Älteres Ehepaar überrumpelt: Arbeiterkammer half beim Rücktritt von Haustürgeschäft

Wer kennt das nicht: Es klingelt an der Tür, man öffnet und ist mitten in einem Verkaufsgespräch. Damit Konsument:innen nach einem überstürzten Vertragsabschluss an der Haustür geschützt sind, hat der Gesetzgeber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vorgesehen. Die AK-Konsumentenschützer:innen halfen einem überrumpelten älteren Ehepaar in einem besonders dreisten Fall – mit Erfolg.

 

Der Sohn von Herrn und Frau A. wandte sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Seine über 90-jährigen Eltern erhielten Besuch von einem Verkäufer, der eine Bettdecke anpries, die den dementen Vater heilen könne. Während der Verkäufer auf das alte Ehepaar einredete, packte er die Decke prompt aus und breitete sie auf der Couch aus. Herr und Frau A. waren so überrumpelt, dass sie einen Kaufvertrag für die Decke zum Preis von 3.000 Euro unterzeichneten.

 

Nach Beratung durch die AK-Konsumentenschützer:innen erklärte der Sohn für seine Eltern mit Hilfe des AK-Musterbriefs den Rücktritt vom Vertrag und sandte die Decke an das Unternehmen zurück. Das Unternehmen reagierte nicht auf das Rücktrittsschreiben. Da aber noch keine Zahlungen geleistet wurden, war dies für die Konsument:innen nicht weiter schlimm. Für den Fall, dass das Unternehmen den Rücktritt nicht akzeptiert und die Summe eingeklagt hätte, wäre die Arbeiterkammer Oberösterreich den Betroffenen auch vor Gericht zur Seite gestanden.

 

Es ist skandalös, wie manche Firmen versuchen, aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Konsumenten und Konsumentinnen auch noch Kapital zu schlagen. Gegen solche Unternehmen schöpfen wir alle rechtlichen Mittel aus, um den Betroffenen zu helfen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

 

Musterbriefe und weitere Informationen zu den Rücktrittsrechten von Konsument:innen finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz

 

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