„Wir alle wissen, was all die freiwilligen Helfer beim Österreichischen Roten Kreuz und seinen Zweigvereinen für die Allgemeinheit leisten! Deshalb darf es nicht sein, dass diese Freiwilligenorganisationen plötzlich für ihre Arbeit auch noch Abgaben leisten sollen. Jahrzehntelang war es selbstverständlich und gängige Praxis, dass das Rote Kreuz und seine Zweigvereine abgabenrechtlich als Körperschaft des öffentlichen Rechtes gelten und daher abgabenbefreit sind!“, betonte heute FPÖ-Freiwilligensprecher NAbg. Maximilian Linder in Zuge der Debatte über die Änderung des Rotkreuzgesetzes.
„Plötzlich allerdings begann der Amtsschimmel zu wiehern und diese Regelung wurde in Frage gestellt. Die gesetzliche Klarstellung, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine abgabenrechtlich als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und somit keine Gebühren und Abgaben zu entrichten sind, war absolut notwendig“, so Linder.
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