Die Seestadt im 22. Wiener Gemeindebezirk zählt mit ihren rund 10.000 Bewohnerinnen und Bewohnern zu Wiens größtem Stadtentwicklungsgebiet. Doch so ruhig, erholsam und vor allem grün, wie es ihnen versprochen wurde, ist der neue Stadtteil nicht.
In der Seestadt gibt es viele als Grünflächen ausgewiesene Flächen, die nicht gärtnerisch gestaltet sind. Diese sind oft nicht begrünt, sondern asphaltiert oder als staubige Schotterflächen ausgeführt. Als engagierte Bürgerinnen und Bürger einige Schotterflächen mit viel Engagement und auf eigene Kosten begrünt haben, wurde ihnen schamlos eine Gebühr für die Benutzung der bepflanzten Flächen verrechnet.
„Die Menschen in der Seestadt wollen, dass diese Flächen vom Bezirk begrünt werden. Außerdem braucht es mehr Bäume in der Seestadt, wie zum Beispiel im Hannah-Arendt-Park. Das sind wesentliche Maßnahmen, um für die Bewohnerinnen und Bewohner die zunehmende Hitze erträglicher zu machen“, macht Wolfgang Orgler, Klubobmann der Grünen Donaustadt, deutlich.
„Die Seestadt darf nicht zur Betonstadt werden! Dass die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr eigenes Engagement sogar abgestraft werden, ist für die Menschen vor Ort schwer zu verstehen. Es kann nicht sein, dass Bezirksvorsteher Nevrivy die Begrünung der Seestadt nicht vorantreibt und Bürgerinnen und Bürger, die sich für mehr Grünflächen einsetzen bestraft – diese Schikane haben sich die Seestädter und Seestädterinnen nicht verdient! Wir wollen vom Bezirksvorsteher wissen, wie mit privaten Initiativen zur Begrünung der Seestadt künftig umgegangen wird“, unterstreicht die Donaustädter Bezirksparteiobfrau, Nationalratsabgeordnete Dr. Gudrun Kugler von der ÖVP.
Am Dienstag, 9. April 2024 um 18:00 Uhr findet die Bürgerinnen- und Bürgerversammlung in der Kulturgarage Seestadt statt, zu der alle Donaustädterinnen und Donaustädter eingeladen sind. „Wir fordern den Bezirksvorsteher auf, ausführlich zur Begrünung der Seestadt zu informieren und eine breite Diskussion mit allen Teilnehmenden zu ermöglichen“, betonen Kugler und Orgler abschließend.
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