Wie es mit der Personalausstattung und dem Fachpersonal im Maßnahmenvollzug aussieht, wollte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim von Justizministerin Zadic wissen. Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zeigt einen massiven Personalmangel auf. „In keiner Justizanstalt bzw. keinem forensisch-therapeutischen Zentrum ist die Ausstattung mit Fachpersonal durchgehend so gegeben, wie es die Planstellen vorsehen“, betont Yildirim. ****
So gibt es beispielsweise an der Justizanstalt Garsten 2,03 Planstellen für Psychiatrie, besetzt sind 0,39. Im Zentrum Asten sind von 7 Planstellen für Psychiatrie 2,95 besetzt, im Bereich der Allgemeinmedizin sind es 0,06 Stellen von 1,3 Planstellen.
„Das Justizministerium muss endlich dafür sorgen, dass genügend Personal zur Verfügung steht. Es reicht nicht, Menschen einfach wegzusperren. Es braucht ein entsprechendes therapeutisches Angebot“, fordert Yildirim.
Zudem hat sich Österreich Mehrfach Kritik des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eingehandelt, weil Insassen unbefristet weggesperrt werden und zu wenig Gutachter:innen zur Verfügung stehen.
„Die Zahl der Untergebrachten im Maßnahmenvollzug ist in den vergangenen 15 Jahren deutlich angestiegen. Waren es im Jahr 2009 noch insgesamt 752 Personen, waren es 2024 1401, also fast doppelt so viele“, so Yildirim.
Noch dramatischer sind die Zahlen bei Personen mit ‚psychischen Auffälligkeiten‘ bzw. ‚psychiatrisch erhöhtem Betreuungsbedarf‘ in Justizanstalten bzw. im Maßnahmenvollzug. Waren es im Jahr 2010 bereits 187, sind es aktuell mit Jahresende 2023 1104 Personen.
„Die Herausforderungen im Maßnahmen-, aber auch im Strafvollzug steigen. Gute Arbeitsbedingungen sind zentral und bedingen ausreichend Personal, damit auch Urlaub konsumiert und keine übermäßigen Überstunden angehäuft werden. Die Personalnot im Bereich der Justizanstalten beschäftigt uns seit Jahren, leider gibt es keine Verbesserungen. Zuletzt waren 266 Planstellen unbesetzt“, sagt Yildirim und fährt fort: „Therapeutische bzw. psychologische und/oder psychiatrische Betreuung sollte einfacher zugänglich sein, damit Menschen geholfen werden kann, bevor etwas passiert. Zudem ist speziell im Maßnahmenvollzug bei einer Entlassung auch eine Nachbetreuung wichtig.“ Die SPÖ-Justizsprecherin macht deutlich: „Die Justizministerin ist in der Pflicht, die Bedingungen dafür zu schaffen, ausreichend Personal und Budget zur Verfügung zu stellen.“
Die Anfrage und –beantwortung finden Sie hier.
(Schluss) up/pok
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