Ermittlungen gegen Monsanto: Eingestellt, nicht fortgesetzt oder gar nicht aufgenommen?

Die Staatsanwaltschaft (STA) Wien erklärte am 20. März via Pressemitteilung, dass sie infolge einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OSTA) von Ermittlungen gegen die Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften als Nachfolgerin des Monsanto Konzerns absieht und frühere Ermittlungen Entscheidungsträger:innen und Mitarbeiter:innen der Monsanto Europe S.A./Bayer AG, die bereits im Jahr 2017 eingestellt worden wären, nicht fortsetzt. 

Diese Mitteilung wirft Fragen auf: 

  1. Wie passen obige Aussagen zu der GLOBAL 2000 vorliegenden Aussage des Landesgerichts für Strafsachen vom 19.3.2024 wonach “die Staatsanwaltschaft Wien zu AZ 831 St 7/19a ein Ermittlungsverfahren gegen [Name geschwärzt] und andere Beschuldigte wegen §§ 176 Abs 1, 180 Abs 1 Z 1 StG führt” (dieses aktuelle Zitat entstammt einem laufenden von GLOBAL 2000 mit Beginn unserer Anzeigen angestrengten Verfahren um Einsicht in den Ermittlungsakt) 
  2. Weshalb benötigte die Staatsanwaltschaft Wien zwischen vier und sechs Jahren, um festzustellen, dass “kein Anfangsverdacht” vorliegt?
  3. Ist es üblich, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien Weisungen zu Ermittlungsverfahren erteilt, die es gar nicht gibt, weil sie entweder gar nicht aufgenommen oder schon vor Jahren eingestellt wurden? Weshalb wurde diese Weisung erteilt?

GLOBAL 2000 hofft, von der STA Wien und der OSTA Wien Antworten auf diese Fragen zu erhalten.

„Wir bedauern die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft. Wir werden versuchen, Licht in die Hintergründe zu bringen und weitere Rechtsmittel um Akteneinsicht einlegen“, kündigt GLOBAL 2000-Biochemiker Helmut Burtscher-Schaden an.

Hintergrund
Vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger brachte GLOBAL 2000 gemeinsam mit PAN Europe, PAN Germany und Générations Futures zwischen März 2016 und Oktober 2023 bei der STA Wien fünf Sachverhaltsdarstellungen gegen Monsanto und seinen Rechtsnachfolger Bayer sowie gegen europäische Behörden ein. Sechs Tage nach der ersten Anzeige leitete die STA Wien Ermittlungen gegen die europäische Niederlassung von Monsanto ein. Es folgten eine Nachtragsanzeige mit einem Gutachten über die Vertuschung der Krebsgefahr in epidemiologischen Studien im April 2016, eine Anzeige mit einem Plagiatsgutachten über Copy-Paste-Praktiken der Behörden im Dezember 2017, eine umfassende 67-Seitige  Sachverhaltsdarstelllung aufgrund von neuen Beweisen aus US-Gerichtsverfahren gegen Monsanto im Juli 2019 und zuletzt eine Anzeige gegen den Monsanto-Rechtsnachfolger BayerAG wegen Zurückhaltend von Informationen im aktuellen Zulassungsverfahren.

Seit 2016 kämpft GLOBAL 2000 auf dem Rechtsweg um Einsicht in den Ermittlungsakt. Bisher wurde uns dies von der STA Wien verweigert. Im diesbezüglichen Schriftverkehr wurde von Behördenseite mehrfach festgestellt, dass die STA Wien ein solches Ermittlungsverfahren gegen Entscheidungsträger:innen und Mitarbeiter:innen der Monsanto Europe S.A./Bayer AG führt.

Unberührt von alledem ist jenes Verfahren, das GLOBAL 2000 mit den anderen oben genannten Organisationen gegen die aktuelle Zulassungsentscheidung der Kommission angestrengt hat.

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