Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie ÖBVP zeigt sich hocherfreut über die Novelle des Psychotherapiegesetzes, welches heute den Ministerrat passiert hat. Gesundheitsminister Johannes Rauch und Bildungsminister Martin Polaschek sowie den Gesundheits- und Wissenschaftssprechern der Regierungsparteien ist damit ein bedeutender Meilenstein gelungen, wofür sich die Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Österreich aufrichtig bedankt!
„Der wichtige, selbständige und freie Gesundheitsberuf Psychotherapie, der seit 1. Januar 1991 gesetzlich geregelt ist, erhält damit eine akademische Rahmung. Damit ist die Ausbildung mit jener der benachbarten Berufsgruppen gleichgestellt.“ Barbara Haid, Präsidentin ÖBVP. Mit diesem neuen Gesetz sowie der darauf aufbauenden Ausbildungs- und Qualtätssicherungsverordnung wird die Psychotherapie nach langjährigem Bemühen des ÖBVP nunmehr als letzter hochrangig und eigenverantwortlich tätiger Gesundheitsberuf akademisiert. Gleichzeitig wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung, die psychotherapeutische Versorgung und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich sichergestellt.
Susanne Pointner, Vorsitzende Ausbildungs- und Methodenforum ÖBVP: „Die Ausbildung wird durch das Studium mit 500 Studienplätzen an öffentlichen Universitäten für alle Bevölkerungsgruppen leichter zugänglich. Parallel sollen derzeitige Zugänge bestehen bleiben, um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewährleisten. Erfreulicherweise wird die dritte Ausbildungsphase über Fachgesellschaften sehr versorgungsaktiv sein.“
Rund 12.000 eingetragene Psychotherapeut:innen stehen der österreichischen Bevölkerung mit ihrer Profession für die Behandlung von psychischen Erkrankungen, in der Prävention und der Gesundheitsvorsorge tagtäglich in den niedergelassenen Praxen und innerhalb von Institutionen zur Verfügung. Um die Leistbarkeit und den Zugang zur Psychotherapie österreichweit einheitlich zu verbessern, ist der ÖBVP im konstruktiven Austausch mit den Sozialversicherungen.
Im Sinne der Patient:innensicherheit ist es wichtig zu betonen, dass mit diesem neuen Gesetz sowohl die Qualitätssicherung, die Übersichtlichkeit und die Transparenz in der Methodenvielfalt sowie eine Klarstellung und eine Modernisierung der Berufspflichten gewährleistet wird. „Damit jeder Mensch in Österreich weiß, wo Psychotherapie drauf steht ist auch Psychotherapie drin!“ Barbara Haid.
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