher Regierungsbeteiligung sei die Mindestsicherung als letztes Sicherungsnetz „durchlöchert“ worden. In den Bundesländern, in denen die FPÖ in der Landesregierung sei, gebe es vielmehr „zusätzliche Schikanen für Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen“. Rauch sprach sich in diesem Sinne auch für eine Kindermindestsicherung aus.

Kritik übte Rauch daran, dass Energieversorger und Banken Preissteigerungen sofort an die Kund:innen weitergeben würden, Preissenkungen aber nicht. Hier nehme der Konsumentenschutz seine Rolle wahr. Die Verhinderung von Delogierungen sei volkswirtschaftlich sinnvoll, betonte er. Die Mittel für den Wohnschirm seien daher sehr gut eingesetzt.

Novelle zum Rotkreuzgesetz passiert Bundesrat

Eine Änderung des Rotkreuzgesetzes, die den Bundesrat heute passierte, sichert das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine abgabenrechtlich ab. Sie werden weiterhin als Körperschaften des öffentlichen Rechts behandelt. Hintergrund dafür ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, wonach für die entsprechende Verwaltungspraxis bisher keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestand.

Bundesrat nimmt Bericht zu EU-Vorhaben im Bereich der Finanzpolitik für 2024 zur Kenntnis

Der Bundesrat debattierte auch die EU-Jahresvorschau 2024 des Finanzministers. Demnach wollen die heurigen Ratspräsidentschaften die Kapitalmarktunion und Bankenunion weiter vertiefen, um den Binnenmarkt zu stärken. Im Steuerbereich habe die Verringerung der Mehrwertsteuerlücke für die belgische Ratspräsidentschaft erste Priorität. Relevante EU-Vorhaben im Finanzbereich liegen laut dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission beim Green Deal und sollen der Bekämpfung der Energiekrise dienen. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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