Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen bekommen jetzt Post: Betriebswähler:innen die Info, wann und wo sie im Betrieb ihre Stimme abgeben können, Briefwähler:innen ihre Wahlkarte, mit der sie einfach und ab sofort bequem wählen können. Etwas mehr als die Hälfte kann bequem im Betrieb wählen. Wahlberechtigt sind Arbeitnehmer:innen mit Arbeitsort Wien (Stichtag 3.1.2024), ungeachtet der Staatsbürgerschaft.
Die Wahlberechtigten in den Betriebswahlsprengeln bekommen ab heute, 2. April, per Post die Informationen, wo und wann sie in ihrem Betrieb wählen können. Je nach Betriebsstruktur sind mehrere Wahlzeiten und unterschiedliche Wahlorte für einen Betrieb möglich. Die Wahl im Betriebswahlsprengel kann an einem oder mehreren Tagen innerhalb des Wahlzeitraums, also zwischen 10. und 23. April 2024, stattfinden. Die Termine sind nach den betrieblichen Notwendigkeiten in Abstimmung mit den Kontaktpersonen in den Unternehmen gewählt.
Die AK Wahl kommt in den Betrieb. Alle Wahlberechtigten in den Betriebswahlsprengeln können ihre Stimme ausschließlich persönlich im Betrieb abgeben. Falls Wahlberechtigte zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb sind, können sie bis 7. April, 23:59 Uhr eine Wahlkarte beantragen.
Die Wahlkarten für jene Arbeitnehmer:innen ohne Wahllokal im Betrieb flattern ebenfalls ab heute, Dienstag, 2. April, in die Postkästen. Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen, die dem allgemeinen Wahlsprengel zugeordnet sind, können entweder mittels Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder ihre Stimme persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale abgeben. Die Briefwahl geht ganz einfach: Wahl am Stimmzettel ankreuzen. Stimmzettel ins blaue Kuvert geben. Das blaue Kuvert ins weiße Rücksendekuvert stecken. Ab in den Briefkasten, Porto zahlt die AK!
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