Die Polizei verstärkt im Osterreiseverkehr ihre Präsenz auf der Straße. Die „Aktion Sicher“ dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und läuft in der Karwoche bis einschließlich Dienstag nach Ostern.
Innenminister Gerhard Karner: „Die „Aktion Sicher“ im Osterreiseverkehr dient dazu, die Zahl der Unfälle zu verringern und die Sicherheit für alle zu erhöhen. Die Polizei will all jene bestmöglich schützen, die sich an die Regeln halten, wenn sie mit dem Auto ihre Familien über die Feiertage besuchen oder auf Urlaub fahren.“
Ein besonderes Augenmerk richten die Polizistinnen und Polizisten auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit und das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Rasen und Alkohol gehören nach wie vor zu den Hauptursachen von tödlichen Verkehrsunfällen.
Schwerpunkte der Kontrollen
Die Polizei achtet auch auf die Einhaltung der Sicherheitsgurt- und Kindersicherungspflicht. Dazu kommen die Kontrolle des Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren und die Überwachung des Handyverbots (ohne Freisprecheinrichtung) am Steuer. Ziele der verstärkten Polizeikontrollen sind die Schaffung eines Gefahrenbewusstseins, der Herbeiführung einer nachhaltigen Verhaltensänderung bei den Fahrzeuglenkern sowie der Schutz vor rücksichtslosen Rasern, Dränglern, Alko- und Drogenlenkern.
Ressourceneinsatz
Den Polizistinnen und Polizisten stehen dazu 2.500 Einsatzfahrzeuge, 350 Motorräder, 100 Zivilstreifenfahrzeuge mit Videonachfahreinrichtung, 396 stationäre und mobile punktuelle Geschwindigkeitsanlagen, 16 Section-Control-Anlagen, 1.247 Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, 11 Abstandsmesssysteme, 1.385 Alkomaten und 2.229 Alkohol-Vortestgeräte, 86 Mopedprüfstände sowie 51 Rotlicht-Verkehrsüberwachungsanlagen („Ampelradar“) zur Verfügung. Die Schwerpunkteinsätze werden sowohl auf den Transit- und Hauptverkehrsrouten als auch im Nahverkehr und auf dem niederrangigen Straßennetz in allen Bundesländern durchgeführt.
Unfallzahlen
Im vergangenen Jahr wurden am Osterwochenende von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bei 180 Verkehrsunfällen mit Personenschaden insgesamt 230 Menschen verletzt. Ein 83-jähriger Fußgänger kam am Ostermontag in der Steiermark ums Leben. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden jeweils vier, im Jahr 2019 acht und im Jahr 2018 zwei Menschen tödlich verletzt. Die bisher geringste Opferzahl seit Einführung der Statistik im Bundesministerium für Inneres im Jahr 1968 wurde mit einem Verkehrstoten in den Jahren 2013 und 2023 verzeichnet. Zum Vergleich dazu mussten im bisher schlimmsten Jahr 39 Tote am Osterwochenende 1976 beklagt werden, noch im Jahr 2004 kamen 17 Menschen zu Ostern im Straßenverkehr ums Leben.
2023 wurden von der Polizei zu Ostern 57.764 Fahrzeuglenker wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beanstandet. Die Polizei erstattete 339 Anzeigen wegen Alkoholisierung, weitere 108 Drogenlenker mussten sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Insgesamt wurden im Vorjahr am Osterwochenende 244 Fahrzeuglenkern der Führerschein vorläufig abgenommen.
Tipps für den sicheren Osterreiseverkehr
Das Innenministerium appelliert an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sich während der Osterfeiertage rücksichtsvoll zu verhalten. Mit der Einhaltung einfacher Grundregeln können Unfälle oder gefährliche Situationen im Straßenverkehr vermieden werden.
• Hektik und Nervosität führen leicht zu Fahrfehlern und Konzentrationsstörungen.
• Passen Sie die Geschwindigkeit den jeweiligen Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen an.
• Eine vorausschauende und kontrollierte Fahrweise hilft beim Erkennen und Vermeiden von Gefahren- und Risikosituationen.
• Halten Sie Abstand und gehen Sie beim Überholen kein Risiko ein.
• Unternehmen Sie Fahrten nur in einem verkehrstüchtigen Zustand (kein Alkohol, keine Drogen, keine Medikamente, Müdigkeit nicht unterschätzen, regelmäßige Pausen einlegen).
• Moped- und Motorradlenker sollten bei den ersten Ausfahrten besonders vorsichtig sein (technischer Rundum-Check, Einschwingen, Fahrsicherheitstrainings, Schutzausrüstung).
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